Angeklagter gesteht Mord im Jobcenter
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Angeklagter gesteht Mord im Jobcenter
Ein halbes Jahr nach der Ermordung einer Mitarbeiterin im Jobcenter von Neuss hat der Angeklagte die Tat vor Gericht gestanden. Er sei aber nicht bei Verstand gewesen und wollte die Frau nur verletzen.
Im Prozess um den Mord an einer Mitarbeiterin im Jobcenter von Neuss hat der Angeklagte die Bluttat gestanden. Er habe zugestochen, die Frau aber nur am Arm verletzen wollen, sagte der 52-Jährige am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht.
Wo er sie genau getroffen habe, wisse er nicht. "Ich war nicht bei Verstand", sagte er mehrfach. Erst als er das Messer aus der Frau gezogen habe, sei ihm bewusstgeworden, was er getan habe.
Der Mann soll vor einem halben Jahr mit einem Fleischermesser seine Sachbearbeiterin im Jobcenter erstochen haben, weil er der Behörde den Missbrauch seiner persönlichen Daten unterstellte.
Er habe die Sachbearbeiterin unmittelbar vor der Tat auf die Datenschutzerklärung angesprochen, die ihm zehn schlaflose Nächte bereitet habe, berichtete der Angeklagte. Die Frau habe zu ihm gesagt, dass er sich die Erklärung hätte durchlesen sollen, bevor er sie unterschrieben habe. "Das hat sie gesagt, obwohl sie wusste, dass ich kein Deutsch kann."
Verteidiger spricht von "bewusster Täuschung"
Eigentlich habe er am besagten Morgen zum Arzt gehen wollen, weil er so durcheinander gewesen sei und ihm das Sorgen gemacht habe. Außerdem habe sein Bruder zum Jobcenter mitkommen sollen, um die Sache zu klären. Warum er – statt zum Arzt – ohne seinen Bruder zum Jobcenter gegangen sei und zwei Messer mitgenommen habe, wisse er nicht.
Das Landgericht hatte zuvor für die erste Vernehmung des 52-Jährigen bei der Polizei ein Verwertungsverbot ausgesprochen. Die Ermittler hätten dem Verdächtigen verschwiegen, dass sein Opfer tot sei, hatte Verteidiger Gerd Meister kritisiert. Er sprach von einer "bewussten Täuschung" durch die Vernehmungsbeamten.
Der Angeklagte berichtete, dass er in seiner marokkanischen Heimat erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht habe, zuvor habe er in einer Moschee den Koran auswendig gelernt. Im Jahr 2001 sei er nach Deutschland gekommen, habe geheiratet und als Saisonkraft mehrere Jahre in einer Sauerkraut-Fabrik gearbeitet.
Deutlich verminderte Intelligenz
Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit hatten die Gutachter nicht feststellen können.
Das Gericht hatte dem Angeklagten bereits mitgeteilt, dass er zusätzlich zur Verurteilung wegen Mordes auch mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechnen müsse.
Quelle
Im Prozess um den Mord an einer Mitarbeiterin im Jobcenter von Neuss hat der Angeklagte die Bluttat gestanden. Er habe zugestochen, die Frau aber nur am Arm verletzen wollen, sagte der 52-Jährige am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht.
Wo er sie genau getroffen habe, wisse er nicht. "Ich war nicht bei Verstand", sagte er mehrfach. Erst als er das Messer aus der Frau gezogen habe, sei ihm bewusstgeworden, was er getan habe.
Der Mann soll vor einem halben Jahr mit einem Fleischermesser seine Sachbearbeiterin im Jobcenter erstochen haben, weil er der Behörde den Missbrauch seiner persönlichen Daten unterstellte.
Er habe die Sachbearbeiterin unmittelbar vor der Tat auf die Datenschutzerklärung angesprochen, die ihm zehn schlaflose Nächte bereitet habe, berichtete der Angeklagte. Die Frau habe zu ihm gesagt, dass er sich die Erklärung hätte durchlesen sollen, bevor er sie unterschrieben habe. "Das hat sie gesagt, obwohl sie wusste, dass ich kein Deutsch kann."
Verteidiger spricht von "bewusster Täuschung"
Eigentlich habe er am besagten Morgen zum Arzt gehen wollen, weil er so durcheinander gewesen sei und ihm das Sorgen gemacht habe. Außerdem habe sein Bruder zum Jobcenter mitkommen sollen, um die Sache zu klären. Warum er – statt zum Arzt – ohne seinen Bruder zum Jobcenter gegangen sei und zwei Messer mitgenommen habe, wisse er nicht.
Das Landgericht hatte zuvor für die erste Vernehmung des 52-Jährigen bei der Polizei ein Verwertungsverbot ausgesprochen. Die Ermittler hätten dem Verdächtigen verschwiegen, dass sein Opfer tot sei, hatte Verteidiger Gerd Meister kritisiert. Er sprach von einer "bewussten Täuschung" durch die Vernehmungsbeamten.
Der Angeklagte berichtete, dass er in seiner marokkanischen Heimat erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht habe, zuvor habe er in einer Moschee den Koran auswendig gelernt. Im Jahr 2001 sei er nach Deutschland gekommen, habe geheiratet und als Saisonkraft mehrere Jahre in einer Sauerkraut-Fabrik gearbeitet.
Deutlich verminderte Intelligenz
Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit hatten die Gutachter nicht feststellen können.
Das Gericht hatte dem Angeklagten bereits mitgeteilt, dass er zusätzlich zur Verurteilung wegen Mordes auch mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechnen müsse.
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