Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

» R.i.P. Manfred Wüstefeld
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeSo Dez 10, 2023 9:07 am von checker

» R.I.P. Holger
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeFr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy

» R.I.P Rudolf HAASE
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeDo Sep 21, 2023 5:55 am von Andy

» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:58 am von Andy

» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:55 am von Andy

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender


ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen

Nach unten

ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen Empty ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen

Beitrag  Andy Mo Mai 14, 2012 7:50 pm

Gericht setzt erstmals Härtefallgrundsätze des Bundesverfassungsgerichts um

Das Sozialgericht Detmold hat eine ARGE ab Februar 2010 zur Übernahme der Kosten von Schülermonatsfahrten verurteilt und damit erstmals die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Härtefallgrundsätze für Hartz-IV-Empfänger in Anwendung gebracht.

Im zugrunde liegenden Fall klagten zwei Mitglieder einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft, die die gymnasiale Oberstufe einer ca. 4,8 km entfernten Gesamtschule besuchten. Ihren Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten (ca. 80 EUR pro Monat) hatte die beklagte ARGE abgelehnt, da sie ihrer Meinung nach aus der Regelleistung zu bestreiten seien.
Schülerfahrkarten sind laufender Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums

Dieser Ansicht folgte das Sozialgericht Detmold nicht und sah in den Schülerfahrkarten einen laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums, der zur Anwendung der Anspruchsgrundlage Artikel 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 20 GG führt.
Bild kommt bei Gewährleistung menschenwürdigen Existenzminimums Schlüsselrolle zu

Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst nämlich dabei nicht nur die Erhaltung der physischen Existenz, sondern auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehung und zur Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hierbei kommt der Bildung - so das Sozialgericht - eine Schlüsselrolle zu, die ihre besondere Bedeutung für die persönliche Entwicklung des Einzelnen als auch der Gesellschaft unterstreicht.
Auch materielle Voraussetzungen für Chancengleichheit bei der Bildung müssen geschaffen werden

Der auch vom Grundgesetz und den Schulgesetzen geforderte gleichberechtigte Zugang zu den Bildungseinrichtungen würde jedoch ohne die Gewährleistung der hierfür notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen wertlos und verkäme zur leeren Hülse. Durch viele Studien in den letzten Jahren sei belegt, dass Kinder und Jugendliche aus ärmeren Haushalten nicht dieselben Chancen hätten, am Bildungserfolg teilzunehmen, wie Kinder und Jugendliche von besser situierten Eltern. Der Zugang zur Bildung sei nach den Ausführungen des Sozialgerichts zentrale Aufgabe des Einsatzes öffentlicher Mittel, da dadurch auch die Zukunftsperspektive des Landes maßgeblich beeinflusst werde. Damit der Zugang zur Bildung allen Kindern und Jugendlichen nicht nur formal gleichberechtigt offen stehe, müssten auch die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Angebote tatsächlich beanspruchen zu können. Durch die Übernahme der Schülerfahrtkosten sah die Kammer allein eine Chancengleichheit zwar nicht verwirklicht, da hier auch andere nicht materielle Faktoren die Teilhabemöglichkeit erschwerten. Gleichwohl würden hierdurch die Chancen, am Bildungserfolg teilzunehmen, zumindest merklich verbessert.
Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel für Schulwegstrecke nicht unangemessen

Bei der Entfernung zum Schulort handelt es sich – so das Sozialgericht – auch nach allgemeiner Lebenserfahrung zudem um eine Wegstrecke, die anders als früher in der Regel auch von Schülern aus einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen nicht mehr zu Fuß oder per Fahrrad bewältigt wird. Es sei deshalb nicht unangemessen, hierfür öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen, wenn man die Häufigkeit der Fahrten und die damit verbundenen Witterungseinflüsse berücksichtige. Die mit dem Fußweg oder der Fahrradfahrt verbundenen Belastungen seien geeignet, sich negativ auf den schulischen Erfolg auszuwirken und damit die Teilhabechancen am Bildungserfolg zu verringern. Zudem könnten die mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verbundenen Kosten nicht so gut situierte Eltern davon abhalten, ihre Kinder die gymnasiale Oberstufe besuchen zu lassen, da sie sich den finanziellen Belastungen des Schulbesuchs, die sich letztendlich nicht nur aber auch in den Beförderungskosten konkretisierten, nicht gewachsen fühlten.

Quelle
Andy
Andy
Admin

Anzahl der Beiträge : 36059
Anmeldedatum : 03.04.11

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten