Das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (EVA)
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Das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (EVA)
Das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (EVA) (zeitweise auch Rudolstädter Verbändeabkommen genannt) war ein 1921 geschlossenes Abkommen zwischen den verschiedenen studentischen Verbänden.
Geschichte
Das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen fußt auf dem "Marburger Abkommen" von 1914, das zwischen der Deutschen Burschenschaft (DB), der Deutschen Landsmannschaft (DL), dem Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) und dem Vertreter-Convent der Turnerschaften (VC) geschlossen wurde.
Zehn meist kleinere Dachverbände, darunter von den waffenstudentischen nur die Deutsche Burschenschaft, der VVDSt und der Akademische Turnbund (ATB) vereinbarten am Rande des Erlanger Studententags 1921 das "Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen", das am 30. Juni 1921 in Kraft trat. Der Vertreter-Convent der Turnerschaften, die Deutsche Landsmannschaft, der Kösener Senioren-Convents-Verband, der Rudolstädter Senioren-Convent (RSC) und der Weinheimer Senioren-Convent (WSC) blieben ihm wegen Streitigkeiten um den Allgemeinen Deutschen Waffenring (ADW) zunächst fern. Deren Beitritt erfolgte jedoch 1922 nach Beilegung dieser Streitigkeiten und der Aufnahme der Deutschen Burschenschaft in den ADW. Am 12. November 1922 wurde das Abkommen in Rudolstadt mit geringfügigen Modifikationen neu abgeschlossen.
Das Abkommen regelte vor allem Ehrenangelegenheiten zwischen schlagenden und nichtschlagenden Dachverbänden, da letztere die Satisfaktion mit der Waffe ablehnten. Es führte Schiedsgerichte zur Klärung von Ehrenhändeln ein. Diese konnten jedoch auch die Satisfaktion mit der Waffe vorschlagen. Die Geschäfte wurden in alphabetischer Reihenfolge durch einen jährlich unter den Verbänden wechselnden Vorort geführt.
Nach Differenzen zwischen waffenstudentischen und katholischen Verbänden im Zusammenhang mit der Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Zweikampf mit der Waffe wurde 1926 die Würzburger Einigungserklärung vereinbart, in dem CV und KV einerseits und die waffenstudentischen Verbände andererseits ihre bisherigen Misshelligkeiten als erledigt betrachteten.
Das Erlanger Verbändeabkommen wurde am 5. August 1933 auf dem Studententag in Aachen außer Kraft gesetzt und 1934 liquidiert. Das Ehrenabkommen blieb für die Regelung von Ehrenangelegenheiten zwischen Angehörigen waffenstudentischer und nichtwaffenstudentischer Korporationen vorläufig weiter maßgeblich.
Siehe auch
Studentenverbindung
Liste der Dachverbände von Studentenverbindungen
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Geschichte
Das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen fußt auf dem "Marburger Abkommen" von 1914, das zwischen der Deutschen Burschenschaft (DB), der Deutschen Landsmannschaft (DL), dem Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) und dem Vertreter-Convent der Turnerschaften (VC) geschlossen wurde.
Zehn meist kleinere Dachverbände, darunter von den waffenstudentischen nur die Deutsche Burschenschaft, der VVDSt und der Akademische Turnbund (ATB) vereinbarten am Rande des Erlanger Studententags 1921 das "Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen", das am 30. Juni 1921 in Kraft trat. Der Vertreter-Convent der Turnerschaften, die Deutsche Landsmannschaft, der Kösener Senioren-Convents-Verband, der Rudolstädter Senioren-Convent (RSC) und der Weinheimer Senioren-Convent (WSC) blieben ihm wegen Streitigkeiten um den Allgemeinen Deutschen Waffenring (ADW) zunächst fern. Deren Beitritt erfolgte jedoch 1922 nach Beilegung dieser Streitigkeiten und der Aufnahme der Deutschen Burschenschaft in den ADW. Am 12. November 1922 wurde das Abkommen in Rudolstadt mit geringfügigen Modifikationen neu abgeschlossen.
Das Abkommen regelte vor allem Ehrenangelegenheiten zwischen schlagenden und nichtschlagenden Dachverbänden, da letztere die Satisfaktion mit der Waffe ablehnten. Es führte Schiedsgerichte zur Klärung von Ehrenhändeln ein. Diese konnten jedoch auch die Satisfaktion mit der Waffe vorschlagen. Die Geschäfte wurden in alphabetischer Reihenfolge durch einen jährlich unter den Verbänden wechselnden Vorort geführt.
Nach Differenzen zwischen waffenstudentischen und katholischen Verbänden im Zusammenhang mit der Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Zweikampf mit der Waffe wurde 1926 die Würzburger Einigungserklärung vereinbart, in dem CV und KV einerseits und die waffenstudentischen Verbände andererseits ihre bisherigen Misshelligkeiten als erledigt betrachteten.
Das Erlanger Verbändeabkommen wurde am 5. August 1933 auf dem Studententag in Aachen außer Kraft gesetzt und 1934 liquidiert. Das Ehrenabkommen blieb für die Regelung von Ehrenangelegenheiten zwischen Angehörigen waffenstudentischer und nichtwaffenstudentischer Korporationen vorläufig weiter maßgeblich.
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