Friedrich schmettert Gesetzentwurf zu Vorratsdaten ab
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Friedrich schmettert Gesetzentwurf zu Vorratsdaten ab
Berlin (Reuters) - Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung abgeschmettert.
Damit erreicht der seit Monaten schwelende Streit zwischen dem CSU-Politiker Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über die Speicherung von Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung eine neue Stufe.
Der vom Justizministerium in die Ressortabstimmung gegebene Entwurf werde weder den Vorgaben der europäischen Richtlinie noch den Erfordernissen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gerecht, erklärte ein Sprecher Friedrichs am Dienstag in Berlin. Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige der Entwurf nur in Teilen.
Die EU-Kommission hatte Deutschland aufgefordert, eine EU-konforme Regelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Dafür hatte sie Deutschland im März eine letzte vierwöchige Frist gesetzt. Andernfalls will die Kommission gegen die Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen.
Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet gekippt. Seither streitet die schwarz-gelbe Koalition erbittert über eine Neuregelung. Selbst Kanzlerin Angela Merkel schaltete sich ein und pochte auf eine rasche Verständigung zwischen Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger.
Die EU-Richtlinie sieht eine Speicherung für mindestens sechs Monate vor. Entsprechende Änderungswünsche erhob nun das Innenministerium. Leutheusser-Schnarrenberger aber lehnte bislang eine Datensammlung ohne vorherigen Verdacht ab. Sie plädiert stattdessen für einen sogenannten Quick Freeze, bei dem die Daten erst im Verdachtsfall eingefroren werden sollen. Ermittler bemängeln wiederum, dass es dann in vielen Fällen zu spät sei, weil die betreffenden Daten ohne Speicherfrist bereits gelöscht seien.
Die EU-Kommission betreibt nach Angaben der Bundesregierung derzeit 74 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Zum Teil drohen dabei Zwangsgelder.
Quelle
Damit erreicht der seit Monaten schwelende Streit zwischen dem CSU-Politiker Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über die Speicherung von Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung eine neue Stufe.
Der vom Justizministerium in die Ressortabstimmung gegebene Entwurf werde weder den Vorgaben der europäischen Richtlinie noch den Erfordernissen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gerecht, erklärte ein Sprecher Friedrichs am Dienstag in Berlin. Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige der Entwurf nur in Teilen.
Die EU-Kommission hatte Deutschland aufgefordert, eine EU-konforme Regelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Dafür hatte sie Deutschland im März eine letzte vierwöchige Frist gesetzt. Andernfalls will die Kommission gegen die Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen.
Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet gekippt. Seither streitet die schwarz-gelbe Koalition erbittert über eine Neuregelung. Selbst Kanzlerin Angela Merkel schaltete sich ein und pochte auf eine rasche Verständigung zwischen Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger.
Die EU-Richtlinie sieht eine Speicherung für mindestens sechs Monate vor. Entsprechende Änderungswünsche erhob nun das Innenministerium. Leutheusser-Schnarrenberger aber lehnte bislang eine Datensammlung ohne vorherigen Verdacht ab. Sie plädiert stattdessen für einen sogenannten Quick Freeze, bei dem die Daten erst im Verdachtsfall eingefroren werden sollen. Ermittler bemängeln wiederum, dass es dann in vielen Fällen zu spät sei, weil die betreffenden Daten ohne Speicherfrist bereits gelöscht seien.
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