Gifhorn: Fußgängerzone ist für Raketen und Böller weiterhin tabu
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Gifhorn: Fußgängerzone ist für Raketen und Böller weiterhin tabu
„Die Fußgängerzone ist tabu“, sagt Elke Rohrbeck vom städtischen Fachbereich Ordnung zum Thema Feuerwerk in Gifhorn. Tabu sind Kanonenschläge und Raketen auch in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen sowie Alten- und Kinderheimen.

„Gleiches gilt für Reetdächer, aber davon gibt‘s in Gifhorn ja nicht so viele“, so Rohrbeck. In der Fußgängerzone darf wegen „Erfordernissen des vorbeugenden Brandschutzes“ kein Freudenfeuerwerk abgebrannt werden, weil dort viele Fachwerkhäuser stehen.
Die Stadt nehme dabei zwar formal die Kontrollfunktion wahr, man habe in dieser Hinsicht jedoch mit der Polizei eine Vereinbarung getroffen: „Mit stichprobenartigen Kontrollen kann durchaus gerechnet werden“, kündigt die Verwaltungsmitarbeiterin an. Von mahnenden Worten bis zu Geldbußen bis 10.000 Euro reiche die Spanne der restriktiven Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Regeln.
Darüber hinaus seien Silvester-Knaller und -Raketen natürlich „keine Spielzeuge, bei unsachgemäßer Benutzung geht von ihnen eine Gefahr aus“, erinnert Rohrbeck in diesem Zusammenhang. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn Alkohol im Spiel sei: „Da kann schon mal vergessen werden, den Böller nach dem Anzünden weg zu werfen.“
Davon einmal abgesehen kommt beim Feuerwerk erst das Vergnügen, dann die Arbeit: „Die Straßenreinigungspflicht obliegt dem Anlieger“, so Rohrbeck, „er muss – unabhängig davon, ob er den Feuerwerks-Müll verursacht hat oder nicht – die Straße und den Bürgersteig zeitnah reinigen.“
Quelle

„Gleiches gilt für Reetdächer, aber davon gibt‘s in Gifhorn ja nicht so viele“, so Rohrbeck. In der Fußgängerzone darf wegen „Erfordernissen des vorbeugenden Brandschutzes“ kein Freudenfeuerwerk abgebrannt werden, weil dort viele Fachwerkhäuser stehen.
Die Stadt nehme dabei zwar formal die Kontrollfunktion wahr, man habe in dieser Hinsicht jedoch mit der Polizei eine Vereinbarung getroffen: „Mit stichprobenartigen Kontrollen kann durchaus gerechnet werden“, kündigt die Verwaltungsmitarbeiterin an. Von mahnenden Worten bis zu Geldbußen bis 10.000 Euro reiche die Spanne der restriktiven Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Regeln.
Darüber hinaus seien Silvester-Knaller und -Raketen natürlich „keine Spielzeuge, bei unsachgemäßer Benutzung geht von ihnen eine Gefahr aus“, erinnert Rohrbeck in diesem Zusammenhang. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn Alkohol im Spiel sei: „Da kann schon mal vergessen werden, den Böller nach dem Anzünden weg zu werfen.“
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