Historische Geschichte: Rabattmarke - Rabattgesetz
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Historische Geschichte: Rabattmarke - Rabattgesetz
Auf unserer Reise durch die Geschichte, wollen wir uns mal den Handel, der Rabattmarke und dem Rabattgesetz widmen.
Jetzt werden sich natürlich einige fragen,was hat das mit der NS Zeit zu tun?
Das Rabattgesetz wurde 25. November 1933 (RGBl. I S. 1011) erlassen und trat am 01.01.1934 in kraft.
Aber bleiben wir erst einmal bei der sogenannten Rabattmarke ( heute Treue Punkte genannt )
Dazu findet sich folgendes:
Die Rabattmarke gehört zu den frühesten Erscheinungsformen von Kundenbindungsmaßnahmen. Der Kunde erhält bei diesem System für jeden getätigten Einkauf eine Wertmarke über einen definierten prozentualen Anteil des Kaufpreises vom Händler. Nachdem der Kunde eine vorgegebene Rabattmarken-Anzahl oder einen vorgegebenen Rabattmarken-Wert nachweisen kann, erhält er eine Rückzahlung des ausgewiesenen Rabattmarken-Wertes. Die Rabattmarken sind meist selbstklebende, briefmarkenähnliche Papiermarken, die in ein Formular oder Sammelheft eingeklebt werden müssen. Für die Ausgabe des Sammelheftes verlangt der Händler mitunter eine Gebühr vom Kunden. Der Händler erreicht durch das Rabattmarkensystem eine stärkere Bindung der Laufkundschaft, da der Kunde wiederholt bei ihm einkaufen muss, bis er Anspruch auf die Rückzahlung erhält. Der Händler erzielt dadurch einen Umsatzvorteil gegenüber Mitbewerbern.
Konsummarke über 10 Mark der Konsumgenossenschaft der DDR
Wie ihr seht,gab es diese auch in der sogenannten DDR,sowie in der Westzone.
Aber das nur nebenbei.
In der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin waren Rabattmarken in Lebensmittel- und Drogeriemärkten bis in die 1970er Jahre verbreitet, verloren aber gegenüber anderen Werbemaßnahmen zunehmend an Bedeutung und verschwanden in den achtziger Jahren völlig. Üblich waren 3 Prozent Rabatt auf den Einkauf. Ein vollgeklebtes Rabattmarkenheft wurde für 1,50 DM eingelöst.
Ein Beispiel für die Rabattmarke ist das „Konsumheft“ in der DDR. Durch Zahlung einer Mitgliedsgebühr konnten Kunden der Konsum-Handelsgesellschaft einen Anteil der Gesellschaft erwerben. Anschließend waren sie im Gegensatz zu Nicht-Mitgliedern berechtigt, für jeden Einkauf Rabattmarken zu erhalten, deren Wert regelmäßig bar ausgezahlt wurde.
Nach einem ähnlichen System funktionieren auch moderne Varianten der Rabattmarke. Dabei sind jedoch viele Variationsmöglichkeiten gegeben. Beispielsweise können zwei voneinander wirtschaftlich völlig unabhängige Händler ein gemeinsames Vorgehen abstimmen: Der erste Händler verbessert seine Kundenbindung, indem er den Kauf seiner Waren mit Wertmarken des zweiten Händlers honoriert. Der zweite Händler profitiert durch den Kundenzuwachs ebenfalls.
Der ursprünglich auf Rückerstattung eines Kaufpreis-Anteils orientierte Zweck der Rabattmarke ist bei aktuellen Payback-Systemen oft stark modifiziert. Vorzugsweise soll der Kunde z.B. den erworbenen Rabatt nicht ausgezahlt bekommen, sondern in Form von Bonuspunkten zu weiteren Einkäufen beim gleichen Händler oder einem Partner motiviert werden.
Die elektronische Speicherung der Daten des Kunden, einschließlich seiner Einkäufe, ermöglicht eine Marktforschung und gezielte Werbemaßnahmen. Demgegenüber ist das klassische Rabattmarkensystem anonym. Das eingelöste Rabattmarkenheft erlaubt keine Rückschlüsse darauf, welche Produkte ein Kunde gekauft hat.
In neuerer Zeit wurde das Rabattmarkenheft in manchen Supermärkten seit etwa 2005 wieder eingeführt. Bei einer Aktion wird beispielsweise eine Rabattmarke pro 5 Euro Einkaufswert ausgegeben. Das Heft umfasst 30 Marken und berechtigt zu einem leicht vergünstigten Kauf von Aktionsware, vor allem Haushaltsgegenstände.[1]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Diese Rabattmarken und hefte gab es wie gesagt ab 1934 , was sich auf das rabattgesetz bezog. Zum einen wurde teilweise damit selber handel betrieben,zum anderen konnte man wärend und in der Nachkriegszeit mit dem rabattheftchen anschreiben lassen.Also auf Pump kaufen.
Das ganze hielt sich noch bis in die 70èr Jahre.
Zum einen kamen die ersten Supermärkte wie Wasmund und Tegelmann, zum anderen hatten zum hier im Westsektor die meisten die Schnauze voll mit Sameln von Rabattmarken. Ähnliche Aktionen machten Pril mit den berühmten Blümchen auf der flasche, oder Bärenmarke bzw. Libis Dosenmilch. aber mehr als Jux oder Spass an der Freude. Die Rabattmarken verschwanden allmählich in der Versenkung.
Erste Versuche das Gesetz ganz abzuschaffen waren schon 1994.
Erst im Jahre 2000 und durch das internet wurde das Rabattgesetz aufgehoben.
Was daraus folgte, dass jeder Kunde das Recht besass den Warenwert selber zuverhandeln.
Was einige auch machten.
Der handel musste reagieren oder wollte reagieren.
Daraus folgte das Paybacksystem und das Treupunktesystem, um den Kunden den Wind aus den segeln zunehmen und eine Kundenbindung zur erzielen.
Zum Rabattgesetz steht folgendes geschrieben:
Das Rabattgesetz war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Es galt vom 1. Januar 1934 bis zum 25. Juli 2001.
Es regelte die Umstände, unter denen Einzelhändler gegenüber Verbrauchern Preisnachlässe einräumen durften. Insbesondere durfte der Rabatt bei Barzahlung gemäß § 2 maximal 3 % des Warenpreises nicht überschreiten. Bei Abnahme einer größeren Menge oder mehrerer Stücke einer Ware konnte allerdings ein handelsüblicher Mengenrabatt gewährt werden, § 7.
Davon ausgenommen waren gewerbliche Kunden, Großverbraucher und Angestellte des eigenen Unternehmens, welchen gemäß § 9 Sonderpreise gewährt werden konnten.
Das Gesetz wurde nach offizieller Begründung zum Schutz des Verbrauchers erlassen, um ihn vor unseriösen Fantasie- und Mondpreisen zu schützen.[1] Stimmen in der juristischen Literatur sahen das 1933 eingeführte Rabattgesetz aber auch als nicht demokratisch legitimiertes Element der „Mittelstandspolitik der NSDAP“ und Teil einer dirigistischen Wirtschaftspolitik, die Wettbewerbsfreiheit der obrigkeitlichen Kontrolle unterordnete.[2]
In den letzten Jahren der Geltungszeit wurde in der juristischen Literatur vermehrt eine Abschaffung des Rabattgesetzes gefordert. Der „Schutz des Menschen vor sich selbst” sei der deutschen Rechtsordnung nämlich grundsätzlich fremd und nicht ohne weiteres mit den Grundrechten des Grundgesetzes vereinbar.[3]
Die Aufhebung des Rabattgesetzes wurde, gemeinsam mit der Aufhebung der Zugabeverordnung, bereits 1993/94 geplant. Dieser Versuch scheiterte jedoch an der Kritik von Lobbygruppen des mittelständischen Handels sowie von Gewerkschaften.[3] Erst Mitte 2000 wurde die Bundesregierung wieder darauf aufmerksam, als Branchenverbände bei einer Anhörung erklärten, dass dieses mit den Handelsbedingungen im Internet nicht vereinbar sei.[1]
Durch das Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23. Juli 2001 wurde das Rabattgesetz schließlich zum 25. Juli 2001 aufgehoben.
Trotz Aufhebung des Rabattgesetzes sind Händler nicht völlig frei in ihrer Rabattgestaltung, da die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) weiterhin Anwendung finden.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Da müsste ja so manchen Antifaschisten die Hutschnur hoch gehen, dass hüben wie drüber nach alten Gesetzen aus der NS Zeit gehandelt wurde und wenn man es richtig sieht noch verfahren wird.
Zwar wird das Paybacksystem von einigen auf Grund von Datenerhebungen abgelehnt, aber ist irreal,wenn man mit EC Karte bezahlt, sind Daten genauso einsehbar.
Deshalb schwören heute denn jeh mehr Leute wieder auf Barzahlung.
