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Urteil gegen TÜV wegen Billig-Brustimplantaten

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Urteil gegen TÜV wegen Billig-Brustimplantaten Empty Urteil gegen TÜV wegen Billig-Brustimplantaten

Beitrag  Andy Mo Okt 07, 2013 8:29 pm

Am Montag könnte es für den französischen Ableger des TÜV Rheinland teuer werden. Weil die Einrichtung minderwertige Brustimplantate zertifizierte, fordern Händler und betroffene Frauen finanzielle Wiedergutmachung.

Urteil gegen TÜV wegen Billig-Brustimplantaten 2-format3

ToulonIm Zivilverfahren gegen den Tüv Rheinland im weltweiten Skandal um die Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP wird am Montag der Richterspruch erwartet. Vor einem Gericht im südfranzösischen Toulon haben betroffene Frauen und Händler den Tüv auf mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.

PIP hatte weltweit hunderttausende Brustimplantate verkauft, die mit Industriesilikon gefüllt waren. Die Billigkissen reißen häufiger und rufen Entzündungen hervor. Allein in Deutschland sind etwa 5000 Frauen betroffen. Zertifiziert wurden die Implantate vom Frankreich-Ableger des Tüv Rheinland.

Nach Ansicht der Kläger war der Skandal nur möglich, weil es Fehler bei den Tüv-Inspektionen gab. Sechs Händler aus Bulgarien, Brasilien, Italien, Syrien, Mexiko und Rumänien verlangen deshalb insgesamt 28 Millionen Euro Schadenersatz. Mehr als 1600 Frauen, vor allem Südamerikanerinnen, aber auch Französinnen und Britinnen, verlangen in Toulon 16.000 Euro Schmerzensgeld pro Person, insgesamt fast 25 Millionen Euro.

Der Tüv sieht sich selbst als Opfer eines Betrugs durch PIP und weist den Vorwurf von Versäumnissen bei den Kontrollen zurück. Aufgabe sei es lediglich gewesen, den Herstellungsprozess zu kontrollieren und nicht die Produkte selbst.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass PIP nach Bekanntwerden des Skandals 2010 Pleite ging. Die Frage ist also, wer für Schadenersatzforderungen der Betroffenen gerade stehen muss. Auf Antrag der Händler wurden bereits in Erwartung des Urteils aus Toulon 900.000 Euro auf Konten des Tüv in Frankreich eingefroren. Der Tüv scheiterte kürzlich mit dem Versuch, die Gelder wieder freizubekommen.

In der Affäre wurden PIP-Gründer Jean-Claude Mas und vier früheren Mitarbeitern im April und Mai im südfranzösischen Marseille ein Prozess wegen Betrugs gemacht. Das Urteil in diesem Verfahren wird am 10. Dezember erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte für Mas eine vierjährige Haftstrafe sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro.

Quelle

Sowie wir ein Aktenzeichen davon haben wird das hier mit angegeben.
Das Uteil dürfte weitreichende folgen für den TÜV haben, denn nicht nur bei Brustimplataten,sondern auch bei fehlerhaften PKW Gutachten,abnahmen oder MPU Gutachten.
Damit wäre der Gerechtigkeit und dem gesetz genühe getan,wie kann es sein das man nicht mehr nach Sicherheit geht,sondern p
KW TÜV Abnahmen erkaufen kann, wodurch Leib und leben anderer gefährdet werden und der Aussteller des Gutachtens nicht haftbar ist.
Artikel 36 in Analogie zu § 836 BGB.
Im befreundeten Europäischen Ausland sieht man das genauso.

Richter 
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Urteil gegen TÜV wegen Billig-Brustimplantaten Empty Wie zu erwarten, Klage abgelehnt

Beitrag  Andy Di Okt 08, 2013 8:59 pm

Der weltweite Skandal um die mit gesundheitsschädlichem Billig-Silikon gefüllten Brustimplantate des französischen Herstellers „Poly Implant Prothese“ (PIP) reißt nicht ab. Nachdem eine Betroffene eine Schmerzensgeld- Klage gegen den TÜV-Rheinland eingereicht hatte, wurde diese nun vom Landgericht Nürnberg-Fürth abgelehnt.

