Der Brautraub, Mädchenraub oder Frauenraub
Seite 1 von 1
Der Brautraub, Mädchenraub oder Frauenraub
Brautraub, Mädchenraub oder Frauenraub bezeichnet die zumeist gewaltsame Entführung eines Mädchens oder einer Frau zum Zwecke der Eheschließung; dabei wird die zukünftige Braut ihrer Familie oder ihrem Vormund „geraubt“. Dies kam in früheren Zeiten weltweit vor; in ältesten indogermanischen Quellen wird die Raubehe als eine der möglichen Eheformen genannt.[1] Ein Beispiel für gruppenweisen Frauenraub ist der überlieferte römische Raub der Sabinerinnen. Heute beschränkt sich Brautraub auf bestimmte Gegenden und Kulturräume, vor allem im Kaukasus, in Zentralasien und in Ozeanien,[2] oft mit einem kriminellen Hintergrund.
Eine Entführung gegen den Willen der Braut ist eine Zwangsheirat. Entsprechend kann der Entführer wegen Nötigung, Entführung und/oder Freiheitsberaubung belangt werden. Bei diesem kriminellen „Brauch“ wird das Selbstbestimmungsrecht der Frau grundsätzlich nicht gesehen oder ignoriert. Im katholischen Kirchenrecht ist ein solcher „Frauenraub“ (Raptio) ein Ehehindernis. Von „Männerraub“ ist nichts bekannt, überliefert sind einige antike Fälle von homophilem „Knabenraub“.
Demgegenüber findet eine Entführungsehe mit der Einwilligung der Frau oder gar Duldung seitens ihrer Familie statt. In Kulturen, in denen arrangierte Ehen üblich sind oder die Heirat des Wunschkandidaten erschwert wird, wählen Brautpaare häufig den Weg der Scheinraubs als gemeinsame Flucht. So sollen in der Türkei 5 Prozent aller Heiraten als Folge des kiz kacirma zustande kommen.[3] Bei fehlender Duldung muss das Paar oft eine anschließende Verfolgung durch die Familie(n) fürchten. Nicht selten wird eine Entführung gegen den Willen der Brautfamilie sogar zum Anlass eines „Ehrenmordes“.
In traditionellen Hochzeitsbräuchen hat sich eine spielerische „Brautentführung“ bis heute erhalten. Dabei wird die Braut während der Hochzeitsfeier von Gästen heimlich an einen anderen Ort gebracht, anschließend muss der Bräutigam sie suchen und mit einem symbolischen Preis oder einem Versprechen auslösen.[2]
Ethnologie
Die Ethnosoziologie kennt den Brautraub, auch Raubheirat genannt, bei manchen Ethnien und indigenen Völkern als eine ritualisierte Form der außwärtigen Heirat (Exogamie) zwischen verschiedenen Abstammungsgruppen oder Clans, durch entsprechendes Brauchtum abgesichert. Es kann sich dabei aber auch um ein Element der Kriegsführung handeln.[4] Der französische neomarxistische Wirtschaftsethnologe Claude Meillassoux nahm 1975 an, dass sich die Praxis des Frauentausches aus einem System des Frauenraubes entwickelt habe.[5]
Die frühen Anthropologen John Ferguson McLennan und John Lubbock behaupteten um 1870 aus damals üblicher evolutionistischer Sicht, die „Raubehe“ sei auf den frühen Stufen der Menschheit üblich gewesen. Später wäre das Exogamiegebot eingerichtet worden, um den Raub der Ehefrauen überflüssig zu machen.[6] Heute wird diese Annahme der Evolutionisten abgelehnt.[3]
In den Hochzeitsbräuchen vieler Kulturen finden sich Anklänge einer Raubheirat, beispielsweise in spielerischen Scheinkämpfen zwischen der Gruppe der Braut und der des Bräutigams, gespieltem Weinen und Schreien der Braut oder Widerstand, ihr Elternhaus zu verlassen (siehe auch Brautentführung als Hochzeitsbrauch).[3]
Vorkommen
Westeuropa
Im europäischen Mittelalter wurde in der damals üblichsten Eheform, der Muntehe, die Vormundschaft über die Braut von ihrem Vater offiziell an den Ehemann übertragen; oft wurde von diesem ein Brautpreis verlangt. War der Bräutigam nicht bereit, das Brautgeld zu zahlen, kam es vor, dass er die Braut raubte, mit oder ohne ihre Zustimmung. Allerdings war diese Art der Eheschließung illegal und wurde streng bestraft. Da die Entführung oder der Raub an sich keine eheschließende Wirkung hatte, musste noch eine rechtliche Eheschließung vollzogen werden, meist als Friedelehe, ohne offizielle Übergabe der Vormundtschaft. Da bei der Entführungsehe die Rechte der Familie und des Vormundes der Braut verletzt wurden, kam es häufig zu Fehden zwischen den Familien der Braut und des Bräutigams.
