50 Studenten wollten sich einklagen
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50 Studenten wollten sich einklagen
n Folge des doppelten Abiturjahrgangs sind mehr junge Menschen für einen Studienplatz vor Gericht gezogen.
Die befürchtete Klagewelle blieb aus. Doch die Zahl der von den Hochschulen abgelehnten Bewerber, die versucht haben, per Gerichtsentscheid doch noch einen Studienplatz zu ergattern, ist deutlich gestiegen.
Im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Braunschweig gingen laut Pressesprecher Torsten Baumgarten insgesamt 50 Klagen ein, im Jahr zuvor waren es 41. Die meisten Verfahren richteten sich gegen die Technische Universität Braunschweig, für die übrigen drei Hochschulen im Zuständigkeitsbereich – HBK, TU Clausthal und Ostfalia – waren insgesamt nur vier Verfahren anhängig.
Besonders stark gestiegen ist die Zahl der Verfahren für das Studienfach Psychologie: von 22 auf 37. Überraschend ist das nicht, denn Psychologie war im Herbst an der TU der absolute Spitzenreiter unter den zulassungsbeschränkten Studiengängen. Auf jeden der 77 Studienplätze kamen 35 Bewerber.
Ein Großteil der Verfahren hat sich allerdings von selbst erledigt. Nur in sechs der 37 Psychologie-Eilverfahren musste die zuständige sechste Kammer des Verwaltungsgerichts eine Entscheidung treffen. Alle sechs wurden abgelehnt. Die übrigen Klagen wurden von den Studierenden zurückgezogen, die meisten hatten im Nachrückverfahren noch einen Platz an der TU oder einer anderen Uni erhalten.
Die sechs Antragsteller, deren Klage abgelehnt wurde, hatten laut Baumgarten argumentiert, die TU habe ihre Studienplatz-Kapazitäten nicht ausgenutzt, ihr stünden also mehr Studienplätze als die 77 zur Verfügung, die sie errechnet hatte. Die Kammer aber entschied, dass die Kapazitätsberechnungen der TU im Ergebnis nicht zu beanstanden seien.
Die Professoren hatten wegen des doppelten Abiturjahrgangs eine erhöhte Lehrverpflichtung, die Psychologie-Stellen waren deshalb um zehn aufgestockt worden.
Insgesamt waren an der TU 20 Prozent mehr Bewerbungen für die zulassungspflichtigen Fächer eingegangen als in den Vorjahren. Hintergrund waren der doppelte Abiturjahrgang sowie die Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes.
Quelle
Die befürchtete Klagewelle blieb aus. Doch die Zahl der von den Hochschulen abgelehnten Bewerber, die versucht haben, per Gerichtsentscheid doch noch einen Studienplatz zu ergattern, ist deutlich gestiegen.
Im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Braunschweig gingen laut Pressesprecher Torsten Baumgarten insgesamt 50 Klagen ein, im Jahr zuvor waren es 41. Die meisten Verfahren richteten sich gegen die Technische Universität Braunschweig, für die übrigen drei Hochschulen im Zuständigkeitsbereich – HBK, TU Clausthal und Ostfalia – waren insgesamt nur vier Verfahren anhängig.
Besonders stark gestiegen ist die Zahl der Verfahren für das Studienfach Psychologie: von 22 auf 37. Überraschend ist das nicht, denn Psychologie war im Herbst an der TU der absolute Spitzenreiter unter den zulassungsbeschränkten Studiengängen. Auf jeden der 77 Studienplätze kamen 35 Bewerber.
Ein Großteil der Verfahren hat sich allerdings von selbst erledigt. Nur in sechs der 37 Psychologie-Eilverfahren musste die zuständige sechste Kammer des Verwaltungsgerichts eine Entscheidung treffen. Alle sechs wurden abgelehnt. Die übrigen Klagen wurden von den Studierenden zurückgezogen, die meisten hatten im Nachrückverfahren noch einen Platz an der TU oder einer anderen Uni erhalten.
Die sechs Antragsteller, deren Klage abgelehnt wurde, hatten laut Baumgarten argumentiert, die TU habe ihre Studienplatz-Kapazitäten nicht ausgenutzt, ihr stünden also mehr Studienplätze als die 77 zur Verfügung, die sie errechnet hatte. Die Kammer aber entschied, dass die Kapazitätsberechnungen der TU im Ergebnis nicht zu beanstanden seien.
Die Professoren hatten wegen des doppelten Abiturjahrgangs eine erhöhte Lehrverpflichtung, die Psychologie-Stellen waren deshalb um zehn aufgestockt worden.
Insgesamt waren an der TU 20 Prozent mehr Bewerbungen für die zulassungspflichtigen Fächer eingegangen als in den Vorjahren. Hintergrund waren der doppelte Abiturjahrgang sowie die Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes.
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