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Die morganatische Ehe

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Die morganatische Ehe Empty Die morganatische Ehe

Beitrag  checker Di Dez 09, 2014 9:18 am

Als morganatische Ehe (lateinisch matrimonium morganaticum, mittellateinische Neubildung zu althochdeutsch morgangeba „Morgengabe“) oder Trauung zur linken Hand wird eine Form der Eheschließung im europäischen Adel bezeichnet, bei der ein Ehepartner – meistens die Frau – von niedererem gesellschaftlichem Stand war als der andere („Nichtebenbürtigkeit“, siehe auch Hypergamie: „Hinaufheiraten“).

Eine morganatische Heirat erfolgte oft mit der Absicht des Mannes, die bestehende Liebesbeziehung zu einer Mätresse (einem weiblichem Günstling) als öffentlich anerkanntes Verhältnis zu legitimieren. Von einigen regierenden Königen und Fürsten wurde eine morganatische Ehe als neue Liebesheirat nach dem Tod ihrer ersten, „standesgemäßen“ Ehefrau eingegangen, wenn sie bereits Kinder hatten, um die vorgesehene Thronfolge sicherzustellen. In anderen Fällen wurde eine morganatische Ehe geschlossen, um mögliche dynastische Verwicklungen durch eine (erneute) standesgemäße Heirat zu vermeiden. Diese Möglichkeit stand besonders jüngeren Söhnen von Herrscherhäusern zur Verfügung, wenn sie und ihre Nachkommen aufgrund des bestehenden Erstgeburtsrechts des ältesten Sohnes nicht für die Thronfolge vorgesehen waren.

Da nach dem Tod des Ehemannes seine Witwe und Nachkommen zumeist nicht erbberechtigt waren, musste ihre finanzielle Versorgung bereits zu Lebzeiten durch einen entsprechenden Ehevertrag abgesichert werden, daher auch die Bezeichnung matrimonium ad morganaticam oder „Ehe auf bloßer Morgengabe“. Die Rechtsform der morganatischen Ehe wurde 1919 in Deutschland abgeschafft.

Rechtsform

Bei einer morganatischen Ehe traten nicht alle sonst üblichen Rechtsfolgen einer Ehe ein, dennoch war sie eine staatlich und kirchlich ordnungsgemäß zustande gekommene Ehe. Die aus ihr hervorgegangenen Kinder waren legitime Nachkommen des Vaters, die in einigen Fällen bis in die höchsten Kreise aufstiegen (beispielsweise Mary von Teck, die Ehefrau König Georgs V. von Großbritannien, Enkelin des Prinzen Alexander von Württemberg und der Claudine Rhédey, spätere Gräfin von Hohenstein).

Die Rechte der Nachkommen folgten „der ärgern Hand“, sie traten also nur in die Rechte des standesniedrigeren Ehepartners ein, meist der Mutter. Kinder einer morganatischen Ehe waren daher in der Regel nicht erbberechtigt und – falls es sich um ein regierendes Fürstenhaus handelte – von der Thronfolge ausgeschlossen. Weder die Ehefrau noch die Kinder wurden als Mitglieder der Familie des Ehemannes angesehen und führten nicht dessen Adelstitel oder Wappen. Im Protokoll rangierte sie, obwohl offizielle Ehefrau, noch hinter den jüngsten Prinzen und Prinzessinnen, weshalb beispielsweise die Witwe des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. nicht an seiner offiziellen Trauerfeier im Berliner Dom teilnehmen konnte. Häufig erhöhten Herrscher ihre nichtebenbürtige Ehefrau im Stand (siehe auch Nobilitierung).
Beispiele aus Deutschland