Ein mythologisches Beispiel für einen Brautraub und eine Entführungsehe ist Helena, die als Zwölfjährige von Theseus entführt, aber wieder befreit wird; später löst ihre einverständliche Entführung durch Paris den Trojanischen Krieg aus.
Ein germanisches Beispiel für eine Entführungsehe gegen den Willen der Familie ist Thusnelda, Tochter des Cheruskerfürsten Segestes und bereits einem anderen Mann versprochen: Sie wurde um 15 n. Chr. mit ihrem Einverständnis vom Cheruskerfürsten Arminius entführt und geheiratet.
Sinti und Roma
Bei den Sinti und Roma gibt es vor allem in Osteuropa teilweise noch den ritualisierten Brautraub, der mit Einverständnis der Braut und ihrer Familie geschieht.
Türkei
In der Türkei bietet auch heute noch die „Entführung für eine Nacht“ die Möglichkeit, eine den Familien unerwünschte Eheschließung durchzusetzen. Nachdem die Frau für eine Nacht der Aufsicht ihrer Eltern entzogen worden ist, gilt sie als „entehrt“, dazu braucht kein Geschlechtsverkehr stattgefunden zu haben. In der Regel willigen die Familien anschließend in die Eheschließung ein, um einem Ehrverlust zu entgehen. Der vorangegangene Brautraub wird vor der Nachbarschaft geheim gehalten.
Russland
In der Sowjetzeit wurde der Brautraub als Entführung und Freiheitsberaubung strafrechtlich verfolgt. Auch die Zahlung von Brautgeld war verboten. Schenkungen an die Familie der Braut wurden jedoch geduldet, auch wenn es sich streng genommen um eine Form von Brautgeld handelte. Mit dem Zerfall der Sowjetunion lebte der kriminelle Brautraub wieder auf.
Im vorrevolutionären Russland wurden junge Frauen mit ihrem Einverständnis von ihren Liebhabern dann geraubt, wenn die Eltern grundsätzlich gegen eine Eheschließung waren. In der Regel ließ sich das Paar dann von einem Popen heimlich trauen und stellte die Eltern vor vollendete Tatsachen.
Tschetschenien
Bei Tschetschenen und einigen anderen kaukasischen Völkern war der Brautraub bis in die Sowjetzeit hinein üblich. Eine der Ursachen dafür war das vom zukünftigen Ehemann verlangte hohe Brautgeld. Auch hatten Familien aus bestimmten Gründen manchmal überhöhte Erwartungen an den zukünftigen Schwiegersohn. Wollte er seine Auserwählte trotzdem heiraten, musste er sie entführen.
Nach dem strengen Ehrenkodex der Tschetschenen war die Entführte zunächst zu fragen, ob sie bereits vergeben sei oder vorhatte, einen anderen als den Entführer zu heiraten. In diesem Fall hatte er die Frau dem von ihr erwählten Gatten zu übergeben. Wie oft dieser Brauch zur Anwendung kam, ist nicht bekannt.
