BKA kauft neuen Staatstrojaner
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BKA kauft neuen Staatstrojaner
Eigentlich will das BKA selbst Trojaner entwickeln.
Doch vor 2014 wird das nichts. Bis dahin soll FinFinisher Verdächtige
ausspähen. Aber der kann mehr, als erlaubt ist.
Mit auf dem freien Markt gekaufter Spionagesoftware hatte das
Bundeskriminalamt bislang nicht viel Glück. Daher versucht die Behörde
seit 2011, aus eigener Kraft einen Trojaner zu entwickeln. Doch auch das
scheint nicht so einfach zu sein. Für die Entwicklung hat das
Bundesinnenministerium zwar 30 Stellen ausgeschrieben und das Budget um
2,2 Millionen Euro aufgestockt. Das Bundeskriminalamt will aber erst
Ende 2014 einen eigenen Trojaner vorstellen.
Daher hat die Behörde nun für die Übergangszeit den Trojaner FinFinisher der Firma Gamma International gekauft. Das geht aus geheimen Papieren der Bundesregierung hervor, die das Blog Netzpolitik.org veröffentlicht hat.
Darin berichtet das Bundesinnenministerium
von der Arbeit des Kompetenzzentrums Informationstechnische
Überwachung. Das entwickelt den neuen Trojaner. Im Papier steht, das
BKA habe sich für den Fall eines erforderlichen Einsatzes ein
kommerzielles Produkt der Firma Elaman/Gamma beschafft.
Es handelt sich bei diesem Produkt aller Wahrscheinlichkeit nach um
den umstrittenen Trojaner FinFinisher. Zu dessen Käufern zählen auch
Länder wie Ägypten und Bahrain. Die Länder setzten das Programm
beispielsweise während des Arabischen Frühlings ein.
Ein Missbrauch in diesem Umfang ist den Strafverfolgungsbehörden hierzulande nicht vorzuwerfen. Das Problem könnte, wie beim vorangegangenen Trojaner DigiTask,
vielmehr im Funktionsumfang der Software liegen. Wie auch schon bei
DigiTask können auch bei FinFinisher verschiedene Funktionen
zugeschaltet werden. Einige davon aber würden die gesetzlichen Grenzen
für die Überwachung von Computern klar überschreiten.
Die Grenzen sind im BKA-Gesetz festgelegt. Das Gesetz wurde kurz nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008
erlassen und spiegelt dessen Grundsätze im Wesentlichen wieder. Danach
darf die Überwachungssoftware nur auf Anordnung des Richters eingesetzt
werden. Außerdem muss eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder
Freiheit einer Person bestehen, alternative Methoden müssen aussichtslos
sein und der Kernbereich privater Lebensgestaltung, also die
Intimsphäre, darf nicht verletzt werden. Entsprechend klein war bisher
die geschätzte Zahl solcher Eingriffe.
Ob der Trojaner FinFinisher die gesetzlichen Grenzen einhalten kann,
prüft für das Bundeskriminalamt die Firma CSC Deutschland Solution
GmbH. Das geht ebenfalls aus dem Papier hervor. Die Firma ist staatlich
akkreditiert und soll im Dezember 2012 ihren Bericht vorgelegt haben.
Unklar ist, wie die Prüfung ausgefallen ist.
Der Einsatz des Staatstrojaners DigiTask endete im Oktober 2011 in einem Desaster. Der Trojaner konnte nach Analyse des Chaos Computer Clubs
mehr, als gesetzlich erlaubt war. Das Innenministerium musste
anschließend eingestehen, dass es den Quellcode des Programms, also
seine genaue Struktur, nie gesehen hatte. Lediglich die fertige Software
war geprüft worden.
Darüber hinaus hatten die Beamten mit dem Programm von DigiTask auch
automatisch Screenshots vom Bildschirm eines Verdächtigen angefertigt –
ein Vorgehen, das illegal ist, das mit dem Programm aber problemlos
möglich war.
FinFinisher enthält ähnliche Module, die zugeschaltet werden können.
Wie in der Praxis sichergestellt werden soll, dass nur die legalen Teile
des Programms eingesetzt werden, ist unklar.
Das Bundesinnenministerium hat am Mittwoch gegenüber Spiegel Online erklärt, es handele sich nur um einen Test. FinFinisher wird bereits seit Januar 2011 getestet.
