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    Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder in der DDR

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    Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder in der DDR Empty Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder in der DDR

    Beitrag  Andy Do Feb 19, 2015 10:52 pm

    Bei den Dauerheimen für Säuglinge und Kleinstkinder handelte es sich um Einrichtungen des Gesundheitswesens, die unter ärztlicher Überwachung bzw. unter ärztlicher Leitung standen. Es waren Einrichtungen, in denen gesunde Säuglinge und Kleinstkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ständig untergebracht waren (auch an Sonn- und Feiertagen). Sie unterstanden von 1951 bis 1990 der Aufsicht der zuständigen Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Land- oder Stadtkreises.[1]

    Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder in der DDR 220px-Bundesarchiv_Bild_183-19489-0001%2C_Cottbus%2C_S%C3%A4uglingsheim
    Bundesarchiv Bild 183-19489-0001, Cottbus, Säuglingsheim 18. März 1955 Foto: Schutt, Erich

    Diese Heime nahmen innerhalb der Normalheime in der DDR eine Sonderstellung ein. Neben Waisen und Sozialwaisen wurden auch Säuglinge sowie Kleinkinder aufgenommen und ständig untergebracht, deren Mütter alleinerziehend waren oder deren Eltern in Schichtsystemen[2] arbeiteten. Waisen und Sozialwaisen denen sich keine Adoptionsmöglichkeiten eröffneten, wurden nach Vollendung des 3. Lebensjahres in weiterführende Heime verlegt. Wurden Säuglinge und Kleinstkinder als gefährdet eingestuft, waren für die Anordnung der Heimerziehung seit 1969 die Organe der Jugendhilfe zuständig. Für die Durchführung der Heimerziehung waren die Organe des Gesundheitswesens verantwortlich. Sie sollten mit der Jugendhilfe zusammenarbeiten, wenn es u. a. darum ging, individuelle Erziehungsprogramme zu entwickeln.[3][4][5]

    Entwicklung der Heime
    Erbe, Neuanfang und Orientierung in der SBZ bzw. in der DDR (1945–1949)

    Während der Nazizeit garantierte die Rassenideologie die „Reinheit des Blutes“ und unterschied damit „Gut“ von „Böse“. Sie verlangte Zucht, Ordnung, Disziplin, Sauberkeit und Gehorsam auch von den Heranwachsenden. Dies war das Erbe, das den Neubeginn für die Heimbetreuung bestimmte. Neue Strukturen mussten aufgebaut werden und kriegsbedingte Zerstörungen gingen auch an den Heimen nicht spurlos vorbei. Ohne Improvisation konnte eine notdürftige Versorgung vieler Kriegswaisen nicht aufrechterhalten werden. Eine konzeptionelle Neuorientierung war in den ersten Jahren schwierig. Man stützte sich in der Arbeit zunächst auf Konzepte aus der Weimarer Republik.

    Für alle Heime, die der Zentralverwaltung für Volksbildung (dem späteren Ministerium für Volksbildung der DDR) unterstanden, bildeten die Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die gesetzlichen Grundlagen.[6][7] In diesen Befehlen wurden Säuglingsheime nicht erwähnt. Ob es eine scharfe Trennung zwischen Säuglings- und Kleinstkindheimen gab, ist gegenwärtig noch nicht hinreichend erforscht. In den Statistiken der Deutschen Zentralverwaltung für Gesundheitswesen (DZVG) werden Säuglingsheime gesondert geführt. Die Altersbegrenzung in diesen Heimen lag bei zwölf Lebensmonaten.[8] Offen bleibt somit vorerst, ob die Fürsorge der Kleinstkinder (bis zum 3. Lebensjahr) der Zentralverwaltung für Volksbildung oder der DZVG unterstanden. Eine weitere gebräuchliche Praxis in dieser Zeit war es, Säuglings- und Kleinstkindheime Entbindungsstationen in Krankenhäusern anzuschließen.

    Periode des forcierten Aufbaus und der Reformideen (1950–1960)

    Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder in der DDR Bundesarchiv_Bild_183-29407-0003%2C_LPG_Wortenberg%2C_Blick_in_die_Kinderkrippe
    Säuglingspflegerin in Berlin, 1955

    Trotz aller Bemühungen, in verlassenen oder konfiszierten Immobilien von Gutsbesitzern oder Fabrikanten Dauerheime einzurichten, fehlte es vielerorts an geeigneten Räumen. Oft wurden Baracken notdürftig hergerichtet. Auf dem 3. Parteitag der SED 1950 und mit Verabschiedung durch die provisorische Volkskammer am 27. September 1950 erfolgte der Ausbau der Heime im Rahmen des Fünfjahresplan der Volkswirtschaft planmäßig.[9][10] Mit diesem Gesetz war auch die Ausbildung von Säuglingspflegerinnen verbunden.[11]

    Die Verabschiedung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau ging 1951 mit einer Umstrukturierung der Verwaltungen in den Ministerien und den unteren Verwaltungsebenen einher.[12] Die „Abteilung für Mutter und Kind“, jetzt im Ministerium für Gesundheitswesen (MfGe), erhielt u. a. die neu festgelegten Aufgaben zur Förderung und Entwicklung der Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder. Darüber hinaus wurde den Abteilungen die Amtsvormundschaft sowie das Adoptions- und Pflegekinderwesen zugeordnet.[13] Die Kleinstkinder, die bisher in den Heimen der Volksbildung untergebracht waren, fielen jetzt in die Zuständigkeit des MfGe und wurden in deren Heime verlegt.[14] Es kam zur konsequenten Differenzierung und zur klaren Trennung der Kinder nach Altersgruppen in den Betreuungseinrichtungen.[15][16] Über die Aufnahme von Kindern und die Vergabe der Plätze in den Heimen entschied eine Kommission nach Dringlichkeit.

