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Was versteht man unter dem Mittagsmörder

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Was versteht man unter dem Mittagsmörder Empty Was versteht man unter dem Mittagsmörder

Beitrag  checker Sa Mai 03, 2014 5:50 am

Hier noch was aus der DDR Geschichte, die bis heute bestand hat.
Eine Person die auch schon zu Lebzeiten in die Geschichte eingeht und Geschichte schreibt.
Dazu findet sich folgendes:

Klaus Gosmann (* 1. September 1940 in Frankfurt/Oder), ist ein deutscher Serienmörder, der aus Habgier mindestens sieben Menschen tötete und als Mittagsmörder bekannt wurde. Den Namen erhielt er, weil seine Raubüberfälle und Morde vorwiegend in der Mittagszeit begangen wurden.

Aufgewachsen ist Klaus Gosmann zusammen mit seinem Bruder bis 1945 im ostbrandenburgischen Meseritz (heute Międzyrzecz) und ab 1949 in Hersbruck. Sein Vater war Berufsoffizier, der seit Februar 1945 als vermisst galt. Nach fünf Jahren Volksschule, wechselte Gosmann 1951 auf die Oberrealschule Hersbruck. Dort musste er eine Klasse wiederholen und fiel auch durch die Reifeprüfung, weshalb er auf die Oberschule in Ingolstadt wechselte und dort im Juli 1962 sein Abitur machte. Im Herbst desselben Jahres begann er an der Wirtschaftsfachhochschule in Nürnberg mit dem Studium der Volkswirtschaft, das er jedoch abbrach.
Im Sommer 1964 meldete er sich freiwillig als Offiziersbewerber und rückte noch im Oktober ein. Nach seiner Ausbildung bei verschiedenen Pioniereinheiten in Koblenz und München, bemühte er sich plötzlich wiederholt um seine Entlassung. Als diese ausblieb, desertierte er im April 1965 und lebte fortan unter falschen Namen in Nürnberg und Umgebung.

Gosmann soll bei seinen Raubüberfällen im Raum Nürnberg zwischen 1960 und 1965 zwei Frauen und fünf Männer erschossen haben. Auffallend war die Tatsache, dass der Täter bei vermeintlichem oder tatsächlichem Widerstand sofort von der Schusswaffe Gebrauch machte und sich seine Taten stets um die Mittagszeit ereigneten.
Die erste Tat ereignete sich am 22. April 1960 in der Tuchergartenstraße in Nürnberg, als Gosmann eine ältere Frau in ihrer Wohnung überfiel. Als diese um Hilfe rief, eilten eine Untermieterin und deren Verlobter herbei, die daraufhin beide vom Täter erschossen wurden. Der Unbekannte floh daraufhin ohne Beute und ließ die Wohnungsinhaberin lebend zurück. Diese alarmierte sofort die Polizei und konnte eine gute Täterbeschreibung liefern. Trotz einer Alarmierung sämtlicher Polizeidienststellen in Nürnberg und Umgebung konnte der Flüchtige nicht mehr gefasst werden. Die Beamten mussten anschließend hunderten Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen und mit der überlebenden Wohnungsinhaberin rund 2000 Fotos aus der Verbrecherkartei durchsichten. Zudem wurden Fingerabdrücke verglichen, Verbindungen zu ähnlichen Überfällen gesucht und dutzende Gegenüberstellungen durchgeführt. Als Tatwaffe wurde eine belgische Selbstladepistole der Marke Fabrique Nationale Herstal, Kaliber 7,65 mm identifiziert.
Nach rund einem Jahr ohne Erfolg starteten die Ermittler eine der größten Fahndungsaktionen in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei wurden sämtliche Männer der Jahrgänge 1939 und 1940 überprüft, die zur Tatzeit in Nürnberg gewohnt hatten, insgesamt 50.366 Personen. Die Beamten überprüften auch 1.174 Männer aus einer Partnervermittlung, in der die überlebende Wohnungsbesitzerin arbeitete.
Am 10. September 1962 erfolgte das nächste Verbrechen. Gosmann erschoss den Filialleiter der Sparkasse in Ochenbruck und entkam mit über 3.000 Mark Beute. Diesmal verwendete der Täter eine Walther PPK, wurde jedoch erneut von Zeugen beobachtet, die seinen Fluchtweg bis zum Bahnhof verfolgen konnten. Schon am 30. November überfiel Gosmann auch die Sparkassenzweigstelle in Neuhaus an der Pegnitz und erschoss einen Rentner, der sich des Überfalles nicht bewusst schien und in seine Brusttasche gegriffen hatte, um eine Brille hervorzuholen. Als Tatwaffe wurde diesmal eine Walther P38 verwendet.
Während die Beamten noch mit den Ermittlungen in den vorhergegangenen Verbrechen beschäftigt waren, wurden am 29. März 1963 in der Werkstatt eines Waffengeschäftes in Nürnberg der Besitzer und dessen Mutter erschossen. Durch die Projektile, Hülsen und individuellen Verfeuerungsmerkmale konnten als Tatwaffen dieselben Walther-Pistolen identifiziert werden, die bereits bei den tödlichen Schüssen in Ochenbruck und Neuhaus benutzt wurden. Gegen das männliche Mordopfer waren Ermittlungen wegen möglicher illegaler Waffengeschäfte gelaufen.
Am 1. Juni 1965 verübte Gosmann in einem Nürnberger Kaufhaus sein letztes Verbrechen. Beim Versuch, einer Kundin die Handtasche zu entwenden, wurde er von mehreren Passanten verfolgt und nach einer Schießerei von Polizisten verhaftet. Durch Gosmanns Schüsse waren ein Mann getötet und zwei weitere schwer verletzt worden.