1540 schloss der hessische Landgraf Philipp I. in Rotenburg eine morganatische Ehe mit Margarete von der Saale (1522–1566). Es handelt sich um eine Zweitehe, da die Ehe mit seiner ersten Frau weiter Bestand hatte. Der Reformator Philipp Melanchthon war bei der Vermählung anwesend. Damit handelte sich Philipp I. politisch weitreichende Schwierigkeiten ein, obwohl er durch Martin Luther selbst auf solche Konsequenzen hingewiesen wurde. Allerdings hatte Luther diese Eheschließung von seinem religiösen Standpunkt aus gebilligt.
August der Ältere, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Bischof von Ratzeburg, Fürst von Lüneburg, (* 1568; † 1636) lebte mit Ilsa Schmedecken (Ilse Schmidichen) in einem „eheähnlichen Verhältnis“ und hatte mit ihr zwölf Kinder. 1625 ließ er die Kinder vom Kaiser legitimieren und gemeinsam mit Ilsa unter dem Namen von Lüneburg in den Reichsadelsstand erheben.
1658 heiratete der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig, der Sohn des Winterkönigs, in zweiter Ehe die Freiin Marie Luise von Degenfeld (1634–1677), die er 1667 zur Raugräfin erhob. Ihre 13 gemeinsamen Kinder erhielten denselben Titel.
1681 heirateten Herzog Rudolf August (1627−1704), Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel, und Rosine Elisabeth Menthe (1663–1701), auch „Madame Rudolfine“ genannt, Tochter eines Barbiers und Wundarztes.
1692 vermählte sich Fürst Emanuel Lebrecht von Anhalt-Köthen (1671–1704) mit der Landadligen Gisela Agnes von Rath (1669–1740). Erst 1699 empfingen die Söhne kaiserliche Anerkennung und Erbberechtigung, und die Witwe regierte das Land 1704–1715 bis zu deren Volljährigkeit.
1699 heiratete der Markgraf Georg Albrecht von Brandenburg-Kulmbach aus einer Seitenlinie der fränkischen Hohenzollern die Bürgerliche Regine Magdalene Lutz, die schließlich zur Madame de Kotzau erhoben wurde und deren Nachfahren den Titel der Freiherren von Kotzau erhielten.
1701, nach dem Tod seiner ersten Ehefrau, heiratete der ostfriesische Fürst Christian Eberhard die Oberförsterstochter Anna Juliana von Kleinau (1674–1727), die den Titel Frau von Sandhorst erhielt. Die drei Kinder des Fürsten Christian Eberhard von Ostfriesland aus der morganatischen Ehe mit Juliane Kleinau führten den Namen von Sandhorst.
1710, am 7. Juni, ließ sich Herzog Karl Leopold zu Mecklenburg in aller Stille in Doberan mit Christine Dorothea von Lepel trauen, einer Tochter des Hofmeisters Klaus Friedrich von Lepel († 1706) aus seiner zweiten Ehe mit Leveke von Plessen († 1732). Christine verließ den Herzog jedoch bald und ging nach Lübeck zurück zu ihrer Mutter. Am 2. Oktober 1711 wurde die Scheidung der Ehe ausgesprochen. Christine Dorothea von Lepel verheiratete sich danach mit dem mecklenburgischen Oberkammerjunker Hans Christoph von Bibow und soll 1728 gestorben sein.
1740 schloss der anhaltinische Fürst Viktor I. Amadeus Adolf seine zweite Ehe mit Hedwig Sophie Henckel von Donnersmarck, deren Familie erst 1651 in den Grafenstand erhoben worden war. Aus seiner ersten Ehe hatte der Fürst bereits einen Thronerben.
1785 heiratete der württembergische Herzog Carl Eugen in zweiter Ehe zur linken Hand seine Geliebte, die 20 Jahre jüngere Freifrau Franziska von Leutrum (1748–1811), die 1774 von Kaiser Joseph zur Reichsgräfin von Hohenheim erhoben worden war.
1786 ging König Friedrich Wilhelm II. eine morganatische Ehe mit Julie von Voß, der späteren Gräfin Ingenheim, ein und ließ sich nach deren Tod im Jahr 1790 mit Sophie Juliane Friederike Gräfin von Dönhoff ebenfalls morganatisch trauen. Letzterer Verbindung entstammte eine Tochter, Gräfin Sophie Julie von Brandenburg (1793–1848), die ihrerseits wiederum eine morganatische Ehe mit Herzog Ferdinand von Anhalt-Köthen einging.