Kirgisistan
Nach dem Zerfall der Sowjetunion lebte der Brauch in Kirgisistan wieder auf, zumeist in krimineller Weise. Berichte sprechen davon, dass etwa 15.000 Frauen pro Jahr entführt und zur Heirat gezwungen werden. Ein entsprechendes Gesetz gegen dieses „ehestiftende Verbrechen“ soll in Vorbereitung sein.[7]
Brautraub in den Künsten
Der Brautraub ist ein auffallend häufiges Motiv in russischen Volksmärchen, dagegen kommt er in westeuropäischen Märchen selten vor. Auch in afrikanischen Märchen geht es nicht selten um den Raub einer Frau zwecks Eheschließung, der (im Gegensatz zu europäischen Märchen) oft von Fabelwesen begangen wird. Auch die griechische Mythologie kennt Fälle von Brautraub, hier meist von Göttern begangen.
In Richard Wagners Oper Die Walküre von 1870 ist Hunding der Ehemann der einst geraubten Sieglinde.
In indischen Filmen geht es oft um geflüchtete Paare, kaum jedoch um den Brautraub als solchen. In der westlichen Welt wird der Brautraub von der Filmindustrie zumeist in Märchenfilmen thematisiert.
In den 1960er Jahren wurde das Thema in mehreren italienischen Filmen aufgegriffen, so 1963 von Pietro Germi in seiner Komödie Verführung auf Italienisch (Sedotta e abbandonata), oder 1970 von Damiano Damiani in dem auf der wahren Geschichte der Franca Viola beruhenden Drama Recht und Leidenschaft (La moglie più bella).
Die sowjetische Komödie Die kaukasische Gefangene hat den Brautraub zum Thema. Die Studentin Nina wird entführt, um sie mit einem Freund ihres Onkels zu verheiraten. Mithilfe eines Freundes und dank der Tolpatschigkeit der Entführer gelingt ihr aber die Flucht. Der Film aus den 1960ern gilt in Russland bis heute als Klassiker.
Siehe auch
Frauentausch – Heiratsregeln
quelle - Literatur & einzelnqachweise
Eine Entführung gegen den Willen der Braut ist eine Zwangsheirat. Entsprechend kann der Entführer wegen Nötigung, Entführung und/oder Freiheitsberaubung belangt werden. Bei diesem kriminellen „Brauch“ wird das Selbstbestimmungsrecht der Frau grundsätzlich nicht gesehen oder ignoriert. Im katholischen Kirchenrecht ist ein solcher „Frauenraub“ (Raptio) ein Ehehindernis. Von „Männerraub“ ist nichts bekannt, überliefert sind einige antike Fälle von homophilem „Knabenraub“.
Demgegenüber findet eine Entführungsehe mit der Einwilligung der Frau oder gar Duldung seitens ihrer Familie statt. In Kulturen, in denen arrangierte Ehen üblich sind oder die Heirat des Wunschkandidaten erschwert wird, wählen Brautpaare häufig den Weg der Scheinraubs als gemeinsame Flucht. So sollen in der Türkei 5 Prozent aller Heiraten als Folge des kiz kacirma zustande kommen.[3] Bei fehlender Duldung muss das Paar oft eine anschließende Verfolgung durch die Familie(n) fürchten. Nicht selten wird eine Entführung gegen den Willen der Brautfamilie sogar zum Anlass eines „Ehrenmordes“.