Gosmann trug zum Zeitpunkt seiner Festnahme unter anderem drei Pistolen, einen Totschläger und Feuerwerkskörper bei sich. Obwohl er anfangs die Verbrechen leugnete, konnte eine der bei ihm befindlichen Pistolen, sowie zwei weitere Pistolen, die sich in einer von ihm gemieteten Wohnung in Nürnberg befanden, als die Tatwaffen identifiziert werden. Diese waren bei Diebstählen in den Jahren 1959, 1960 und 1962 erbeutet worden. Bei einer Gegenüberstellung, wurde er zudem von einem Zeugen des Überfalls in Ochenbruck erkannt.
Mit diesen Beweisen konfrontiert, legte er schließlich ein Geständnis ab und offenbarte dabei auch seine Gleichgültigkeit den Opfern gegenüber. Unter anderem gab er zu Protokoll; „Er kam wie ein Wilder auf mich zugestürzt...Da ich diesen Angriff unbedingt abwehren wollte, habe ich deshalb noch ein drittes Mal auf den Mann gefeuert“ (erster Mord in Nürnberg), „Wenn ich in die Sparkasse kam und die Pistole zückte, dann hatten sie alle die Pfoten hochzunehmen. Wenn sie das nicht taten, waren sie doch selbst schuld, wenn ich sie erschießen mußte“ (zu den Sparkassen-Überfällen), „Ich hatte Angst, daß man mich festhalten würde, und mußte doch in Notwehr schießen“ (letzter Mord in Nürnberg).
Auch das Geheimnis um die mittäglichen Tatzeiten konnte gelüftet werden. Es stellte sich heraus, dass die Tageszeit bei seinen Verbrechen überhaupt keine Rolle gespielt hatte. Er sei einfach kein Frühaufsteher gewesen und habe den restlichen Vormittag für seine Vorbereitungen gebraucht.
Am 27. Juli 1967 wurde Klaus Gosmann zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
Anfang 2010 ordnete das Landgericht Regensburg Hafterleichterungen an, um Gosmann langfristig auf Bewährung zu entlassen. Diese Entscheidung wurde jedoch vom OLG Nürnberg aufgehoben, da die Gefahr bestehe, dass Gosmann erneut ein schweres Verbrechen begehe. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Gosmanns hatte 2012 Erfolg. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird dieser nun auf ein Leben außerhalb der Justizvollzugsanstalt vorbereitet und vermutlich im Jahr 2015, also 50 Jahre nach seiner Festnahme, auf Bewährung entlassen.[1]

Quelle - Literatur & Einzelnachweise

Der wird sich freuen draußen,ganz bestimmt.
Dann vielleicht noch zum Sozialamt und etwqas beleidigen lassen und die Sache passt.
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