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Das Toleranzpatent

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Das Toleranzpatent Empty Das Toleranzpatent

Beitrag  Andy Mi Okt 15, 2014 10:10 pm

Toleranzpatente bezeichnen Toleranzedikte Kaiser Josephs II. im Rahmen seiner Reformen (siehe: Josephinismus), die den im Erzherzogtum Österreich zuvor diskriminierten Minderheiten eine freiere Ausübung ihrer Religion ermöglichten. Der Vorrang der Katholischen Kirche blieb aber weiterhin bestehen.

Das Toleranzpatent 220px-Toleranzpatent_p1
Seite 1 des Patents von 1781

Das Toleranzpatent 220px-Toleranzpatent_p5
Seite 5 des Patents von 1781

Toleranzpatente Josephs II.
Patent von 1781

Das Patent vom 13. Oktober 1781[1] ermöglichte den durch den Westfälischen Frieden anerkannten protestantischen Kirchen (Lutheranern und Reformierten) und den Orthodoxen in den Habsburger Kronländern erstmals seit der Gegenreformation wieder die Religionsausübung (siehe: Evangelische Kirche H.B. in Österreich für das Helvetische Bekenntnis und Evangelische Kirche A.B. für das Augsburger Bekenntnis). Die Böhmischen Brüder blieben weiterhin illegal. Diese Religionsausübung war jedoch weiterhin mit Auflagen verbunden:
Rechtliche Einschränkungen

Die Eheschließung musste als offizieller Akt weiterhin in der Hand der staatsnahen katholischen Kirche bleiben.
Die Toleranzbethäuser

Protestantische Bethäuser unterlagen, ähnlich den 100 Jahre zuvor zugelassenen Artikularkirchen im nördlichen Teil von Ungarn, diskriminierenden baulichen Beschränkungen. Sie durften nicht die Bezeichnung „Kirche“ tragen, äußerlich nicht wie Kirchen aussehen, sondern wie Bürgerhäuser. So waren zum Beispiel Rundfenster nicht gestattet. Außerdem mussten sie zumindest 50 m von einer Hauptstraße entfernt liegen und einen von der Hauptstraße abgewandten Eingang haben. Sie durften insbesondere keinen Turm besitzen. Außerdem durfte ein Bethaus nur dann errichtet werden, wenn sich in einem gewissen Gebiet zumindest 100 Familien oder 500 Einzelpersonen zum evangelischen Glauben bekannten.

Das Patent wurde am 13. und 27. Oktober 1781 für die deutschen und böhmischen Provinzen verkündet, am 25. Oktober 1781 oder 21. Dezember 1781 für Ungarn, am 10. November 1781 für Galizien, am 12. November 1781 für die belgischen Provinzen, am 30. Mai 1782 für die Lombardei. Zwischen 6. November und 9. Dezember 1781 wurde es in Tirol verkündet.[2][3][4][5]

In der Folge zeigte sich, dass in einigen Gebieten Österreichs durch einen Geheimprotestantismus die Traditionen über rund eineinhalb Jahrhunderte bewahrt werden konnten. So bekannte sich zum Beispiel in Gosau im Salzkammergut beinahe die gesamte Bevölkerung als „akatholisch“, wie man die Protestanten – auch amtlich – abfällig nannte.

Das Toleranzpatent 640px-Villach_Denkmal_Kaser_Joseph_II_31052012_922
Denkmal von Kaiser Joseph II. mit dem Toleranzpatent in der rechten Hand (Villacher Kaiser-Joseph-Platz)

Patent von 1782

Im Patent von 1782 wurde auch Juden größere Freiheiten in der Religionsausübung zugestanden.
Siehe auch: Jüdische Emanzipation
Patent von 1785

Durch das Patent vom 11. Dezember 1785 wurde die Freimaurerei legalisiert, die Zahl der zugelassenen Logen aber zugleich beschränkt, was in Wien zu zwei Sammellogen führte.
Siehe auch: Geschichte der Freimaurerei