In traditionellen Hochzeitsbräuchen hat sich eine spielerische „Brautentführung“ bis heute erhalten. Dabei wird die Braut während der Hochzeitsfeier von Gästen heimlich an einen anderen Ort gebracht, anschließend muss der Bräutigam sie suchen und mit einem symbolischen Preis oder einem Versprechen auslösen.[2]
Ethnologie
Die Ethnosoziologie kennt den Brautraub, auch Raubheirat genannt, bei manchen Ethnien und indigenen Völkern als eine ritualisierte Form der außwärtigen Heirat (Exogamie) zwischen verschiedenen Abstammungsgruppen oder Clans, durch entsprechendes Brauchtum abgesichert. Es kann sich dabei aber auch um ein Element der Kriegsführung handeln.[4] Der französische neomarxistische Wirtschaftsethnologe Claude Meillassoux nahm 1975 an, dass sich die Praxis des Frauentausches aus einem System des Frauenraubes entwickelt habe.[5]
Die frühen Anthropologen John Ferguson McLennan und John Lubbock behaupteten um 1870 aus damals üblicher evolutionistischer Sicht, die „Raubehe“ sei auf den frühen Stufen der Menschheit üblich gewesen. Später wäre das Exogamiegebot eingerichtet worden, um den Raub der Ehefrauen überflüssig zu machen.[6] Heute wird diese Annahme der Evolutionisten abgelehnt.[3]
In den Hochzeitsbräuchen vieler Kulturen finden sich Anklänge einer Raubheirat, beispielsweise in spielerischen Scheinkämpfen zwischen der Gruppe der Braut und der des Bräutigams, gespieltem Weinen und Schreien der Braut oder Widerstand, ihr Elternhaus zu verlassen (siehe auch Brautentführung als Hochzeitsbrauch).[3]
Vorkommen
Westeuropa
Im europäischen Mittelalter wurde in der damals üblichsten Eheform, der Muntehe, die Vormundschaft über die Braut von ihrem Vater offiziell an den Ehemann übertragen; oft wurde von diesem ein Brautpreis verlangt. War der Bräutigam nicht bereit, das Brautgeld zu zahlen, kam es vor, dass er die Braut raubte, mit oder ohne ihre Zustimmung. Allerdings war diese Art der Eheschließung illegal und wurde streng bestraft. Da die Entführung oder der Raub an sich keine eheschließende Wirkung hatte, musste noch eine rechtliche Eheschließung vollzogen werden, meist als Friedelehe, ohne offizielle Übergabe der Vormundtschaft. Da bei der Entführungsehe die Rechte der Familie und des Vormundes der Braut verletzt wurden, kam es häufig zu Fehden zwischen den Familien der Braut und des Bräutigams.
Ein mythologisches Beispiel für einen Brautraub und eine Entführungsehe ist Helena, die als Zwölfjährige von Theseus entführt, aber wieder befreit wird; später löst ihre einverständliche Entführung durch Paris den Trojanischen Krieg aus.
Ein germanisches Beispiel für eine Entführungsehe gegen den Willen der Familie ist Thusnelda, Tochter des Cheruskerfürsten Segestes und bereits einem anderen Mann versprochen: Sie wurde um 15 n. Chr. mit ihrem Einverständnis vom Cheruskerfürsten Arminius entführt und geheiratet.
Sinti und Roma
Bei den Sinti und Roma gibt es vor allem in Osteuropa teilweise noch den ritualisierten Brautraub, der mit Einverständnis der Braut und ihrer Familie geschieht.
Türkei
In der Türkei bietet auch heute noch die „Entführung für eine Nacht“ die Möglichkeit, eine den Familien unerwünschte Eheschließung durchzusetzen. Nachdem die Frau für eine Nacht der Aufsicht ihrer Eltern entzogen worden ist, gilt sie als „entehrt“, dazu braucht kein Geschlechtsverkehr stattgefunden zu haben. In der Regel willigen die Familien anschließend in die Eheschließung ein, um einem Ehrverlust zu entgehen. Der vorangegangene Brautraub wird vor der Nachbarschaft geheim gehalten.
Russland
In der Sowjetzeit wurde der Brautraub als Entführung und Freiheitsberaubung strafrechtlich verfolgt. Auch die Zahlung von Brautgeld war verboten. Schenkungen an die Familie der Braut wurden jedoch geduldet, auch wenn es sich streng genommen um eine Form von Brautgeld handelte. Mit dem Zerfall der Sowjetunion lebte der kriminelle Brautraub wieder auf.
