** Der Sold **
Seite 1 von 1
** Der Sold **
Der Sold ist die Bezahlung für bestimmte Dienste (Entgelt), vor allem für Soldaten und Söldner.
Besoldung ist die Bezeichnung für die Vergütung der Beamten und Richter. Der deutsche Bundespräsident erhält anstelle eines Ruhegehalts einen sogenannten Ehrensold.
Das Wort Sold leitet sich von solidus ab, einer Goldmünze, die ca. 309 von dem römischen Kaiser Konstantin dem Großen (306–337 n. Chr.) eingeführt wurde. Vom Wort Sold leiten sich auch die Wörter Söldner und Soldat ab.
Bei den Griechen beginnt die Soldzahlung unter Perikles, bei den Römern schon unter den Königen, aber aus den Gemeindekassen, aus der Staatskasse erst seit 406 n. Chr. halbjährlich oder jährlich. Der bare Sold, das Salarium (Geld für Salz) eingerechnet, entsprach dem Lohn der ländlichen Arbeiter. Bei den Deutschen beginnt die Soldzahlung vereinzelt unter Karl dem Großen und war durch die Hanse im 13. Jahrhundert in England um 1050 vollständig entwickelt.
Nach dem Verfall des Heerbannes, der Lehnsfolge und des Rittertums bildeten bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts geworbene Söldner die Masse der Heere. Geregelte Soldzahlung begann erst mit dem Aufkommen der stehenden Heere. Bis zum Ersten Weltkrieg erhielten Mannschaften und Unteroffiziere eine dekadenweise im Voraus bar ausgezahlte Löhnung ("Löhnungsappell"), Offiziere hingegen waren Empfänger eines monatlichen Gehalts. Die Zahlungshöhe und die Auszahlungstermine wurden im Soldbuch festgehalten.
Eine andere frühere Bezeichnung für die Entlohnung der Soldaten ist Traktament oder Traktement.
Der deutsche Gesetzgeber regelt im Wehrsoldgesetz für Soldaten der Bundeswehr sog. Soldgruppen, nach denen sich die Höhe der Leistungen bestimmt. Die Regelungen für Zivildienstleistende finden sich in § 35 Abs. 2 ZDG.
In der Schweiz haben sowohl Soldaten, Angehörige der Zivilschutzorganisation als auch Zivis einen Anspruch auf Sold. Es handelt sich hier um ein Taschengeld, welches den Soldaten bar pro Tag ausbezahlt wird und den Zivis per Überweisung per Ende Monat. Je nach Soldstufe handelt es sich um einen Betrag zwischen 4 und 30 Franken. Daneben besteht für diese drei Gruppen Anspruch auf Erwerbsersatz.
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Besoldung ist die Bezeichnung für die Vergütung der Beamten und Richter. Der deutsche Bundespräsident erhält anstelle eines Ruhegehalts einen sogenannten Ehrensold.
Das Wort Sold leitet sich von solidus ab, einer Goldmünze, die ca. 309 von dem römischen Kaiser Konstantin dem Großen (306–337 n. Chr.) eingeführt wurde. Vom Wort Sold leiten sich auch die Wörter Söldner und Soldat ab.
Bei den Griechen beginnt die Soldzahlung unter Perikles, bei den Römern schon unter den Königen, aber aus den Gemeindekassen, aus der Staatskasse erst seit 406 n. Chr. halbjährlich oder jährlich. Der bare Sold, das Salarium (Geld für Salz) eingerechnet, entsprach dem Lohn der ländlichen Arbeiter. Bei den Deutschen beginnt die Soldzahlung vereinzelt unter Karl dem Großen und war durch die Hanse im 13. Jahrhundert in England um 1050 vollständig entwickelt.
Nach dem Verfall des Heerbannes, der Lehnsfolge und des Rittertums bildeten bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts geworbene Söldner die Masse der Heere. Geregelte Soldzahlung begann erst mit dem Aufkommen der stehenden Heere. Bis zum Ersten Weltkrieg erhielten Mannschaften und Unteroffiziere eine dekadenweise im Voraus bar ausgezahlte Löhnung ("Löhnungsappell"), Offiziere hingegen waren Empfänger eines monatlichen Gehalts. Die Zahlungshöhe und die Auszahlungstermine wurden im Soldbuch festgehalten.
Eine andere frühere Bezeichnung für die Entlohnung der Soldaten ist Traktament oder Traktement.
Der deutsche Gesetzgeber regelt im Wehrsoldgesetz für Soldaten der Bundeswehr sog. Soldgruppen, nach denen sich die Höhe der Leistungen bestimmt. Die Regelungen für Zivildienstleistende finden sich in § 35 Abs. 2 ZDG.
In der Schweiz haben sowohl Soldaten, Angehörige der Zivilschutzorganisation als auch Zivis einen Anspruch auf Sold. Es handelt sich hier um ein Taschengeld, welches den Soldaten bar pro Tag ausbezahlt wird und den Zivis per Überweisung per Ende Monat. Je nach Soldstufe handelt es sich um einen Betrag zwischen 4 und 30 Franken. Daneben besteht für diese drei Gruppen Anspruch auf Erwerbsersatz.
Quelle - literatur & Einzelnachweise
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy
» R.I.P Rudolf HAASE
Do Sep 21, 2023 5:55 am von Andy
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Do Aug 03, 2023 1:58 am von Andy
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Do Aug 03, 2023 1:55 am von Andy