    Der Ausbau der Dauerheime wurde bis in die späten 1950er Jahre forciert.[17] Kritiklos blieb diese Entwicklung nicht. Vorbehalte äußerten insbesondere Pädiater, die ihre Zweifel durch eigene freie Forschungsergebnisse Ende der 1950er Jahre belegen konnten. Indirekt untermauert die Ergebnisse die Erkenntnisse und theoretischen Überlegungen der angelsächsischen Forscher John Bowlby und James Robertson, die ihre Bindungstheorie weiterentwickelten.[18] Auf Betreiben der Pädiater wurden Reformideen wie z.B. die Schaffung von familiären Milieus, persönliches Spielzeug und Kleidung, schnellere Adoptionsverfahren sowie Pflegepersonen für die Kinder diskutiert und erprobt.[19][20]

    Obwohl erhebliche Bedenken für eine Heimunterbringung vorlagen, stieg die Zahl der Heimplätze in den Jahren 1959 bis 1961 auf fast 11.000 an.[21] Politisch motivierte Sichtweisen in Teilen der DDR Regierung und der SED Führung sahen die erzieherische Bedeutung und den Vorteil der Dauerheime in der Erziehung zur Gemeinschaft, die eine einseitige Bevorzugung ausschließen würde.[22][23]
    Periode der Umwandlung der Dauerheime in Einrichtungen zur gesellschaftlichen Erziehung (1961–1970)

    Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 blieb für die Dauerheime nicht ohne Folgen. In den Folgejahren kam es zu einer ideologischen Ausrichtung in der Erziehung in den Heimen sowie in der Kleinkindforschung. Die angeregten und erprobten Reformbemühungen durch die Pädiater wurden weitestgehend zurückgenommen. Die Risiken, die für die Heimkinder durch fehlende Nestwärme entstanden, fanden keine genügende Beachtung. So schrieb die Ministerin für Justiz Frau Hilde Benjamin an ihren Kollegen dem Minister für Gesundheit Max Sefrin in einem Brief vom 25. April 1962:

    „Mir ist bekannt, daß führende Kinderärzte, besonders Frau Dr. Eva Schmidt-Kolmer, die Auffassung vertreten, daß Kinder in den Wochenkrippen sich langsamer entwickeln. Aus diesem Grund befürwortet sie höchstens die Unterbringung von Kindern in Tagesgruppen und betont das erhebliche Bedürfnis der Kleinkinder nach Nestwärme. (…) Ich halte es daher für dringend notwendig, daß im Zusammenhang mit dem Frauen-Kommuniqué eine ideologische Klärung bei den Ärzten über die Bedeutung der Unterbringung von Kleinkindern in Wochenheimen für die Sicherung der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau erfolgt. (…) Ich möchte noch bemerken, daß ich im Anschluß an die Ministerratssitzung von einer Reihe von Kollegen Zustimmung zu meinen Ausführungen erhalten habe, insbesondere auch von dem Minister für Volksbildung.“[24]

    Die freien Forschungsgruppen in Halle, Leipzig oder Berlin wurden aufgelöst. Ihre Ergebnisse wurden, wie die bindungstheoretischen Erkenntnisse von John Bowlby, James Robertson und Mary Ainsworth, bis zur politischen Wende 1990 nicht weiter publiziert. Die Anzahl der Dauerheimplätze erreichte Anfang der 60er Jahre mit rund 11.000 Heimplätzen ihren Höchststand. Erst nach 1962 verringerte sich in den Folgejahren die Zahl der Kinder, die in den Dauerheimen betreut wurden.[25] 1965 wurde das „Gesetz über das einheitliche, sozialistische Bildungssystem“ verabschiedet. In diesem Gesetz wurden u. a. die Dauerheime erstmals als Vorschuleinrichtungen erfasst. 1966 wurde unter der Leitung von Eva Schmidt-Kolmer das zentralgeführte Institut für Hygiene des Kindes- und Jugendalters (IHKJ) als nachgeordnete Dienststelle des MfGe gegründet. Vergleichende Forschungsergebnisse zwischen Familienkindern und Heimkindern hat dieses Institut nicht veröffentlicht. Nennenswerte Impulse zur Verbesserung der Lebenssituation der Heimkinder gingen von dem Institut nicht aus.

    Im Oktober 1966 fand in Prag das erste internationale Symposium über Krippen- und Heimprobleme unter Beteiligung einer DDR Delegation statt. Neben Problemen der Krankheitsanfälligkeit und -häufigkeit ging es auch um die grundsätzliche Frage, ob Säuglinge und Kleinstkinder überhaupt mit einigem Erfolg in Kollektiveinrichtungen betreut werden können. Für die DDR Delegation waren dies Restbestände rückständigen Denkens und sie argumentierte entsprechend.[26]

    1968 erschien unter dem Titel „Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise der Krippen“ der Entwurf eines Erziehungsprogramms, das auch in den Heimen seine Anwendung fand.
    Periode der Stagnation und Auflösung (1971–1990)

    Anfang der 70er Jahre wurden eine Reihe von Anweisungen und Verordnungen erlassen, die die Arbeit in den Heimen weiter reglementierte.[27][28] Grundsätzliche Reformen, die auf die Bedürfnisse der Säuglinge und Kleinkinder eingingen, sucht man in dieser Zeit vergeblich. