NS - Landtag
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NS - Landtag
Landtag
Landtaggebäude 2001-1933
Überblick
Wo sich heute das "Empfangsgebäude" des Amtsgerichts mit eindrucksvoller Freitreppe und viersäuligem Portikus befindet, stand einst ein Bau, der wie kein anderer in Braunschweig die Braunschweigische Geschichte symbolisch widerspiegelt: Das sog. Landschaftliche Haus, Sitz der Ständevertretung und des späteren Landtages. Das Landtagsgebäude wurde 1794 erbaut, 1944 völlig zerstört, war bis 1993 eine Ruine und wurde dann teilweise rekonstruiert.
Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag spielten bei der Machtübernahme der NSDAP in Braunschweig eine entscheidende Rolle. Nach einem knappen Ergebnis bei der Wahl am 14. September 1930 - KPD: 2, SPD: 17, Dt. Staatspartei: 1, Bürgerliche Einheitsliste: 11, NSDAP: 9 Mandate - ging die Bürgerliche Einheitsliste (die mit dem erklärten Ziel angetreten war, eine erneute sozialdemokratische Regierung zu verhindern) unter Dr. Werner Küchenthal ein Bündnis mit den Nationalsozialisten ein. Ein Nationalsozialist - Dr. Anton Franzen - wurde Innen- und Volksbildungsminister. Letztlich leitete diese Wahl und die folgenreiche Entscheidung der bürgerlichen Parteien zur Koalition mit der NSDAP das Ende der parlamentarischen Macht ein, denn in der Sicht der Nationalsozialisten lag der einzige Sinn der Mitwirkung in Parlamenten darin, deren Entscheidungsfähigkeit zu blockieren. In Braunschweig verlagerte sich die Machtausübung auf die Staatsregierung am Bohlweg, wo der überzeugte Nationalsozialist Dietrich Klagges, ab 1931 Nachfolger Franzens im Amt des Innen- und Volksbildungsministers und seit 1933 Braunschweigischer Ministerpräsident, gemeinsam mit seinem bürgerlichen Koalitionspartner die Sitzungen des Landtags zu einer ohnmächtigen oder manipulierten Schauveranstaltung degradierte und das Land Braunschweig schrittweise zu einem Zentrum nationalsozialistischer Gewaltherrschaft machte. Mit der insbesondere von Klagges betriebenen Einbürgerung Hitlers am 25.2.1932, der reichsweiten Machtübertragung an die NSDAP am 30.1.1933 und Hitlers Ernennung zum Reichskanzler waren schließlich die endgültigen Voraussetzungen für die restlose Zerstörung der Demokratie gegeben. Nach dem Reichtagsbrand (27.2.1933) erließ Innenminister Klagges am 1.3.1933 eine besonders harsche Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten "Zum Schutz von Volk und Staat", die fortan alle oppositionellen Aktivitäten, Versammlungen und Organisationen verbot, und rief als Instrument der Machtausübung die Hilfspolizei ins Leben.
Bei der am 5. März 1933 stattfindenden Wahl erhielten KPD und SPD trotz massiven Terrors von Seiten der Nationalsozialisten zwar noch 39,3% der Stimmen, das Ergebnis dieser Wahl war jedoch schon bedeutungslos. An der Landtagssitzung, die am 14. März stattfand, konnte die politische Linke wegen der Terrorakte bereits nicht mehr teilnehmen. Am 29.4.1933 wurde mit 33 Abgeordneten in Braunschweig der erste "rein nationalsozialistische" Landtag ausgerufen. Die DVP und die DNVP lösten sich auf, die noch verbliebenen nicht-nationalsozialistischen Abgeordneten schlossen sich der NSDAP an. Nach der Ausweitung der Macht der NSDAP im gesamten Reich wurde der Landtag schon ab Mai 1933 in seiner ursprünglichen Funktion nicht mehr gebraucht. Das "Gleichschaltungsgesetz" vom 31.3.1933 hatte die Länderparlamente bedeutungslos gemacht. In ihm wurde die Zentrale eines SS-Abschnittes eingerichtet, die zuvor ihren Sitz in der Villa Löbbecke gehabt hatte.
Quellen:
Roloff, Ernst-August: Bürgertum und Nationalsozialismus. Braunschweig Reprint 1980 (Orig. 1961).
Roloff, Ernst-August: Der Braunschweigische Landtag (erscheint demnächst in: Vernetztes Gedächtnis (Stadtführer). Braunschweig 2002).
Ludewig, Hans-Ulrich: Das Land Braunschweig im Dritten Reich (1933-1945), in: Die Braunschweigische Landesgeschichte. Hrsg. von Horst-Rüdiger Jarck u. Gerhard Schildt. Braunschweig 2000, S. 981-1024.
Rother, Bernd: Der Freistaat Braunschweig und die Weimarer Republik (1919-1933), in: Die Braunschweigische Landesgeschichte. Hrsg. von Horst-Rüdiger Jarck u. Gerhard Schildt. Braunschweig 2000, S. 945-980.
Landtaggebäude 2001-1933
Überblick
Wo sich heute das "Empfangsgebäude" des Amtsgerichts mit eindrucksvoller Freitreppe und viersäuligem Portikus befindet, stand einst ein Bau, der wie kein anderer in Braunschweig die Braunschweigische Geschichte symbolisch widerspiegelt: Das sog. Landschaftliche Haus, Sitz der Ständevertretung und des späteren Landtages. Das Landtagsgebäude wurde 1794 erbaut, 1944 völlig zerstört, war bis 1993 eine Ruine und wurde dann teilweise rekonstruiert.
Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag spielten bei der Machtübernahme der NSDAP in Braunschweig eine entscheidende Rolle. Nach einem knappen Ergebnis bei der Wahl am 14. September 1930 - KPD: 2, SPD: 17, Dt. Staatspartei: 1, Bürgerliche Einheitsliste: 11, NSDAP: 9 Mandate - ging die Bürgerliche Einheitsliste (die mit dem erklärten Ziel angetreten war, eine erneute sozialdemokratische Regierung zu verhindern) unter Dr. Werner Küchenthal ein Bündnis mit den Nationalsozialisten ein. Ein Nationalsozialist - Dr. Anton Franzen - wurde Innen- und Volksbildungsminister. Letztlich leitete diese Wahl und die folgenreiche Entscheidung der bürgerlichen Parteien zur Koalition mit der NSDAP das Ende der parlamentarischen Macht ein, denn in der Sicht der Nationalsozialisten lag der einzige Sinn der Mitwirkung in Parlamenten darin, deren Entscheidungsfähigkeit zu blockieren. In Braunschweig verlagerte sich die Machtausübung auf die Staatsregierung am Bohlweg, wo der überzeugte Nationalsozialist Dietrich Klagges, ab 1931 Nachfolger Franzens im Amt des Innen- und Volksbildungsministers und seit 1933 Braunschweigischer Ministerpräsident, gemeinsam mit seinem bürgerlichen Koalitionspartner die Sitzungen des Landtags zu einer ohnmächtigen oder manipulierten Schauveranstaltung degradierte und das Land Braunschweig schrittweise zu einem Zentrum nationalsozialistischer Gewaltherrschaft machte. Mit der insbesondere von Klagges betriebenen Einbürgerung Hitlers am 25.2.1932, der reichsweiten Machtübertragung an die NSDAP am 30.1.1933 und Hitlers Ernennung zum Reichskanzler waren schließlich die endgültigen Voraussetzungen für die restlose Zerstörung der Demokratie gegeben. Nach dem Reichtagsbrand (27.2.1933) erließ Innenminister Klagges am 1.3.1933 eine besonders harsche Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten "Zum Schutz von Volk und Staat", die fortan alle oppositionellen Aktivitäten, Versammlungen und Organisationen verbot, und rief als Instrument der Machtausübung die Hilfspolizei ins Leben.
Bei der am 5. März 1933 stattfindenden Wahl erhielten KPD und SPD trotz massiven Terrors von Seiten der Nationalsozialisten zwar noch 39,3% der Stimmen, das Ergebnis dieser Wahl war jedoch schon bedeutungslos. An der Landtagssitzung, die am 14. März stattfand, konnte die politische Linke wegen der Terrorakte bereits nicht mehr teilnehmen. Am 29.4.1933 wurde mit 33 Abgeordneten in Braunschweig der erste "rein nationalsozialistische" Landtag ausgerufen. Die DVP und die DNVP lösten sich auf, die noch verbliebenen nicht-nationalsozialistischen Abgeordneten schlossen sich der NSDAP an. Nach der Ausweitung der Macht der NSDAP im gesamten Reich wurde der Landtag schon ab Mai 1933 in seiner ursprünglichen Funktion nicht mehr gebraucht. Das "Gleichschaltungsgesetz" vom 31.3.1933 hatte die Länderparlamente bedeutungslos gemacht. In ihm wurde die Zentrale eines SS-Abschnittes eingerichtet, die zuvor ihren Sitz in der Villa Löbbecke gehabt hatte.
Quellen:
Roloff, Ernst-August: Bürgertum und Nationalsozialismus. Braunschweig Reprint 1980 (Orig. 1961).
Roloff, Ernst-August: Der Braunschweigische Landtag (erscheint demnächst in: Vernetztes Gedächtnis (Stadtführer). Braunschweig 2002).
Ludewig, Hans-Ulrich: Das Land Braunschweig im Dritten Reich (1933-1945), in: Die Braunschweigische Landesgeschichte. Hrsg. von Horst-Rüdiger Jarck u. Gerhard Schildt. Braunschweig 2000, S. 981-1024.
Rother, Bernd: Der Freistaat Braunschweig und die Weimarer Republik (1919-1933), in: Die Braunschweigische Landesgeschichte. Hrsg. von Horst-Rüdiger Jarck u. Gerhard Schildt. Braunschweig 2000, S. 945-980.
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