1787 heiratete der spätere Großherzog Karl Friedrich von Baden (1728–1811) in zweiter Ehe eine wesentlich jüngere Hofdame, die Freiin Luise Karoline Geyer von Geyersberg (1768–1820), die spätere Reichsgräfin von Hochberg. Diese Heirat erfolgte nach dem Tod seiner Gemahlin, Prinzessin Karoline Luise von Hessen. Die neue Ehefrau wurde auf seinen persönlichen Wunsch vom römisch-deutschen Kaiser zur Reichsgräfin von Hochberg erhoben und für erbberechtigt erklärt. Nach dem Aussterben der männlichen Zähringer mit Ludwig I. 1830 erhielten ihre Nachkommen die Regentschaft der Markgrafschaft Baden (siehe auch die Diskussionen um Kaspar Hauser, wo in einer der Interpretationen die mit einer Kindesvertauschung unrechtmäßig erworbene Thronfolge einer morganatischen Linie behauptet wird).
1824 heiratete der preußische König Friedrich Wilhelm III. in zweiter Ehe („da die Vorsehung Unsere Königliche Ehe mit einer blühenden Nachkommenschaft gesegnet hatte, und die Thronfolge, nach allen menschlichen Hoffnungen, gesichert war“) Auguste Gräfin von Harrach (1800–1873) „um ihrer empfehlenden und schätzenswerthen Eigenschaften willen“, die er zur Fürstin von Liegnitz und Gräfin von Hohenzollern erhob. Auch er schloss „im Fall dieselbe [die Ehe] mit Kindern gesegnet würde“ diese von „aller Succession an Land und Leuten und von jedem Erbschafts- oder anderen Anspruch, welcher den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses zustehet“ aus.[1] Diese zweite Regelung sollte sich als unnötig erweisen, denn die Ehe blieb kinderlos.
1834 heiratete Carl Prinz zu Solms-Braunfels heimlich Louise Beyrich, trennte sich aber – wohl auf Druck der Familie – Anfang 1841 wieder von ihr und erbat mit einer Apanage, dass sie in den großherzoglich hessischen Adelsstand als Louise von Schönau (Darmstadt am 25. März 1841) erhoben wurde. Mit Louise hatte Solms die drei Kinder Marie (* 1835), Karl (* 1837) und Melanie (* 1840). Sohn Karl wurde am 20. März 1912 in der königlich bayerischen Adelsklasse immatrikuliert als Karl von Schoenau, Privatier in München.[2]
Die Nachkommen des Prinzen Alexander von Hessen-Darmstadt (1823–1888) aus seiner 1851 geschlossenen morganatischen Ehe mit Julia Hauke führten den Titel Prinz von Battenberg. Zu diesen Nachkommen zählen unter anderem der gegenwärtige Gemahl der britischen Königin Philip Mountbatten, Duke of Edinburgh, sein Onkel, der ehemalige Vizekönig von Indien Louis Mountbatten, 1. Earl Mountbatten of Burma, der bulgarische Fürst Alexander I. (Bulgarien) und König Juan Carlos I. von Spanien, dessen Großmutter väterlicherseits Victoria Eugénie von Battenberg war.
1853 heiratete der preußische Prinz Albrecht in zweiter Ehe die Tochter des verstorbenen Kriegsministers General von Rauch, Rosalie von Rauch (1820–1879), die zur Gräfin von Hohenau erhoben wurde. Ihre beiden Söhne erhielten den gleichen Titel. Die Gräfin Hohenau war am preußischen Hof nicht erwünscht, und das Ehepaar verließ Preußen.
1857 heiratete Ludwig in Bayern, ältester Bruder von Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn, die Schauspielerin Henriette Mendel. Sie wurde in den Adelsstand erhoben und durfte sich Freiin von Wallersee nennen. Nach ihrem Tod heiratete Ludwig erneut eine Schauspielerin, Antonie Barth, sie wurde ebenfalls geadelt und hieß fortan von Bartholf.
1868 heiratete Prinz Nikolaus Wilhelm zu Nassau Natalia Puschkin, Tochter des russischen Dichters Alexander S. Puschkin. Durch die unstandesgemäße Heirat durfte sie den Titel ihres Mannes nicht führen. Am 29. Juni 1868 erhielt sie deshalb von dessen Schwager, Fürst Georg Viktor von Waldeck-Pyrmont, für sich und ihre Kinder den Titel Gräfin (bzw. Graf) von Merenberg.

Beispiele aus dem Haus Habsburg

1557 heiratete Erzherzog Ferdinand II. von Österreich-Tirol die Augsburger Patriziertochter Philippine Welser.
1829 heiratete Erzherzog Johann von Österreich, Sohn Kaiser Leopolds II., Anna Plochl, die Tochter des Postmeisters von Aussee. Erst 1844 wurde Anna von Johanns Neffen, Kaiser Ferdinand I. von Österreich, zur Gräfin von Meran ernannt, ein Jahr später erhielt auch ihr Sohn Franz den Titel eines Grafen von Meran. Zu den Nachkommen zählen der Dirigent Nikolaus Harnoncourt und der katholische Theologe Philipp Harnoncourt.
1900 heiratete der österreichische Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand die Gräfin Sophie Chotek von Chotkova und Wognin, die daraufhin 1909 zur Herzogin von Hohenberg erhoben wurde. Beide fielen 1914 dem Attentat in Sarajewo zum Opfer, das der Anlass für den Ersten Weltkrieg war.
1903 heiratete Erzherzog Leopold Ferdinand Salvator von Österreich-Toskana die Wiener Prostituierte Wilhelmine Adamovics. 1902 hatte er ihretwegen auf Titel und Rechte eines Erzherzogs verzichtet und lebte fortan als Leopold Wölfling in der Schweiz und in Berlin. Nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau heiratete er 1907 Maria Ritter aus dem Münchner Rotlichtmilieu. Auch diese zweite Ehe hielt nicht. 1933 heiratete er die fast dreißig Jahre jüngere Eisenbahnertochter Clara Hedwig Gröger und lebte mit ihr in Berlin-Kreuzberg in bitterer Armut.
1909 heiratete Erzherzog Ferdinand Karl, Bruder Erzherzog Franz Ferdinands und Neffe Kaiser Franz Josephs I., heimlich seine Geliebte Berta Czuber, Tochter des Mathematikers Emanuel Czuber. Auf Veranlassung des Kaisers musste Ferdinand Karl daraufhin 1911 das Kaiserhaus verlassen und nannte sich seitdem nach dem Reisepseudonym seines Vaters Ferdinand Burg.

Beispiele aus anderen Ländern
Belgien

1909 heiratete König Leopold II. in zweiter Ehe seine langjährige Mätresse Blanche Zélia Joséphine Delacroix. Leopold verstarb nur fünf Tage nach der Vermählung.
1941 heiratete König Leopold III. in zweiter Ehe Mary Lilian Baels. Sie überlebte ihn um 20 Jahre und verstarb im Jahr 2002.

Dänemark

1721 heiratete König Friedrich IV. in zweiter Ehe Anna Sophie von Reventlow.
1850 heiratete König Friedrich VII. in dritter Ehe Louise Christine Rasmussen. Sie wurde geadelt und durfte sich Lehnsgräfin von Danner nennen.
Vergleiche auch Sophie Amalie Moth, Mätresse des dänisch-norwegischen Königs Christian V., 1677 von ihm zur Gräfin von Samsø erhoben.