Quelle
Doch vor 2014 wird das nichts. Bis dahin soll FinFinisher Verdächtige
ausspähen. Aber der kann mehr, als erlaubt ist.
Mit auf dem freien Markt gekaufter Spionagesoftware hatte das
Bundeskriminalamt bislang nicht viel Glück. Daher versucht die Behörde
seit 2011, aus eigener Kraft einen Trojaner zu entwickeln. Doch auch das
scheint nicht so einfach zu sein. Für die Entwicklung hat das
Bundesinnenministerium zwar 30 Stellen ausgeschrieben und das Budget um
2,2 Millionen Euro aufgestockt. Das Bundeskriminalamt will aber erst
Ende 2014 einen eigenen Trojaner vorstellen.
Daher hat die Behörde nun für die Übergangszeit den Trojaner FinFinisher der Firma Gamma International gekauft. Das geht aus geheimen Papieren der Bundesregierung hervor, die das Blog Netzpolitik.org veröffentlicht hat.
Darin berichtet das Bundesinnenministerium
von der Arbeit des Kompetenzzentrums Informationstechnische
Überwachung. Das entwickelt den neuen Trojaner. Im Papier steht, das
BKA habe sich für den Fall eines erforderlichen Einsatzes ein
kommerzielles Produkt der Firma Elaman/Gamma beschafft.
Es handelt sich bei diesem Produkt aller Wahrscheinlichkeit nach um
den umstrittenen Trojaner FinFinisher. Zu dessen Käufern zählen auch
Länder wie Ägypten und Bahrain. Die Länder setzten das Programm
beispielsweise während des Arabischen Frühlings ein.
Ein Missbrauch in diesem Umfang ist den Strafverfolgungsbehörden hierzulande nicht vorzuwerfen. Das Problem könnte, wie beim vorangegangenen Trojaner DigiTask,
vielmehr im Funktionsumfang der Software liegen. Wie auch schon bei
DigiTask können auch bei FinFinisher verschiedene Funktionen
zugeschaltet werden. Einige davon aber würden die gesetzlichen Grenzen
für die Überwachung von Computern klar überschreiten.
Die Grenzen sind im BKA-Gesetz festgelegt. Das Gesetz wurde kurz nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008
erlassen und spiegelt dessen Grundsätze im Wesentlichen wieder. Danach
darf die Überwachungssoftware nur auf Anordnung des Richters eingesetzt
werden. Außerdem muss eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder
Freiheit einer Person bestehen, alternative Methoden müssen aussichtslos
sein und der Kernbereich privater Lebensgestaltung, also die
Intimsphäre, darf nicht verletzt werden. Entsprechend klein war bisher
die geschätzte Zahl solcher Eingriffe.
Ob der Trojaner FinFinisher die gesetzlichen Grenzen einhalten kann,
prüft für das Bundeskriminalamt die Firma CSC Deutschland Solution
GmbH. Das geht ebenfalls aus dem Papier hervor. Die Firma ist staatlich
akkreditiert und soll im Dezember 2012 ihren Bericht vorgelegt haben.
Unklar ist, wie die Prüfung ausgefallen ist.
Der Einsatz des Staatstrojaners DigiTask endete im Oktober 2011 in einem Desaster. Der Trojaner konnte nach Analyse des Chaos Computer Clubs
mehr, als gesetzlich erlaubt war. Das Innenministerium musste
anschließend eingestehen, dass es den Quellcode des Programms, also
seine genaue Struktur, nie gesehen hatte. Lediglich die fertige Software
war geprüft worden.
Darüber hinaus hatten die Beamten mit dem Programm von DigiTask auch
automatisch Screenshots vom Bildschirm eines Verdächtigen angefertigt –
ein Vorgehen, das illegal ist, das mit dem Programm aber problemlos
möglich war.
FinFinisher enthält ähnliche Module, die zugeschaltet werden können.
Wie in der Praxis sichergestellt werden soll, dass nur die legalen Teile
des Programms eingesetzt werden, ist unklar.
Das Bundesinnenministerium hat am Mittwoch gegenüber Spiegel Online erklärt, es handele sich nur um einen Test. FinFinisher wird bereits seit Januar 2011 getestet.
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