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Regula Benedicti

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Beitrag  checker Do Jan 01, 2015 4:12 am

Die Benediktsregel, auch Benediktusregel oder Benediktinerregel (lat.: Regula Benedicti (RB)), ist ein vom hl. Benedikt von Nursia im Jahr 529 verfasstes Klosterregularium, das er für das von ihm gegründete Gemeinschaftskloster Monte Cassino in Mittelitalien aufstellte. Seit dem Mittelalter ist es die Grundlage des Ordens der Benediktiner (Ordo Sancti Benedicti (OSB)).

Regula Benedicti 220px-St._Benedict_delivering_his_rule_to_the_monks_of_his_order
Der hl. Benedikt übergibt seine Regel an den hl. Maurus und andere Mönche; frz. Miniatur aus einem Manuskript der Regula Benedicti, Abtei Saint-Gilles, 1129

Regula Benedicti Heiligenkreuz.St._Benedict
Der hl. Benedikt schreibt seine Regel, Herman Nieg (1926)

Geschichte und Inhalt

Vorbild war die so genannte Magisterregel (Regula Magistri), neben der auch Einflüsse der Augustinusregel erkennbar sind. Die Benediktsregel versteht sich als Anleitung für Anfänger im klösterlichen Leben und empfiehlt als Ergänzung für Fortgeschrittene die Regel des heiligen Basilius von Caesarea. Die RB besteht aus einem Prolog und 73 Kapiteln.

Der Prolog und die Kapitel 1 bis 3 umfassen Grundlegendes zum Mönchsleben. Die Kapitel 4 bis 7 befassen sich mit den monastischen Tugenden, vor allem Gehorsam, Schweigen und Demut. Die Kapitel 8 bis 20 treffen Anordnungen für das opus Dei, den Gottesdienst, der im benediktinischen Leben einen großen Stellenwert einnimmt. Die Kapitel 21 bis 30 klären Strafen für Verstöße gegen die Regel. Die Kapitel 31 bis 57 geben Anweisung über die Verwaltung des Klosters, die Dienste der Mönche, die Versorgung der Mönche, die Aufnahme von Gästen und den Umgang mit Handwerk und Handwerkern von außerhalb. Die Kapitel 58 bis 66 regeln die Aufnahme von Novizen, die Rangordnung in der Gemeinschaft, die Einsetzung von Prior und Abt und die Aufgaben des Pförtners. Gemäß Kapitel 58 umfasst das Ordensgelübde die Versprechen von Beständigkeit (Stabilitas loci, das heißt Bindung an ein bestimmtes Kloster), klösterlichem Lebenswandel und Gehorsam. Die Kapitel 67 bis 72 gelten als Nachträge. Sie bestimmen den Umgang der Brüder untereinander näher. Kapitel 73 ist ein Epilog.

Die RB war ursprünglich wohl nur als Handreichung für die Bewohner von Benedikts eigenem Kloster auf dem Monte Cassino gedacht, ist nach der Zerstörung des Klosters 577 für einige Jahrzehnte nicht mehr nachweisbar, tauchte dann aber in Gallien auf, wo im Konzil von Autun[1] (um 670) gefordert wurde, dass in den Orden künftig die RB gelten solle. Sie sollte insbesondere die Regel des iro-schottischen Mönchs Columban (der Jüngere) ablösen, die in Luxeuil galt und durch die intensive iro-schottische Mission weite Verbreitung fand.[2] So verbreitete sich die RB in Europa zwar weiter, wurde aber zunächst noch in Mischform mit anderen Regeln, vor allem der des hl. Columban, genutzt.

Erst durch die Reformen von Benedikt von Aniane wurde die RB mit Unterstützung Ludwigs des Frommen zunächst im Frankenreich und dann im gesamten Abendland zur allein maßgebenden Mönchsregel. Kaiser Ludwig, Sohn und Nachfolger Karls des Großen, erreichte die Verbindlichkeit der entsprechenden Beschlüsse des Synode von Aachen (816–819), indem er sie als Kapitularien verbindlich machte. So konnte die Vereinheitlichung des Klosterwesens wirksam organisiert werden.

Als Ergänzung zur Regel entstanden im Laufe der Zeit so genannte Consuetudines (lat. für „Gewohnheiten“), Texte, die für einzelne Klöster oder ganze Klosterverbände galten. Trotz der einheitlichen Ordnung waren somit zusätzlich lokale Besonderheiten möglich.

Neben den Benediktinern und Benediktinerinnen leben auch Zisterzienser und Zisterzienserinnen, Trappisten und Trappistinnen – beide Ordensgemeinschaften sind durch Reformen aus den Benediktinern hervorgegangen – sowie die Kamaldulenser und die Gemeinschaft von Jerusalem nach der Regula Benedicti.

Quelle - literatur & Einzelnachweise
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