Keine Großspielhalle im Intercity-Restaurant
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Keine Großspielhalle im Intercity-Restaurant
Verwaltungsgericht bestätigt Stadtverwaltung: Freizeit- und Eventcenter könnte Quartier abwerten
Zu Recht hat die Stadt die Eröffnung einer Großspielhalle im ehemaligen Intercity-Restaurant am Braunschweiger Hauptbahnhof verhindert. Das hat das Verwaltungsgericht gestern nach einer Klage des Spielhallen-Betreibers bestätigt.
Nach Einzug einer McDonalds-Filiale in den Gebäudekomplex wollte das Unternehmen sein geplantes Freizeit- und Eventcenter auf einer um rund 20 Quadratmeter abgespeckten, aber immer noch mehr als 600 Quadratmeter großen Fläche eröffnen. Die Stadt indes versagte ihm die Baugenehmigung.
Eine Großspielhalle füge sich nicht in die Umgebung und könnte zu einer Abwertung des Viertels führen, folgte die zweite Kammer den Argumenten der Stadtverwaltung. „Eine negative Vorbildfunktion wäre zu befürchten“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Vertreter der Stadt hatten vor Gericht erklärt, das Bahnhofsviertel wandele sich in ein innerstädtisches Kerngebiet. „Eine Spielhalle in der vorgesehenen Größe wäre nur als Ausnahme zulässig.“ Eine solche Ausnahme-Genehmigung aber werde hier nicht erteilt, verwiesen sie auf Pläne, nach denen das Quartier um den Hauptbahnhof künftig zu einer großstädtischen Adresse werden soll.
Seit Jahren schon schwelt der Streit um ein Freizeit- und Event-Center im früheren Bahnhofsrestaurant. Im Herbst 2009 hatte der Spielhallen-Betreiber bei der Stadt eine Baugenehmigung für eine 690-Quadratmeter-Fläche beantragt – ein von Anfang an umstrittenes Projekt. Versprach sich die Bahn gute Mieteinnahmen von einem solchen Kasino in dem jahrelang leerstehenden Gebäude, überwog in politischen Kreisen Braunschweigs die Skepsis.
Im Mai 2010 lehnte die Stadt die beantragte Baugenehmigung wegen „städtebaulicher Spannungen“ ab. Die Befürchtung: ein so genannter Trading-down-Effekt, mit dem ein schleichender Abwärtstrend von Stadtvierteln durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten gemeint ist.
2011 siedelte sich daraufhin ein Schnellrestaurant der MacDonalds-Kette an. Doch war für den Spielhallen-Betreiber sein Plan damit noch nicht vom Tisch: Er legte der Stadt eine neue Bauvariante vor.
Doch durfte die Stadt die Spielhalle aus städtebaulichen Gründen ablehnen, wie die Verwaltungsrichter gestern feststellten. Auch sei korrekt, dass die Stadt Braunschweig und nicht die Bahn – wie im Fall der Mc-Donalds-Ansiedlung am selben Ort – über die Nutzung entschieden habe. Denn das Schnellrestaurant versorge Bahnreisende. Die Spielhalle aber bliebe von ihrer Größe her nicht auf Bahnkunden beschränkt.
Quelle
Zu Recht hat die Stadt die Eröffnung einer Großspielhalle im ehemaligen Intercity-Restaurant am Braunschweiger Hauptbahnhof verhindert. Das hat das Verwaltungsgericht gestern nach einer Klage des Spielhallen-Betreibers bestätigt.
Nach Einzug einer McDonalds-Filiale in den Gebäudekomplex wollte das Unternehmen sein geplantes Freizeit- und Eventcenter auf einer um rund 20 Quadratmeter abgespeckten, aber immer noch mehr als 600 Quadratmeter großen Fläche eröffnen. Die Stadt indes versagte ihm die Baugenehmigung.
Eine Großspielhalle füge sich nicht in die Umgebung und könnte zu einer Abwertung des Viertels führen, folgte die zweite Kammer den Argumenten der Stadtverwaltung. „Eine negative Vorbildfunktion wäre zu befürchten“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Vertreter der Stadt hatten vor Gericht erklärt, das Bahnhofsviertel wandele sich in ein innerstädtisches Kerngebiet. „Eine Spielhalle in der vorgesehenen Größe wäre nur als Ausnahme zulässig.“ Eine solche Ausnahme-Genehmigung aber werde hier nicht erteilt, verwiesen sie auf Pläne, nach denen das Quartier um den Hauptbahnhof künftig zu einer großstädtischen Adresse werden soll.
Seit Jahren schon schwelt der Streit um ein Freizeit- und Event-Center im früheren Bahnhofsrestaurant. Im Herbst 2009 hatte der Spielhallen-Betreiber bei der Stadt eine Baugenehmigung für eine 690-Quadratmeter-Fläche beantragt – ein von Anfang an umstrittenes Projekt. Versprach sich die Bahn gute Mieteinnahmen von einem solchen Kasino in dem jahrelang leerstehenden Gebäude, überwog in politischen Kreisen Braunschweigs die Skepsis.
Im Mai 2010 lehnte die Stadt die beantragte Baugenehmigung wegen „städtebaulicher Spannungen“ ab. Die Befürchtung: ein so genannter Trading-down-Effekt, mit dem ein schleichender Abwärtstrend von Stadtvierteln durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten gemeint ist.
2011 siedelte sich daraufhin ein Schnellrestaurant der MacDonalds-Kette an. Doch war für den Spielhallen-Betreiber sein Plan damit noch nicht vom Tisch: Er legte der Stadt eine neue Bauvariante vor.
Doch durfte die Stadt die Spielhalle aus städtebaulichen Gründen ablehnen, wie die Verwaltungsrichter gestern feststellten. Auch sei korrekt, dass die Stadt Braunschweig und nicht die Bahn – wie im Fall der Mc-Donalds-Ansiedlung am selben Ort – über die Nutzung entschieden habe. Denn das Schnellrestaurant versorge Bahnreisende. Die Spielhalle aber bliebe von ihrer Größe her nicht auf Bahnkunden beschränkt.
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