Frankreich

König Ludwig XIV. ging nach dem Tod der Königin Maria Theresia von Spanien im Oktober 1683 mit seiner Mätresse, der Madame de Maintenon, insgeheim eine Ehe zur linken Hand ein. Bis zu seinem Tod lebte er mit ihr zusammen und besuchte sie täglich in ihren Räumen.
1803 heiratete Napoleons jüngster Bruder Jérôme Bonaparte die Amerikanerin Elizabeth Patterson. Die Ehe wurde von Napoleon nie anerkannt und später sogar von ihm annulliert, damit sich sein Bruder mit einer württembergischen Prinzessin verheiraten konnte.
1821 heiratete die Exkaiserin von Frankreich Marie Louise (ehemalige Ehefrau Napoleons I) Graf von Neipperg. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.

Griechenland

König Alexander heiratete 1919 die Bürgerliche Aspasia Manos. Die einzige Tochter Alexandra wurde Königin von Jugoslawien.

Italien

1869 heiratete König Viktor Emanuel II. in zweiter Ehe seine langjährige Geliebte, die Bürgerliche Rosa Vercellana, die Tochter seines Jagdaufsehers.

Neapel-Sizilien

1814 heiratet König Ferdinand IV. in zweiter Ehe die Bürgerliche Lucia Migliaccio, sie durfte sich nicht „Königsgemahlin“ nennen und erhielt auch sonst keine Titel.

Rumänien

König Karl II. heiratete gleich zweimal morganatisch: Ioana Lambrino und Elena Lupescu.

Russland

1820 heiratete der älteste Bruder Alexanders I., Konstantin, die polnische Katholikin Joanna Grudzińska und schied 1822 freiwillig und zugunsten seines jüngeren Bruders Nikolaj aus der Thronfolge aus.
1880 heiratete Zar Alexander II. Fürstin Jekaterina Michailowna Dolgorukaja, mit der er schon seit längerer Zeit ein Verhältnis hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie bereits vier Kinder.
1891 heiratete Großfürst Michail Michailowitsch Romanow, Enkel des Zaren Nikolaus I. Pawlowitsch, Gräfin Sophie von Merenberg, Enkelin des russischen Nationaldichters Alexander Sergejewitsch Puschkin.
1912 heiratete Großfürst Michail Alexandrowitsch Romanow, Bruder des Zaren Nikolaus II., Natalija Sergejewna Brassowa.

Sardinien

1730 heiratete König Viktor Amadeus II. in zweiter Ehe Gräfin Anna Canalis di Cumiana. Sie erhielt den Titel „Marchese von Spigno“ und starb 1769 im Alter von 90 Jahren.

Schweden

Prinz Carl, Großonkel von König Carl XVI. Gustaf, heiratete 1937 Elsa von Rosen und verlor dadurch die Anrede Königliche Hoheit und durfte sich nur noch Prinz Carl Bernadotte nennen.

Serbien

1900 heiratete König Aleksandar Obrenović gegen den Willen seiner Mutter deren Hofdame Draga Lunjevica. Die im Volk ungeliebte Königin Draga fiel drei Jahre nach ihrer Eheschließung zusammen mit ihrem Mann einer Offiziersverschwörung zum Opfer.

Spanien

1833 heiratete die Königin von Spanien, Maria Christina von Neapel-Sizilien in einer geheimen Trauung den Sergeanten der Leibgarde Agustín Fernando Muñoz y Sánchez. Die trotzdem bekannt gewordene Ehe trug zu ihrer Unbeliebtheit und ihrem späteren Exil bei.

Vereinigtes Königreich

1785 heiratete der spätere König Georg IV. (damals Prince of Wales) die Katholikin und zweifache Witwe Maria Anne Smythe. Die Ehe wurde im Königshaus als ungültig angesehen.
1811 heiratete Prinzessin Augusta Sophia, Tochter König Georgs III., den Stallmeister ihres Vaters, Brent Spencer.

Siehe auch

Mesalliance („Missheirat“ zwischen verschiedenen Gesellschaftsschichten)
Anisogamie (Heirat zwischen unterschiedlichen Schichten)
Heiratsregeln


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