Treibt Jobcenter zu viel ein?
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Treibt Jobcenter zu viel ein?
Christine Pfeiffer von der Interessenvertretung der Erwerbslosen nutzte die Einwohnerfragestunde im Kreistag am Mittwochabend zu einer harschen Kritik am Jobcenter. "Das ist gesetzwidrig", meinte sie zu einer Praxis des Jobcenters, bei den Kosten der Unterkunft im Zuge der Jahresabrechnung des Vermieters auftretende Erstattungen an Hilfeempfänger in voller Höhe einzuziehen.
Christine Pfeiffer erläuterte den Kreistagsabgeordneten an einem Beispiel den Gegenstand ihrer Kritik: Eine Hilfeempfängerin wohnte zunächst mit ihrer Tochter in einer 60 Quadratmeter großen Wohnung. Als die Tochter ausgezogen war, habe die Frau laut Gesetz Anspruch auf eine 50 Quadratmeter große Wohnung. Aus verschiedenen Gründen habe sie aber nicht umziehen können. Also musste sie bei der Betriebskostenvorauszahlung für die über ihrem Anspruch liegenden zehn Quadratmeter die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten von ihrem Arbeitslosengeld-II selbst zahlen. Da die Frau das Jahr über aber Energiekosten eingespart hatte, kam bei der Mietkostenabrechnung ein Erstattungsbetrag heraus. Den habe das Jobcenter aber in voller Höhe kassiert, obwohl der Frau von dieser Erstattung ein Sechstel zustünde, denn sie habe diesen Anteil nicht vom Jobcenter bekommen, sondern musste ihn von ihrem Geld selbst bezahlen. "Sparsamkeit der Hilfeempfänger darf doch nicht bestraft werden", meinte Christine Pfeiffer und verwies auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Der Landkreis dürfe aus der Grundsicherung für Hilfeempfänger keinen Überschuss erwirtschaften. "Wird dieses Geld, das der Frau zusteht, in Haushalt des Landkreises verbucht?", fragte Christine Pfeiffer. Bislang habe es bei Gesprächsversuchen mit dem Jobcenter kein Durchkommen und keine Klärung gegeben.
Die Bundesgesetze ließen es nicht zu, Gewinne aus Mitteln für Hilfeempfänger zu ziehen und sie dann in kommunale Haushalte zu stellen, antwortete Landrat Ulrich Gerstner (SPD). "Der Landkreis wird seinen Haushalt nicht durch die Hilfeempfänger sanieren." Das Jobcenter des Salzlandkreises übernehme bei den Kosten der Unterkunft die notwendigen Ausgaben. Allerdings, so der Landrat, stelle der vorgestellte Fall ein spezifisches Problem dar, das zunächst erst einmal durch die Verwaltung geprüft werden müsse. Gerstner sagte Christine Pfeiffer zu, ihr eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen.
"Wir wollen Sparsamkeit nicht bestrafen, aber auch Verschwendung nicht dulden", sagte der Landrat abschließend.
Quelle
Christine Pfeiffer erläuterte den Kreistagsabgeordneten an einem Beispiel den Gegenstand ihrer Kritik: Eine Hilfeempfängerin wohnte zunächst mit ihrer Tochter in einer 60 Quadratmeter großen Wohnung. Als die Tochter ausgezogen war, habe die Frau laut Gesetz Anspruch auf eine 50 Quadratmeter große Wohnung. Aus verschiedenen Gründen habe sie aber nicht umziehen können. Also musste sie bei der Betriebskostenvorauszahlung für die über ihrem Anspruch liegenden zehn Quadratmeter die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten von ihrem Arbeitslosengeld-II selbst zahlen. Da die Frau das Jahr über aber Energiekosten eingespart hatte, kam bei der Mietkostenabrechnung ein Erstattungsbetrag heraus. Den habe das Jobcenter aber in voller Höhe kassiert, obwohl der Frau von dieser Erstattung ein Sechstel zustünde, denn sie habe diesen Anteil nicht vom Jobcenter bekommen, sondern musste ihn von ihrem Geld selbst bezahlen. "Sparsamkeit der Hilfeempfänger darf doch nicht bestraft werden", meinte Christine Pfeiffer und verwies auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Der Landkreis dürfe aus der Grundsicherung für Hilfeempfänger keinen Überschuss erwirtschaften. "Wird dieses Geld, das der Frau zusteht, in Haushalt des Landkreises verbucht?", fragte Christine Pfeiffer. Bislang habe es bei Gesprächsversuchen mit dem Jobcenter kein Durchkommen und keine Klärung gegeben.
Die Bundesgesetze ließen es nicht zu, Gewinne aus Mitteln für Hilfeempfänger zu ziehen und sie dann in kommunale Haushalte zu stellen, antwortete Landrat Ulrich Gerstner (SPD). "Der Landkreis wird seinen Haushalt nicht durch die Hilfeempfänger sanieren." Das Jobcenter des Salzlandkreises übernehme bei den Kosten der Unterkunft die notwendigen Ausgaben. Allerdings, so der Landrat, stelle der vorgestellte Fall ein spezifisches Problem dar, das zunächst erst einmal durch die Verwaltung geprüft werden müsse. Gerstner sagte Christine Pfeiffer zu, ihr eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen.
"Wir wollen Sparsamkeit nicht bestrafen, aber auch Verschwendung nicht dulden", sagte der Landrat abschließend.
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