Aber das auch nur am Rande.
Wir wollten einfach nur die Geschichte der Rabattmarke und das Rabattgesetz beleuchten.
Jetzt werden sich natürlich einige fragen,was hat das mit der NS Zeit zu tun?
Das Rabattgesetz wurde 25. November 1933 (RGBl. I S. 1011) erlassen und trat am 01.01.1934 in kraft.
Aber bleiben wir erst einmal bei der sogenannten Rabattmarke ( heute Treue Punkte genannt )
Dazu findet sich folgendes:
Die Rabattmarke gehört zu den frühesten Erscheinungsformen von Kundenbindungsmaßnahmen. Der Kunde erhält bei diesem System für jeden getätigten Einkauf eine Wertmarke über einen definierten prozentualen Anteil des Kaufpreises vom Händler. Nachdem der Kunde eine vorgegebene Rabattmarken-Anzahl oder einen vorgegebenen Rabattmarken-Wert nachweisen kann, erhält er eine Rückzahlung des ausgewiesenen Rabattmarken-Wertes. Die Rabattmarken sind meist selbstklebende, briefmarkenähnliche Papiermarken, die in ein Formular oder Sammelheft eingeklebt werden müssen. Für die Ausgabe des Sammelheftes verlangt der Händler mitunter eine Gebühr vom Kunden. Der Händler erreicht durch das Rabattmarkensystem eine stärkere Bindung der Laufkundschaft, da der Kunde wiederholt bei ihm einkaufen muss, bis er Anspruch auf die Rückzahlung erhält. Der Händler erzielt dadurch einen Umsatzvorteil gegenüber Mitbewerbern.
Konsummarke über 10 Mark der Konsumgenossenschaft der DDR
Wie ihr seht,gab es diese auch in der sogenannten DDR,sowie in der Westzone.
Aber das nur nebenbei.
In der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin waren Rabattmarken in Lebensmittel- und Drogeriemärkten bis in die 1970er Jahre verbreitet, verloren aber gegenüber anderen Werbemaßnahmen zunehmend an Bedeutung und verschwanden in den achtziger Jahren völlig. Üblich waren 3 Prozent Rabatt auf den Einkauf. Ein vollgeklebtes Rabattmarkenheft wurde für 1,50 DM eingelöst.
Ein Beispiel für die Rabattmarke ist das „Konsumheft“ in der DDR. Durch Zahlung einer Mitgliedsgebühr konnten Kunden der Konsum-Handelsgesellschaft einen Anteil der Gesellschaft erwerben. Anschließend waren sie im Gegensatz zu Nicht-Mitgliedern berechtigt, für jeden Einkauf Rabattmarken zu erhalten, deren Wert regelmäßig bar ausgezahlt wurde.
Nach einem ähnlichen System funktionieren auch moderne Varianten der Rabattmarke. Dabei sind jedoch viele Variationsmöglichkeiten gegeben. Beispielsweise können zwei voneinander wirtschaftlich völlig unabhängige Händler ein gemeinsames Vorgehen abstimmen: Der erste Händler verbessert seine Kundenbindung, indem er den Kauf seiner Waren mit Wertmarken des zweiten Händlers honoriert. Der zweite Händler profitiert durch den Kundenzuwachs ebenfalls.
Der ursprünglich auf Rückerstattung eines Kaufpreis-Anteils orientierte Zweck der Rabattmarke ist bei aktuellen Payback-Systemen oft stark modifiziert. Vorzugsweise soll der Kunde z.B. den erworbenen Rabatt nicht ausgezahlt bekommen, sondern in Form von Bonuspunkten zu weiteren Einkäufen beim gleichen Händler oder einem Partner motiviert werden.
Die elektronische Speicherung der Daten des Kunden, einschließlich seiner Einkäufe, ermöglicht eine Marktforschung und gezielte Werbemaßnahmen. Demgegenüber ist das klassische Rabattmarkensystem anonym. Das eingelöste Rabattmarkenheft erlaubt keine Rückschlüsse darauf, welche Produkte ein Kunde gekauft hat.
In neuerer Zeit wurde das Rabattmarkenheft in manchen Supermärkten seit etwa 2005 wieder eingeführt. Bei einer Aktion wird beispielsweise eine Rabattmarke pro 5 Euro Einkaufswert ausgegeben. Das Heft umfasst 30 Marken und berechtigt zu einem leicht vergünstigten Kauf von Aktionsware, vor allem Haushaltsgegenstände.[1]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Diese Rabattmarken und hefte gab es wie gesagt ab 1934 , was sich auf das rabattgesetz bezog. Zum einen wurde teilweise damit selber handel betrieben,zum anderen konnte man wärend und in der Nachkriegszeit mit dem rabattheftchen anschreiben lassen.Also auf Pump kaufen.
