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Die Rechtfertigung

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Die Rechtfertigung Empty Die Rechtfertigung

Beitrag  Andy Do Okt 16, 2014 9:44 pm

Rechtfertigung ist ein zentraler Begriff der christlichen Theologie innerhalb der Gnadenlehre. Die Rechtfertigungslehre fragt danach, was geschehen muss, damit das Verhältnis zwischen Mensch und Gott, das durch Sünden des Menschen belastet worden ist, wieder in Ordnung kommen kann.[1] Die jahrhundertelange Kontroverse, was eine angemessene Rechtfertigungslehre zu vermitteln habe, hatte ihren Schwerpunkt in der Zeit der Reformation und der Katholischen Reform. Die Hauptkontrahenten von einst, die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Lutherischen Kirchen, haben am Reformationstag 1999 ihren Streit beigelegt. Dennoch sind Teilaspekte weiterhin strittig, deren Diskussion von Nichtbeteiligten oder im Streit Unterlegenen angemahnt wird.

Begrifflich-Historisches

Die Rechtfertigung 220px-Tafel_Rechtfertigungslehre_Augsburg_cropped
Gedenktafel in Augsburg, am Ort, an dem die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterzeichnet wurde (St. Anna).

Das Wort Rechtfertigung ist eine Begriffsübernahme von lat. iustificatio und gr. δικαίωσις (dikaíōsis).

Im Neuen Testament kommt das Substantiv nur zweimal vor (Röm 4,25 EU und 5,18 EU). Das dazugehörige Verb δικαιοῦν (dikaioūn) wird in den Briefen des Apostels Paulus öfter verwendet für Gott, der sich sein Recht verschafft, indem er die sich von ihrem Dasein entfremdeten Menschen, ohne dass diese einen Anspruch darauf haben, darin einbezieht – mit allen lebensbejahenden Folgen.[2]

Gerechtigkeit (hebr. צדקה zedaqah, Gerechtigkeit als Tat; sowie צדק zädäq, als Zustand) ist ein Zentralwort schon des sog. Alten Testaments und meint sowohl die Bundestreue Gottes wie den Bundesgehorsam der Menschen (des Bundesvolks), die innere Einstellung wie das äußere (soziale) Verhalten.

Einzelheiten der Gnadenlehre waren in allen christlichen Epochen umstritten, in der Frühzeit etwa die Frage, ob ein Christ, der nach der Taufe wieder gesündigt hat, erneut gerechtfertigt werden kann. Lösungsversuch war und ist die Buß- und Beichtpraxis.

In der Reformation wurde die Rechtfertigung, die für Martin Luther zu den unaufgebbaren Lehren der Kirche zählte, ein zentraler Streitpunkt. Seit langem stand die Kirche im Abendland durch aufgeschobene Reformen in der Gefahr, biblische Kernbotschaften zu übersehen oder den Gläubigen vorzuenthalten und sie durch eine Fülle überlieferter Richtlinien, Bräuche und Vorschriften zu ersetzen, die dahin gehend misszuverstehen waren, als sei ein Mensch in der Lage, durch die Erfüllung von Beichtauflagen sowie Frömmigkeitsübungen die Lebensantwort auf das Rechtfertigungswerk Christi geben zu können (Taten der Liebe, aber auch Reliquienverehrung, Ablasszahlungen oder Messen).

In den Kirchen der Reformation wird (mit Berufung auf Paulus und die Kirchenväter) daran erinnert, dass Rechtfertigung zwar ein für den Menschen überaus dienliches Geschehen, aber komplett auf Seiten Gottes – und nicht auf der der Menschen – zu verorten sei.[3] Von dort werde die heilvolle Wirkung allein durch Christus gestiftet, entfaltet und geschenkt und sei von den Gläubigen allein durch den auf ihn vertrauenden Glauben, nicht jedoch durch jedwedes auf Gott gerichtetes Tun, zu empfangen (Röm 3,28 EU;4,25 EU). Der Glaube wiederum werde allein durch das Wort der Christusverkündigung bewirkt, das in der Bibel grundlegend und hinreichend enthalten sei und in der Predigt aktualisiert werde (sola gratia, sola fide, sola scriptura, solus Christus).

Katholischerseits (Konzil von Trient) und auch von den Orthodoxen Kirchen wurde Luther vorgeworfen, seine Rechtfertigung sei lediglich eine Gerechtsprechung ohne Konsequenzen, keine wirksame Gerechtmachung. Die Sakramente der Kirche aber gäben real Anteil an der „eingegossenen Gnade“ (gratia infusa).

Im nachreformatorischen konfessionellen Zeitalter wurde dieser Gegensatz stark betont, und es kam auf beiden Seiten zu Vereinseitigungen. Im Rahmen des ökumenischen Dialogs seit dem frühen 20. Jahrhundert begann dann eine Annäherung, in deren Verlauf sowohl das Anliegen der Reformation wie die Sakramente und die Bußpraxis gegenseitig gewürdigt wurden.

Höhepunkt dieser Annäherung war die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, die von römisch-katholischen und evangelisch-lutherischen Theologen erarbeitet und am 31. Oktober 1999 in Augsburg feierlich unterzeichnet wurde.

Die Beendigung des Streites blieb weder ohne Nachahmer noch ohne Nachbeben. Zahlreiche evangelisch-lutherische wie römisch-katholische Theologen übten Kritik an dieser Erklärung. Einer der Wortführer war der Göttinger Dogmatiker Jörg Baur, eine der sich von der Erklärung distanzierenden Kirchen die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.

Am 23. Juli 2006 indes unterzeichnete der Präsident des Weltrats methodistischer Kirchen, Sunday C. Mbang, auf einer Weltkonferenz in Seoul die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre.[4]

In den Ostkirchen gibt es keinen entsprechenden griechischen Ausdruck für Rechtfertigung (die Übersetzung mit dikaiopoiia ist eine moderne Wortschöpfung), so dass unverständlich bleibt, was in den Kirchen des Westens darunter verstanden wird. Inhalte, die diese mit Rechtfertigung verbinden, tauchen bei jenen im Rahmen des Glaubens der Trinität auf.[5]

Siehe auch

Werkgerechtigkeit
Evangelische Freiheit


Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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