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Beschluss zu Regelsatz: Berliner Gericht hält Hartz IV für zu niedrig

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Beitrag  checker Mi Apr 25, 2012 5:19 am

Der Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig, das hat das Berliner Sozialgericht entschieden. Alleinstehende müssten 36 Euro mehr bekommen, Familien rund hundert Euro. Anders sei eine menschenwürdige Existenz nicht möglich. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Beschluss zu Regelsatz: Berliner Gericht hält Hartz IV für zu niedrig Image-344020-galleryV9-ultr

Berlin - Hartz IV landet erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. Auslöser ist der Fall einer Familie aus Berlin. Sie hatte mit Unterstützung einer Gewerkschaft beim dortigen Sozialgericht Klage eingereicht und erklärt, sie komme mit den derzeitigen Leistungen nicht aus. Die Richter haben nun entschieden, die Leistungen seien für einen Alleinstehenden monatlich um 36 Euro und für eine dreiköpfige Familie monatlich um rund hundert Euro zu niedrig. Damit seien die Vorschriften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Sozialgericht setzte das Verfahren aus und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.

Durch den derzeitigen Regelsatz sehen die Berliner Richter das menschenwürdige Existenzminimum nicht gewährleistet. Die Regelleistung für einen Alleinstehenden liegt derzeit bei 374 Euro pro Monat, der Partner bekommt 337 Euro. Im konkreten Fall der dreiköpfigen Familie aus dem Berliner Stadtteil Neukölln wurden zusätzlich 287 Euro für den 16-jährigen Sohn berücksichtigt, zudem Kosten für Unterkunft und Heizung. Darauf rechnete das Jobcenter aber das Kindergeld und weitere Einkünfte an, so dass der Familie seit Jahresbeginn monatlich 439,10 Euro an Sozialleistungen ausgezahlt werden. Die Familie erklärte, trotz größter Sparsamkeit müsse sie regelmäßig ihren Dispokredit und Privatdarlehen in Anspruch nehmen.

Das Sozialgericht kam zu der Überzeugung, dass die Familie zwar nach den gültigen Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könne. Diese Vorschriften seien aber nach Auffassung des Gerichts verfassungswidrig. Das Gericht kritisierte, dass sämtliche Berechnungen auf dem Ausgabeverhalten Alleinstehender beruhten. Dies lasse "keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu".

Gericht fordert Geld für zwischenmenschliche Kontakte

Die Berechnungen beruhen auf den Einkünften und Ausgaben der untersten 15 Prozent der Alleinstehenden. Diese sogenannte Referenzgruppe sei willkürlich gewählt, rügte das Sozialgericht. Sie umfasse zudem Menschen, deren Existenzminimum nicht gedeckt sei. Sogar die Ausgaben der Ärmsten seien für die Hartz-IV-Berechnung "nicht nachvollziehbar" um verschiedene Posten gekürzt worden, etwa Alkohol und Schnittblumen. Dies verkenne, dass das Existenzminimum auch Geld für zwischenmenschliche Kontakte umfassen müsse.

Dass die Leistungen ausreichten, um auch Geld für langlebige Gebrauchsgüter wie etwa Waschmaschinen anzusparen, sei nicht einmal statistisch belegt, kritisierte das Gericht. Der klagenden Familie fehlten insgesamt etwa hundert Euro pro Monat, die Regelleistung für Alleinstehende sei um 36,07 Euro zu gering.

Eine andere Kammer des Berliner Sozialgerichts hatte noch Ende März in einem anderen Fall die derzeitigen Hartz-IV-Leistungen für ausreichend befunden (Aktenzeichen: S 18 AS 38234/10).

Etwa 6,2 Millionen Erwachsene und Kinder in Deutschland beziehen Hartz IV. Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Hartz-IV-Gesetz beschäftigen muss. Die Richter in Karlsruhe hatten bereits im Februar 2010 die damaligen Hartz-IV-Leistungen als verfassungswidrig verworfen und eine transparente Berechnung verlangt. Die Regelleistung für Alleinerziehende war daraufhin Anfang 2011 um fünf und Anfang 2012 um weitere zehn Euro erhöht worden. Zudem können Kinder nun ergänzend sogenannte Teilhabeleistungen beanspruchen, etwa für ihren Mitgliedsbeitrag im Sportverein.

Sozialverband kritisiert "statistischen Schrotthaufen"

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßten den Beschluss des Berliner Gerichts. Insbesondere die Leistungen für Kinder seien völlig unzureichend und beruhten auf einem "statistischen Schrotthaufen", erklärte der Sozialverband in Berlin.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, vor allem das Kindern zugestandene Existenzminimum sei völlig unzureichend. Jugendliche hätten rechnerisch nur 3,50 Euro täglich für die Ernährung zur Verfügung. Buntenbach plädierte für eine unabhängige Expertenkommission, die dem Gesetzgeber Vorschläge für die Regelsätze unterbreiten und dabei vor allem den besonderen Bedarf von Kindern berücksichtigen soll.

(Aktenzeichen S 55 AS 9238/12)

mmq/dapd/AFP
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