Das ganze hielt sich noch bis in die 70èr Jahre.
Zum einen kamen die ersten Supermärkte wie Wasmund und Tegelmann, zum anderen hatten zum hier im Westsektor die meisten die Schnauze voll mit Sameln von Rabattmarken. Ähnliche Aktionen machten Pril mit den berühmten Blümchen auf der flasche, oder Bärenmarke bzw. Libis Dosenmilch. aber mehr als Jux oder Spass an der Freude. Die Rabattmarken verschwanden allmählich in der Versenkung.
Erste Versuche das Gesetz ganz abzuschaffen waren schon 1994.
Erst im Jahre 2000 und durch das internet wurde das Rabattgesetz aufgehoben.
Was daraus folgte, dass jeder Kunde das Recht besass den Warenwert selber zuverhandeln.
Was einige auch machten.
Der handel musste reagieren oder wollte reagieren.
Daraus folgte das Paybacksystem und das Treupunktesystem, um den Kunden den Wind aus den segeln zunehmen und eine Kundenbindung zur erzielen.
Zum Rabattgesetz steht folgendes geschrieben:
Das Rabattgesetz war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Es galt vom 1. Januar 1934 bis zum 25. Juli 2001.
Es regelte die Umstände, unter denen Einzelhändler gegenüber Verbrauchern Preisnachlässe einräumen durften. Insbesondere durfte der Rabatt bei Barzahlung gemäß § 2 maximal 3 % des Warenpreises nicht überschreiten. Bei Abnahme einer größeren Menge oder mehrerer Stücke einer Ware konnte allerdings ein handelsüblicher Mengenrabatt gewährt werden, § 7.
Davon ausgenommen waren gewerbliche Kunden, Großverbraucher und Angestellte des eigenen Unternehmens, welchen gemäß § 9 Sonderpreise gewährt werden konnten.
Das Gesetz wurde nach offizieller Begründung zum Schutz des Verbrauchers erlassen, um ihn vor unseriösen Fantasie- und Mondpreisen zu schützen.[1] Stimmen in der juristischen Literatur sahen das 1933 eingeführte Rabattgesetz aber auch als nicht demokratisch legitimiertes Element der „Mittelstandspolitik der NSDAP“ und Teil einer dirigistischen Wirtschaftspolitik, die Wettbewerbsfreiheit der obrigkeitlichen Kontrolle unterordnete.[2]
In den letzten Jahren der Geltungszeit wurde in der juristischen Literatur vermehrt eine Abschaffung des Rabattgesetzes gefordert. Der „Schutz des Menschen vor sich selbst” sei der deutschen Rechtsordnung nämlich grundsätzlich fremd und nicht ohne weiteres mit den Grundrechten des Grundgesetzes vereinbar.[3]
Die Aufhebung des Rabattgesetzes wurde, gemeinsam mit der Aufhebung der Zugabeverordnung, bereits 1993/94 geplant. Dieser Versuch scheiterte jedoch an der Kritik von Lobbygruppen des mittelständischen Handels sowie von Gewerkschaften.[3] Erst Mitte 2000 wurde die Bundesregierung wieder darauf aufmerksam, als Branchenverbände bei einer Anhörung erklärten, dass dieses mit den Handelsbedingungen im Internet nicht vereinbar sei.[1]
Durch das Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23. Juli 2001 wurde das Rabattgesetz schließlich zum 25. Juli 2001 aufgehoben.
Trotz Aufhebung des Rabattgesetzes sind Händler nicht völlig frei in ihrer Rabattgestaltung, da die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) weiterhin Anwendung finden.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Da müsste ja so manchen Antifaschisten die Hutschnur hoch gehen, dass hüben wie drüber nach alten Gesetzen aus der NS Zeit gehandelt wurde und wenn man es richtig sieht noch verfahren wird.
Zwar wird das Paybacksystem von einigen auf Grund von Datenerhebungen abgelehnt, aber ist irreal,wenn man mit EC Karte bezahlt, sind Daten genauso einsehbar.
Deshalb schwören heute denn jeh mehr Leute wieder auf Barzahlung.
Aber das auch nur am Rande.
Wir wollten einfach nur die Geschichte der Rabattmarke und das Rabattgesetz beleuchten.
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