Die Oblation
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Die Oblation
Oblation war seit dem frühen bis ins hohe Mittelalter eine Form des Klostereintritts und bezeichnete insbesondere die Darbringung eines Kindes in ein Kloster bzw. seine Bestimmung durch die Eltern zum Klosterleben.
Oblation (unbekannter Bologneser Maler, 14. Jahrhundert); in: Decretum Gratiani, Causa XX. UB Leipzig, Rep. II 9b (CCXLIII), fol. 200v
Nach der Antike entstanden verschiedene soziale Institutionalisierungen langdauernder Trennung der Kinder von ihren Eltern, darunter das Oblatenwesen (oblatio). Kleine Kinder wurden dabei von den Eltern in ein Kloster gegeben, wo sie aufwuchsen, um Mönch oder Nonne zu werden – unabhängig von ihrer Zustimmung.[1] Die Regel des hl. Benedikt aus der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts erlaubte es Eltern aller Schichten, ihre Kinder beliebigen Alters in ein Kloster zu geben.[2] (siehe auch Benediktsregel 59[3]) Die lateinische Bezeichnung dieses Vorgangs beschreibt den Akt als Opferung des Kindes an Gott.[4] Die Oblation wurde von den Eltern auch dafür genutzt, mißgestaltete Kinder und „überzählige“ Töchter loszuwerden.[5] Die Übergabe galt kirchenrechtlich bis ins späte 12. Jahrhundert als unwiderruflich. Die übergebenden Väter gelobten nach einer Formel aus dem 9. Jahrhundert:
„Und damit diese Übergabe unerschütterlich bleibe, verspreche ich unter Eid vor Gott und seinen Engeln, daß ich ihn [das Kind] niemals weder selbst, noch durch eine Mittelsperson, noch auf irgendeine Weise durch mein Vermögen irgendeine Gelegenheit zum Austritt geben werde.“[6]
Eine Oblation wurde rigoros durchgesetzt, auch wenn Betroffene als Erwachsene das Kloster verlassen wollten und gegen den ihnen von ihren Eltern auferlegten Zwang Rechtsmittel einsetzten.[7] Oblationen wurden in der zweiten Hälfte des Mittelalters allerdings seltener.[8]
Siehe auch
Gottschalk von Orbais
Hildegard von Bingen
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Oblation (unbekannter Bologneser Maler, 14. Jahrhundert); in: Decretum Gratiani, Causa XX. UB Leipzig, Rep. II 9b (CCXLIII), fol. 200v
Nach der Antike entstanden verschiedene soziale Institutionalisierungen langdauernder Trennung der Kinder von ihren Eltern, darunter das Oblatenwesen (oblatio). Kleine Kinder wurden dabei von den Eltern in ein Kloster gegeben, wo sie aufwuchsen, um Mönch oder Nonne zu werden – unabhängig von ihrer Zustimmung.[1] Die Regel des hl. Benedikt aus der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts erlaubte es Eltern aller Schichten, ihre Kinder beliebigen Alters in ein Kloster zu geben.[2] (siehe auch Benediktsregel 59[3]) Die lateinische Bezeichnung dieses Vorgangs beschreibt den Akt als Opferung des Kindes an Gott.[4] Die Oblation wurde von den Eltern auch dafür genutzt, mißgestaltete Kinder und „überzählige“ Töchter loszuwerden.[5] Die Übergabe galt kirchenrechtlich bis ins späte 12. Jahrhundert als unwiderruflich. Die übergebenden Väter gelobten nach einer Formel aus dem 9. Jahrhundert:
„Und damit diese Übergabe unerschütterlich bleibe, verspreche ich unter Eid vor Gott und seinen Engeln, daß ich ihn [das Kind] niemals weder selbst, noch durch eine Mittelsperson, noch auf irgendeine Weise durch mein Vermögen irgendeine Gelegenheit zum Austritt geben werde.“[6]
Eine Oblation wurde rigoros durchgesetzt, auch wenn Betroffene als Erwachsene das Kloster verlassen wollten und gegen den ihnen von ihren Eltern auferlegten Zwang Rechtsmittel einsetzten.[7] Oblationen wurden in der zweiten Hälfte des Mittelalters allerdings seltener.[8]
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Gottschalk von Orbais
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