Behörden prüfen zunehmend Konten von Privatpersonen
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Behörden prüfen zunehmend Konten von Privatpersonen
Finanzämter und andere deutsche Behörden überprüfen immer häufiger private Konten. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz warnt: Die Abfrage dürfe nicht zur Routine werden.
Finanzämter und Sozialbehörden prüfen immer häufiger die Konten von Privatpersonen. 2011 sei die Zahl der Abfragen um rund zehn Prozent auf fast 63.000 gestiegen, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Im Jahr 2005, als das automatisierte Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden eingeführt wurde, habe es noch weniger als 9000 Abfragen gegeben. Seitdem habe ihre Zahl um rund 700 Prozent zugenommen.
"Ausnahme entwickelt sich zur Routine"
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte das Vorgehen der Behörden. „Eine Maßnahme, die laut Bundesverfassungsgericht eigentlich als Ausnahme gedacht war, hat sich fast zu einer Routine entwickelt“, sagte er der Zeitung und forderte: „Diesem ungehemmten Zuwachs muss der Gesetzgeber dringend Einhalt gebieten.
Peter Schaar
Schon eine verbesserte Begründungspflicht könnte dazu führen, dass die Zahl der Abfragen wieder abnimmt.“
Zur Förderung der Steuerehrlichkeit und Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch dürfen Behörden seit April 2005 Konten von Bürgern ermitteln.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen.
dpa/mcz
Quelle
Finanzämter und Sozialbehörden prüfen immer häufiger die Konten von Privatpersonen. 2011 sei die Zahl der Abfragen um rund zehn Prozent auf fast 63.000 gestiegen, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Im Jahr 2005, als das automatisierte Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden eingeführt wurde, habe es noch weniger als 9000 Abfragen gegeben. Seitdem habe ihre Zahl um rund 700 Prozent zugenommen.
"Ausnahme entwickelt sich zur Routine"
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte das Vorgehen der Behörden. „Eine Maßnahme, die laut Bundesverfassungsgericht eigentlich als Ausnahme gedacht war, hat sich fast zu einer Routine entwickelt“, sagte er der Zeitung und forderte: „Diesem ungehemmten Zuwachs muss der Gesetzgeber dringend Einhalt gebieten.
Peter Schaar
Schon eine verbesserte Begründungspflicht könnte dazu führen, dass die Zahl der Abfragen wieder abnimmt.“
Zur Förderung der Steuerehrlichkeit und Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch dürfen Behörden seit April 2005 Konten von Bürgern ermitteln.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen.
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