Wer zu lange krank macht wird gefeuert!
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Wer zu lange krank macht wird gefeuert!
Wieder ein schöner Beitrag.
Wer zu lange krank macht,wird einfach mal ins Hartz IV gebracht,wo er nicht mehr raus kommt.
Arbeit macht das Leben süß? Bei vom Arbeitgeber bezweifelter Arbeitsfähigkeit nur nach Gesundschreibung
Der gute Wille allein genügt nicht immer: Ein zuvor berufsunfähiger Arbeitnehmer, der wieder arbeiten will, muss auch belegen können, dass er wieder gesund ist. Anderenfalls muss ihn sein Arbeitgeber weder beschäftigen noch entlohnen.
Selbsteinschätzung des Arbeitnehmers ist nicht ausschlaggebend
Geklagt hatte ein Beschäftigter, der eineinhalb Jahre arbeitsunfähig gewesen war. Nachdem die Krankengeldzahlung auslief, musste er Hartz IV beantragen. Das hatte er aber nicht vor. Er teilte vielmehr seinem Arbeitgeber mit, seine Gesundheit sei seines Erachtens so weit hergestellt, dass er wieder arbeiten könne. Der Arbeitgeber sah es anders, es gebe Indizien dafür, dass der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig sei. Er lehnte deshalb seine Beschäftigung ab.
Arbeitnehmer muss seine Gesundheit auch belegen können
Der Arbeitnehmer klagte daraufhin auf seinen Lohn. Nun hat das Arbeitsgericht Iserlohn (Az: 4 Ca 1444/10) die Klage abgewiesen. Es genüge nicht, wenn der Arbeitnehmer einfach nur behauptet, er sei wieder arbeitsfähig. Meldet der Arbeitgeber auf Grund von Indizien Zweifel an, muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen, dass seine Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Nach Auffassung der Richter war es dem Arbeitnehmer nicht gelungen, die Zweifel an seiner Arbeitsfähigkeit auszuräumen. Denn er hatte keinen Beleg dafür, dass er wieder gesund genug sei, um arbeiten zu können.
Ein trauriges Schicksal und wer wirklich krank ist hat verloren.
Ausgemustert und verbannt vom Arbeitsmarkt.
Natürlich soll der Artikel auch Ängste schüren,aber so sieht leider mal die Wirklichkeit aus.
Wer zu lange krank macht,wird einfach mal ins Hartz IV gebracht,wo er nicht mehr raus kommt.
Arbeit macht das Leben süß? Bei vom Arbeitgeber bezweifelter Arbeitsfähigkeit nur nach Gesundschreibung
Der gute Wille allein genügt nicht immer: Ein zuvor berufsunfähiger Arbeitnehmer, der wieder arbeiten will, muss auch belegen können, dass er wieder gesund ist. Anderenfalls muss ihn sein Arbeitgeber weder beschäftigen noch entlohnen.
Selbsteinschätzung des Arbeitnehmers ist nicht ausschlaggebend
Geklagt hatte ein Beschäftigter, der eineinhalb Jahre arbeitsunfähig gewesen war. Nachdem die Krankengeldzahlung auslief, musste er Hartz IV beantragen. Das hatte er aber nicht vor. Er teilte vielmehr seinem Arbeitgeber mit, seine Gesundheit sei seines Erachtens so weit hergestellt, dass er wieder arbeiten könne. Der Arbeitgeber sah es anders, es gebe Indizien dafür, dass der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig sei. Er lehnte deshalb seine Beschäftigung ab.
Arbeitnehmer muss seine Gesundheit auch belegen können
Der Arbeitnehmer klagte daraufhin auf seinen Lohn. Nun hat das Arbeitsgericht Iserlohn (Az: 4 Ca 1444/10) die Klage abgewiesen. Es genüge nicht, wenn der Arbeitnehmer einfach nur behauptet, er sei wieder arbeitsfähig. Meldet der Arbeitgeber auf Grund von Indizien Zweifel an, muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen, dass seine Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Nach Auffassung der Richter war es dem Arbeitnehmer nicht gelungen, die Zweifel an seiner Arbeitsfähigkeit auszuräumen. Denn er hatte keinen Beleg dafür, dass er wieder gesund genug sei, um arbeiten zu können.
Ein trauriges Schicksal und wer wirklich krank ist hat verloren.
Ausgemustert und verbannt vom Arbeitsmarkt.
Natürlich soll der Artikel auch Ängste schüren,aber so sieht leider mal die Wirklichkeit aus.
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