Polizeischulung: Rechtslage BRD-GmbH
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Polizeischulung: Rechtslage BRD-GmbH
Polizeischulung: Rechtslage BRD-GmbH
Teil 2
Von: HexerKetzer | Erstellt: 10.01.2011
Kriminelle sind Personen die gegen Gesetze verstoßen!! Und zwar unabhänig davon ob sie die Gesetze kennen oder nicht! Dummheit schützt vor Strafe nicht. Von jedem einfachen Bürger wird verlangt alle Gesetze - die auch Anwälte nicht kennen - zu kennen. Polizisten als "Gesetzeshüter" werden entsprechend ausgebildet. Die kennen die Rechtslage!! Sie handeln VORSÄTZLICH gegen geltendes Recht. Sie wollen sich wie die Mafia unter Vortäuschung falscher Tatsachen, durch Bedrohung, Angstmache, falsche Anschuldigungen und andere Repressialien auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung "ILLEGAL" bereichern. Und zwar durch die ihnen von der zionistischen BRD-Mafia versprochene "Beamtenpension" die sie allerdings gemäß aktueller Haushaltslage sowieso nicht mehr bekommen werden! Wer sind in diesem Fall die ECHTEN Kriminellen?
Die BRD ist eine Verwaltung der Besatzungsmächte die als GmbH organisiert ist. Diese GmbH verwendet Staats- und Hoheitszeichen des DEUTSCHEN REICHES! So sind z.B. die Farben "Schwarz-Rot-Gold" die Farben der "Weimarer Republik". Es ist die BRD-GmbH selbst die Staats- und Hoheitszeichen des DEUTSCHEN REICHES ILLEGAL verwendet! Denn die Besatzerorganisation BRD-GmbH wurde NICHT vom deutschen Volk ermächtigt deutsche Staats- und Hoheitszeichen zu verwenden!
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
Teil 1 https://www.youtube.com/watch?v=9bbm5j9V_LY
BRD-GmbH Interne Dienstanweisung fuer Faelle des Bestreitens der BRD als Staat
http://www.archive.org/details/Brd-gmbhInterneDienstanweisungFrFlleDesBestrei...
Teil 2
Von: HexerKetzer | Erstellt: 10.01.2011
Kriminelle sind Personen die gegen Gesetze verstoßen!! Und zwar unabhänig davon ob sie die Gesetze kennen oder nicht! Dummheit schützt vor Strafe nicht. Von jedem einfachen Bürger wird verlangt alle Gesetze - die auch Anwälte nicht kennen - zu kennen. Polizisten als "Gesetzeshüter" werden entsprechend ausgebildet. Die kennen die Rechtslage!! Sie handeln VORSÄTZLICH gegen geltendes Recht. Sie wollen sich wie die Mafia unter Vortäuschung falscher Tatsachen, durch Bedrohung, Angstmache, falsche Anschuldigungen und andere Repressialien auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung "ILLEGAL" bereichern. Und zwar durch die ihnen von der zionistischen BRD-Mafia versprochene "Beamtenpension" die sie allerdings gemäß aktueller Haushaltslage sowieso nicht mehr bekommen werden! Wer sind in diesem Fall die ECHTEN Kriminellen?
Die BRD ist eine Verwaltung der Besatzungsmächte die als GmbH organisiert ist. Diese GmbH verwendet Staats- und Hoheitszeichen des DEUTSCHEN REICHES! So sind z.B. die Farben "Schwarz-Rot-Gold" die Farben der "Weimarer Republik". Es ist die BRD-GmbH selbst die Staats- und Hoheitszeichen des DEUTSCHEN REICHES ILLEGAL verwendet! Denn die Besatzerorganisation BRD-GmbH wurde NICHT vom deutschen Volk ermächtigt deutsche Staats- und Hoheitszeichen zu verwenden!
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
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BRD-GmbH Interne Dienstanweisung fuer Faelle des Bestreitens der BRD als Staat
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Polizeischulung Rechtslage BRD-GmbH Teil 3
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Teil 2
Hochgeladen von Eurocondi am 03.07.2011
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Polizeischulung Rechtslage BRD-GmbH Teil 4 (1von2) Umeldung gem. §13 Abs.3 FVZ
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Teil 2
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