Lohnsteuerkarte wird elektronisch
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Lohnsteuerkarte wird elektronisch
Zum Jahreswechsel wird die Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. 55 000 Arbeitnehmer im Landkreis Peine erhalten deshalb ab dieser Woche einen Brief mit ihren „elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen“ (Elstam), die auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollen. Wichtig: Stimmen die Angaben, besteht kein Handlungsbedarf.
Peine. Insbesondere sollte kontrolliert werden ob die Lohnsteuerklasse korrekt angegeben ist, empfiehlt das Bundesfinanzministerium. Denn falsche Daten könnten dazu führen, dass Arbeitnehmer ab 1. Januar 2012 netto weniger im Geldbeutel haben, weil der Arbeitgeber zum Beispiel aufgrund einer falsch gespeicherten Steuerklasse zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten muss.
Auf dem Schreiben, das innerhalb der nächsten vier Wochen verschickt wird, befinden sich sämtliche Daten, die bislang auf der Papier-Steuerkarte eingetragen waren: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Kirchensteuermerkmale. Diese benötigt der Arbeitgeber, um die individuelle Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer zu berechnen und ans Finanzamt abführen zu können
„Erforderliche Korrekturen sollten möglichst schriftlich beantragt werden“, erklärte die Vorsteherin des Peiner Finanzamtes, Doris Heimlich, da mit einem stark erhöhten Besucheraufkommen und längeren Wartezeiten in den Auskunftsbereichen gerechnet wird. Aus Gründen des Steuergeheimnisses können telefonisch gestellte Anträge nicht bearbeitet werden.
Änderungsanträge liegen beim Finanzamt aus und können im Internet unter www.ofd.niedersachsen.de heruntergeladen werden.
Michael Opp, Sachgebietsleiter Arbeitnehmer beim Finanzamt, spricht von einem „historischen Zeitpunkt“. Nach 85 Jahren habe die Papier-Lohnsteuerkarte ausgedient. Und: Das neue Verfahren bringe viele Vorteile mit sich. Wer zum Beispiel den Arbeitgeber wechselt, müsse diesem lediglich seine persönliche Identifikationsnummer mitteilen. Die Firma habe dann direkten Zugriff auf die Daten. Die entsprechenden Lohnsteuerdaten werden laut Bundesfinanzministerium unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt.
mic
Quelle
Peine. Insbesondere sollte kontrolliert werden ob die Lohnsteuerklasse korrekt angegeben ist, empfiehlt das Bundesfinanzministerium. Denn falsche Daten könnten dazu führen, dass Arbeitnehmer ab 1. Januar 2012 netto weniger im Geldbeutel haben, weil der Arbeitgeber zum Beispiel aufgrund einer falsch gespeicherten Steuerklasse zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten muss.
Auf dem Schreiben, das innerhalb der nächsten vier Wochen verschickt wird, befinden sich sämtliche Daten, die bislang auf der Papier-Steuerkarte eingetragen waren: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Kirchensteuermerkmale. Diese benötigt der Arbeitgeber, um die individuelle Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer zu berechnen und ans Finanzamt abführen zu können
„Erforderliche Korrekturen sollten möglichst schriftlich beantragt werden“, erklärte die Vorsteherin des Peiner Finanzamtes, Doris Heimlich, da mit einem stark erhöhten Besucheraufkommen und längeren Wartezeiten in den Auskunftsbereichen gerechnet wird. Aus Gründen des Steuergeheimnisses können telefonisch gestellte Anträge nicht bearbeitet werden.
Änderungsanträge liegen beim Finanzamt aus und können im Internet unter www.ofd.niedersachsen.de heruntergeladen werden.
Michael Opp, Sachgebietsleiter Arbeitnehmer beim Finanzamt, spricht von einem „historischen Zeitpunkt“. Nach 85 Jahren habe die Papier-Lohnsteuerkarte ausgedient. Und: Das neue Verfahren bringe viele Vorteile mit sich. Wer zum Beispiel den Arbeitgeber wechselt, müsse diesem lediglich seine persönliche Identifikationsnummer mitteilen. Die Firma habe dann direkten Zugriff auf die Daten. Die entsprechenden Lohnsteuerdaten werden laut Bundesfinanzministerium unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt.
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