Die Rechtswissenschaften
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Die Rechtswissenschaften
Als Rechtswissenschaften werden jene Wissenschaften bezeichnet, deren Erkenntnisgegenstand das Recht (Jus, Plural: Jura) ist. Oft wird auch die Bezeichnung Rechtswissenschaft (im Singular) verwendet, und zwar meist dann, wenn von der zentralen Rechtswissenschaft, der Rechtsdogmatik, die Rede ist, die oft mit der Rechtswissenschaft schlechthin gleichgesetzt wird. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass sich neben der Rechtsdogmatik auch andere Disziplinen dem Recht widmen, die gänzlich verschiedene Methoden und Forschungstraditionen aufweisen.
Einzelne Wissenschaften
Die Rechtsdogmatik (Jurisprudenz) unternimmt die begriffliche Analyse und systematische Durchdringung der Rechtsquellen. Ihre Methoden hängen von der Art des Rechtsstoffes ab; im kontinentaleuropäischen Rechtskreis, der hauptsächlich aus Gesetzesrecht besteht, sind dies vor allem die Interpretation und die Lückenfüllung (Analogie und teleologische Reduktion).
Die Rechtspolitik (Politische Jurisprudenz) ist die auf die Gestaltung des zukünftigen Rechts gerichtete Wissenschaft. Sie untersucht die Möglichkeiten und Bedingungen der Abänderbarkeit des Rechts und setzt diese in Beziehung zu spezifischen Änderungswünschen an das geltende Recht. Insofern ist sie auf die Ergebnisse der Rechtsgeschichte und der Rechtssoziologie ebenso angewiesen wie auf die Rechtsvergleichung.
Die vergleichende Rechtswissenschaft stellt Rechtsnormen verschiedener Systeme zueinander in Beziehung. Dabei kann sowohl untersucht werden, wie ein bestimmtes gesellschaftspolitisches Ziel durch verschiedenartige rechtliche Regelungen gelöst werden kann, als auch, wie Variationen eines Rechtsinstituts zu verschiedenartigen Auswirkungen führen können.
Die Rechtsphilosophie ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, welche auch Methoden der Philosophie anwendet. Ein wichtiger Teilbereich der Rechtsphilosophie ist die Rechtstheorie, die unabhängig von einer konkreten Rechtsordnung nach dem Wesen des Rechts, nach den Bedingungen seiner Geltung und der Struktur der Normen fragt. Die Rechtsethik stellt die rechtlichen Normen den ethischen Normen gegenüber.
Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft; sie verwendet auch Methoden der Geschichtswissenschaft, um nach den Ursprüngen und der Herkunft des Rechts zu forschen. Dabei kann sie sowohl die Rechtslage zu einem vergangenen Zeitpunkt untersuchen, als auch die Rechtspraxis, also ob und wie tatsächlich nach einem bestimmten Recht gelebt wurde (Rechtstatsachenforschung).
Die Rechtssoziologie sieht das Recht als Phänomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit und stellt soziales Handeln in Bezug zu rechtlichen Normen.
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Einzelne Wissenschaften
Die Rechtsdogmatik (Jurisprudenz) unternimmt die begriffliche Analyse und systematische Durchdringung der Rechtsquellen. Ihre Methoden hängen von der Art des Rechtsstoffes ab; im kontinentaleuropäischen Rechtskreis, der hauptsächlich aus Gesetzesrecht besteht, sind dies vor allem die Interpretation und die Lückenfüllung (Analogie und teleologische Reduktion).
Die Rechtspolitik (Politische Jurisprudenz) ist die auf die Gestaltung des zukünftigen Rechts gerichtete Wissenschaft. Sie untersucht die Möglichkeiten und Bedingungen der Abänderbarkeit des Rechts und setzt diese in Beziehung zu spezifischen Änderungswünschen an das geltende Recht. Insofern ist sie auf die Ergebnisse der Rechtsgeschichte und der Rechtssoziologie ebenso angewiesen wie auf die Rechtsvergleichung.
Die vergleichende Rechtswissenschaft stellt Rechtsnormen verschiedener Systeme zueinander in Beziehung. Dabei kann sowohl untersucht werden, wie ein bestimmtes gesellschaftspolitisches Ziel durch verschiedenartige rechtliche Regelungen gelöst werden kann, als auch, wie Variationen eines Rechtsinstituts zu verschiedenartigen Auswirkungen führen können.
Die Rechtsphilosophie ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, welche auch Methoden der Philosophie anwendet. Ein wichtiger Teilbereich der Rechtsphilosophie ist die Rechtstheorie, die unabhängig von einer konkreten Rechtsordnung nach dem Wesen des Rechts, nach den Bedingungen seiner Geltung und der Struktur der Normen fragt. Die Rechtsethik stellt die rechtlichen Normen den ethischen Normen gegenüber.
Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft; sie verwendet auch Methoden der Geschichtswissenschaft, um nach den Ursprüngen und der Herkunft des Rechts zu forschen. Dabei kann sie sowohl die Rechtslage zu einem vergangenen Zeitpunkt untersuchen, als auch die Rechtspraxis, also ob und wie tatsächlich nach einem bestimmten Recht gelebt wurde (Rechtstatsachenforschung).
Die Rechtssoziologie sieht das Recht als Phänomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit und stellt soziales Handeln in Bezug zu rechtlichen Normen.
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