Schätzungsweise mehr als eine halbe Million Frauen betroffen
Über Jahre hinweg hatte das französische Unternehmen PIP Silikonimplantate mit gesundheitsschädlichem Billig-Silikon produziert. Als bekannt wurde, dass diese schneller reißen als andere Modelle, flog der Skandal auf, der Vertrieb wurde verboten und die Firma meldete schließlich Konkurs an. Bis dahin waren die gefährlichen Implantate jedoch nach Schätzungen bis zu einer halben Million Patientinnen eingesetzt worden, sowohl im Rahmen von Schönheitsoperationen als auch nach Krebsoperationen. Etwa 10.000 Frauen sind allein in Deutschland von diesem Skandal betroffen, seit April 2013 muss sich nun der PIP-Gründer Jean-Claude Mas vor Gericht verantworten.

TÜV-Rheinland erteilte Zulassung für Billig-Brustimplantate
Neben dem französischen Unternehmen steht jedoch auch der TÜV-Rheinland im Zentrum des Geschehens. Dieser hatte die PIP-Implantate vorschnell genehmigt, in der Folge kam es zu Klagen durch Händler und Patientinnen. So auch im Fall einer Betroffenen (Az.11 O 3900/13), die ein entsprechendes Implantat erhalten hatte, welches jedoch direkt nach Bekanntwerden des Skandals entfernt worden war. Die Frau forderte 40.000 Euro Schmerzensgeld von der Prüfstelle, hatte damit hatte jedoch keinen Erfolg.

Gericht lehnt Klage ab
Stattdessen lehnte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Forderung ab, mit der Begründung: „Die Benannte Stelle war weder verpflichtet, konkrete Implantate zu untersuchen noch unangekündigte Kontrollen vor Ort vorzunehmen. Solche Pflichten ergeben sich – so das Gericht – nicht aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften“, so die Pressemitteilung des TÜV Rheinland. Mit dieser Entscheidung habe das Gericht laut der Prozessbevollmächtigen Ina Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, „bestätigt, dass TÜV Rheinland seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat“, so die Mitteilung des TÜVs weiter.

Mehr als 50 Millionen Euro Schadensersatz gefordert
Auch die AOK Bayern hatte den TÜV Rheinland im Zusammenhang mit den PIP-Implantaten verklagt, wobei der Verhandlungstermin hier noch aussteht. Die Kasse hatte von der Prüfstelle 50.000 Euro Schadenersatz gefordert, denn diese Summe hatte die Kasse für die Entfernung von Implantaten bei 27 Versicherten aufbringen müssen. Darüber hinaus geht es um insgesamt mehr als 50 Millionen Euro Schadensersatz, auf die betroffene Frauen und Händler den TÜV gerichtlich verklagt haben – hier sei laut dem zuständigen Gericht im südfranzösischen Toulon jedoch erst Mitte November mit einer Entscheidung zu rechnen. (nr)

Quelle

Es war eigentlich zu erwarten,aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt.
Natürlich hat niemand schuld und niemand ist Verantwortlich, dass war immer so und wird so bleiben.Sei es um 1900,im dritten Reich,oder in der DDR.
Außerdem haben wir den Zeitgeist Geiz ist geil.
Zudem hat doch wohl das TÜV Prüfsiegel einige gekostet und alles ist Käuflich,außer die Gesundheit, aber daran arbeiten wir noch.
Fazit ist, nicht alles was einen TÜV Stempel bekommt ist sicher und gut, sondern beruhigt nur das gewissen.
Da kann man sich ja ungefähr vorstellen,was mit Versicherungen mit TÜV Siegel ist.
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