Im vorrevolutionären Russland wurden junge Frauen mit ihrem Einverständnis von ihren Liebhabern dann geraubt, wenn die Eltern grundsätzlich gegen eine Eheschließung waren. In der Regel ließ sich das Paar dann von einem Popen heimlich trauen und stellte die Eltern vor vollendete Tatsachen.
Tschetschenien
Bei Tschetschenen und einigen anderen kaukasischen Völkern war der Brautraub bis in die Sowjetzeit hinein üblich. Eine der Ursachen dafür war das vom zukünftigen Ehemann verlangte hohe Brautgeld. Auch hatten Familien aus bestimmten Gründen manchmal überhöhte Erwartungen an den zukünftigen Schwiegersohn. Wollte er seine Auserwählte trotzdem heiraten, musste er sie entführen.
Nach dem strengen Ehrenkodex der Tschetschenen war die Entführte zunächst zu fragen, ob sie bereits vergeben sei oder vorhatte, einen anderen als den Entführer zu heiraten. In diesem Fall hatte er die Frau dem von ihr erwählten Gatten zu übergeben. Wie oft dieser Brauch zur Anwendung kam, ist nicht bekannt.
Kirgisistan
Nach dem Zerfall der Sowjetunion lebte der Brauch in Kirgisistan wieder auf, zumeist in krimineller Weise. Berichte sprechen davon, dass etwa 15.000 Frauen pro Jahr entführt und zur Heirat gezwungen werden. Ein entsprechendes Gesetz gegen dieses „ehestiftende Verbrechen“ soll in Vorbereitung sein.[7]
Brautraub in den Künsten
Der Brautraub ist ein auffallend häufiges Motiv in russischen Volksmärchen, dagegen kommt er in westeuropäischen Märchen selten vor. Auch in afrikanischen Märchen geht es nicht selten um den Raub einer Frau zwecks Eheschließung, der (im Gegensatz zu europäischen Märchen) oft von Fabelwesen begangen wird. Auch die griechische Mythologie kennt Fälle von Brautraub, hier meist von Göttern begangen.
In Richard Wagners Oper Die Walküre von 1870 ist Hunding der Ehemann der einst geraubten Sieglinde.
In indischen Filmen geht es oft um geflüchtete Paare, kaum jedoch um den Brautraub als solchen. In der westlichen Welt wird der Brautraub von der Filmindustrie zumeist in Märchenfilmen thematisiert.
In den 1960er Jahren wurde das Thema in mehreren italienischen Filmen aufgegriffen, so 1963 von Pietro Germi in seiner Komödie Verführung auf Italienisch (Sedotta e abbandonata), oder 1970 von Damiano Damiani in dem auf der wahren Geschichte der Franca Viola beruhenden Drama Recht und Leidenschaft (La moglie più bella).
Die sowjetische Komödie Die kaukasische Gefangene hat den Brautraub zum Thema. Die Studentin Nina wird entführt, um sie mit einem Freund ihres Onkels zu verheiraten. Mithilfe eines Freundes und dank der Tolpatschigkeit der Entführer gelingt ihr aber die Flucht. Der Film aus den 1960ern gilt in Russland bis heute als Klassiker.
Siehe auch
Frauentausch – Heiratsregeln
quelle - Literatur & einzelnqachweise
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» Wilhelm Boger oder die Geschichte der Bogerschaukel auch Papageienschaukel (oder Stalinschaukel genannt)
» Nanotechnologie - Fluch oder Segen, gefährlich oder nützlich?
» Die (oder auch das) Guttapercha oder Gutta
» Nanotechnologie - Fluch oder Segen, gefährlich oder nützlich?
» Die (oder auch das) Guttapercha oder Gutta
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy
» R.I.P Rudolf HAASE
Do Sep 21, 2023 5:55 am von Andy
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Do Aug 03, 2023 1:58 am von Andy
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Do Aug 03, 2023 1:55 am von Andy