Durch das Kriminalpatent vom 2. Jänner 1795[6] von Franz II. wurde das Freimaurertum, wie andere „geheime Gesellschaften“, wieder unterdrückt.
Erschwernis des Übertritts

Ab 1787 wurde der Übertritt von der katholischen zur evangelischen Kirche dadurch wieder erschwert, dass man sich einem sechswöchigen Glaubensunterricht unterziehen musste. Hintergrund dieser Maßnahme war zum Einen, dass sich in einigen Gebieten Österreichs – nordöstlich von Wels in Oberösterreich, Inneres Salzkammergut, rund um Schladming in der Steiermark und in Oberkärnten – teilweise mehr als die Hälfte der Bevölkerung zum evangelischen Glauben bekannten, was besonders bei den regionalen katholischen Kirchenstellen Besorgnis erregte. Zum Anderen nutzten aber auch manche Evangelische das verbreitete Unwissen mancher Katholiken in Glaubensfragen dazu aus, um möglichst rasch die für ein Bethaus erforderliche Personenanzahl zu erreichen.
Weitere Entwicklung

Infolge der politischen Umwälzungen von 1848/49 wurden auch zahlreiche Beschränkungen für die Protestanten aufgehoben. Den abfälligen und amtlich verwendeten Begriff „akatholisch“ ersetzte man durch „Evangelische der Augsburger oder Helvetischen Konfession“. Die baulichen Beschränkungen für Kirchengebäude wurden aufgehoben. Schon am 23. Mai 1849 erfolgte in Wels die Grundsteinlegung für die erste protestantische Kirche in Österreich mit Turm. Fast alle Bethäuser erfuhren einen Umbau, um dem äußerlichen Erscheinungsbild einer Kirche zu entsprechen.

Erst 1861 erhielten die Protestanten im Protestantenpatent weitgehende Freiheit ihrer Religionsausübung, der Staat zog sich auf Aufsichtspflichten zurück.

Das Protestantengesetz von 1961 schließlich regelte das Verhältnis zwischen den evangelischen Kirchen und dem Staat neu im Sinne voller innerer Freiheit der Kirchen.
Toleranzgemeinden

Die Kirchengemeinden, die sich auf Grund des Toleranzpatentes bei den bisher Geheimprotestanten jetzt in der Legalität bilden konnten, wurden als Toleranzgemeinden bezeichnet.

In Gegenden, in denen wenigstens 100 evangelische Familien (in Entfernung von einer Gehstunde) von einem Ort lebten, durfte ein Bethaus errichtet werden. Dieses durfte aber von außen nicht als Kirche erkennbar sein und keinen öffentlichen Zugang von der Straße und keine Glocken haben. Auch Schulen durften gebaut werden. Es konnten auch Pfarrer und Lehrer berufen werden. Und was für den einzelnen Evangelischen wichtig war: Er konnte Meister werden, Bürgerrechte erhalten und studieren.

Beispiele für Toleranzgemeinden in Österreich

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Toleranzbethaus in Fresach (heute Diözesanmuseum)

Das Toleranzpatent 1024px-SanktJohannGlaubenskirche4
Toleranzbethaus in Sankt Johann am Tauern (heute Glaubenskirche)

Zwischen 70.000 und 80.000 Menschen meldeten sich im Gebiet des heutigen Österreich und bekannten, evangelisch zu sein. Zentren für die unter diesem kaiserlichen Patent möglichen Toleranzgemeinden war das oberösterreichische Salzkammergut. Im Einzelnen lässt sich die Bildung evangelischer Gemeinden, sogenannter Toleranzgemeinden, aus geheimprotestantischen Gruppierungen unmittelbar nach dem Toleranzpatent in Österreich wie folgt quantifizieren (außerhalb von Wien, Graz und unter Weglassung des Burgenlandes; Personenzahlen für ca. 1800 geschätzt, außer wenn anders angegeben):

Oberösterreich – 1786: 7644 Personen:

Gebiet im Dreieck Wels-Eferding-Leonding (Evang. Gemeinden Eferding (1786: 1208 Pers.), Scharten (1786: 2015 Pers.), Thening (1786: 2449 Pers.), Wallern (1786: 970 Pers.), Wels (1786: 1002 Pers.))
Neukematen (nordöstlich von Bad Hall) – 1786: 738 Personen
Rutzenmoos (zwischen Gmunden und Vöcklabruck) – 1786: 875 Personen
Attersee (Evang. Gemeinde erst ab 1813, zuvor bei Rutzenmoos) – ca. 500 Personen
Inneres Salzkammergut (Evang. Gemeinden Goisern (1786: ca. 3000 Pers.), Gosau[7] (1786: 1071 Pers.), Hallstatt) – ca. 5000 Personen

Niederösterreich:

Gebiet nördlich von Mariazell (Evang. Gemeinden Mitterbach[8], St. Aegyd am Neuwalde und Naßwald; ursprünglich von Holzfällern aus Gosau hier „eingeschleppt“) – ca. 1500 Personen

Steiermark:

Gebiet um Schladming (Evang. Gemeinden Ramsau, Schladming) – ca. 3500 Personen
St. Johann am Tauern (Filiale von Unterwald) – ca. 500 Personen
Unterwald (Wald am Schoberpaß) – ca. 500 Personen

Kärnten:

Gebiet um Spittal und den Ossiacher See (Evang. Gemeinden Arriach, Bleiberg, Feffernitz, Feld am See, Fresach, Gnesau, St. Ruprecht bei Villach, Unterhaus, Zlan) – ca. 9000 Personen
Lieser- und Maltatal (Evang. Gemeinden Dornbach, Eisentratten, Trebesing) – ca. 3500 Personen
Weißenseegebiet (Evang. Gemeinde Weißbriach) – ca. 1000 Personen
Oberes Gailtal (Evang. Gemeinden Hermagor, Treßdorf) – ca. 2000 Personen

Weitere Gemeinden:

Burgenland: Pinkafeld[9]

Glaubenskirche (Sankt Johann am Tauern)
Erhaltene Toleranzbethäuser

Mit den zunehmenden Freiheiten wurden manche der genannten Häuser, ihrer Nutzung entsprechend, äußerlich während der vergangenen zweihundert Jahre mehr oder weniger Kirchen angepasst und sind manchmal, wie etwa in Wien und Graz, nicht mehr als Toleranzbethäuser erkennbar. Sehr ursprünglich geblieben und in dieser Form immer noch genützt ist das Watschiger Toleranzbethaus.

Eferding (Oberösterreich)
Toleranzbethaus Einöde (Gemeinde Treffen am Ossiacher See/Kärnten)
Toleranzbethaus (Fresach) (Kärnten)
Heilandskirche (Graz) (Kaiser-Joseph-Platz)
Linz (Landstraße)
Mitterbach am Erlaufsee
Evangelische Pfarrkirche Neuhaus am Klausenbach (Burgenland)
Neukematen (Gemeinde Piberbach/Oberösterreich)
Glaubenskirche (Sankt Johann am Tauern) (Steiermark)
Toleranzbethaus (Thening) (Gemeinde Kirchberg-Thening/Oberösterreich)
Tschöran (Gemeinde Steindorf am Ossiacher See/Kärnten)
Unterscharten (Gemeinde Scharten/Oberösterreich)
Watschiger Toleranzbethaus (Gemeinde Hermagor-Pressegger See/Kärnten)
Reformierte Stadtkirche (Wien)
Zurndorf (Burgenland)

Namhafte Pfarrer der Toleranzgemeinden

Wehrenfennig (Theologengeschlecht)
Johann Georg Overbeck

Siehe auch

Geschichte des Christentums in Österreich
Geschichte der Juden in Österreich
Religionsfreiheit in Österreich
Schuilkerk
Holzkirchen in der Maramureș

Quelle - literatur & Einzelnachweise
Andy
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