Wohnungen von Pressefotografen durchsucht
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Wohnungen von Pressefotografen durchsucht
Polizisten haben am Mittwoch bundesweit die Wohnungen – und teilweise wohl auch Büros - von acht Pressefotografen durchsucht. Sechs Objekte befinden sich nach offiziellen Angaben in Berlin, jeweils ein weiteres in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden Württemberg.
Die Beamten waren auf der Suche nach Beweismaterial gegen mehrere unbekannte Angreifer, die Ende März vergangenen Jahres bei einer Demonstration in Frankfurt (Main) einen Polizisten niederschlugen. Ermittelt wird von der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Bei den Durchsuchungen kopierten die Polizisten Fotodateien aus den Computern der Fotografen, die alle bei der fraglichen Demonstration im Einsatz waren. Bei einem Fotografen brachen die Beamten die Wohnung auf, weil dieser sich auf Dienstreise befand und nicht öffnete.
Kritik von Journalisten-Union und Opposition
Die Deutsche Journalisten-Union protestierte am Mittwoch gegen die Aktion, für die es offenbar keinen Durchsuchungsbeschluss gab. Sie werten sie als Einschüchterungsversuch und als Angriff auf die Pressefreiheit. Die Fotografen seien zuvor zur Herausgabe von Material aufgefordert worden – dabei hätte es bleiben müssen, so die Kritik.
Auch der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, fordert Aufklärung. Er verweist auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Fotojournalisten.
Kritik kommt auch vom Berliner Linken-Abgeordneten Hakan Tas: Auch die Wohnungen von freien Journalisten müssten grundgesetzlichen Schutz genießen, wenn dort journalistisch gearbeitet werde.
Bereits Anfang Dezember Durchsuchung bei Journalisten
Erst Anfang Dezember hatte die Polizei in Berlin die Wohnung eines Journalisten durchsucht. In diesem Fall ging es immerhin um einen Tatverdacht gegen den Reporter selbst: Ihm wurde zur Last gelegt, er habe einen Beamten des Landeskriminalamtes bestochen, um an Informationen über Aktionen gegen das Rockermilieu zu gelangen.
Die betreffende Zeitung – die "Berliner Morgenpost“ – legte vor Gericht Beschwerde gegen die Aktion ein.
Quelle
Die Beamten waren auf der Suche nach Beweismaterial gegen mehrere unbekannte Angreifer, die Ende März vergangenen Jahres bei einer Demonstration in Frankfurt (Main) einen Polizisten niederschlugen. Ermittelt wird von der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Bei den Durchsuchungen kopierten die Polizisten Fotodateien aus den Computern der Fotografen, die alle bei der fraglichen Demonstration im Einsatz waren. Bei einem Fotografen brachen die Beamten die Wohnung auf, weil dieser sich auf Dienstreise befand und nicht öffnete.
Kritik von Journalisten-Union und Opposition
Die Deutsche Journalisten-Union protestierte am Mittwoch gegen die Aktion, für die es offenbar keinen Durchsuchungsbeschluss gab. Sie werten sie als Einschüchterungsversuch und als Angriff auf die Pressefreiheit. Die Fotografen seien zuvor zur Herausgabe von Material aufgefordert worden – dabei hätte es bleiben müssen, so die Kritik.
Auch der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, fordert Aufklärung. Er verweist auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Fotojournalisten.
Kritik kommt auch vom Berliner Linken-Abgeordneten Hakan Tas: Auch die Wohnungen von freien Journalisten müssten grundgesetzlichen Schutz genießen, wenn dort journalistisch gearbeitet werde.
Bereits Anfang Dezember Durchsuchung bei Journalisten
Erst Anfang Dezember hatte die Polizei in Berlin die Wohnung eines Journalisten durchsucht. In diesem Fall ging es immerhin um einen Tatverdacht gegen den Reporter selbst: Ihm wurde zur Last gelegt, er habe einen Beamten des Landeskriminalamtes bestochen, um an Informationen über Aktionen gegen das Rockermilieu zu gelangen.
Die betreffende Zeitung – die "Berliner Morgenpost“ – legte vor Gericht Beschwerde gegen die Aktion ein.
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