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BGH-Urteil zu Fällen bis Ende 2009: Phishing-Opfer war selbst schuld

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BGH-Urteil zu Fällen bis Ende 2009: Phishing-Opfer war selbst schuld Empty BGH-Urteil zu Fällen bis Ende 2009: Phishing-Opfer war selbst schuld

Beitrag  checker Di Apr 24, 2012 4:07 am

Bankkunden haften für ihre Schäden, wenn sie im Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und ihre Geheimnummern weitergeben. Das hat der Bundesgerichtshofs entschieden.

Ein Mann verlor damit endgültig 5000 Euro. Er war einer angeblichen Aufforderung seiner Bank gefolgt und hatte zehn Transaktionsnummern (TAN) weitergegeben. Der Bankensenat des BGH beurteilte das als Fahrlässigkeit des Kunden, weil die Bank vor solchen Missbräuchen gewarnt hatte. Das Haftungsrisiko liege deshalb bei dem Mann, der die erforderlichen Sorgfaltspflichten vernachlässigt habe.
Zehn TANs eingegeben

Im Jahr 2008 war auf der offiziellen Website der Bank eine täuschend echt aussehende Aufforderung erschienen, die zehn Geheimzahlen für Online-Überweisungen weiterzugeben - doch hatten Betrüger die Nachricht dort platziert. Dem Mann wurde darin mitgeteilt, dass das System erst wieder funktioniere, wenn er zehn TANs weitergegeben habe. Diese Geheimzahlen sind erforderlich, um Überweisungen im Online-Banking durchzuführen.

Die Bank hatte auf ihrer Homepage zwar vor solchen Fallen gewarnt und ihren Kunden mitgeteilt, dass sie niemals die Herausgabe mehrerer Geheimzahlen verlange. Der Rentner folgte jedoch der Aufforderung. Drei Monate später wurden 5000 Euro von seinem Konto auf eine griechische Bank überwiesen.

Der Kläger verlangte von seiner Bank das Geld zurück, die sah aber ihn in der Verantwortung. Bereits vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Düsseldorf hatte er den Prozess verloren.
Gültigkeit nur für Fälle bis Ende 2009

Der BGH bestätigte die Entscheidungen jetzt in letzter Instanz. Das Urteil betrifft zunächst alle Opfer vergleichbarer Fälle bis zum 30. Oktober 2009. Danach trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die eine Haftung des Verbrauchers nur bei grober Fahrlässigkeit vorsieht. Die Richter ließen nun offen, ob es sich in diesem Fall um grobe Fahrlässigkeit handelte.

AZ: XI ZR 96/11

Quelle

Eigentlich eine tolle Einnahme Quelle für Banken und Bankster.
Man verkauft Ihnen das internetbanking als sicher,setzt dann Leute dran die die Kunden verarschen, kassiert das Geld ab und die Kunden bleiben auf dem Schaden sitzen.
einkaufen 5

Fazit: Wer so dämlich ist, hat es nicht anders verdient!

jesus happy 3

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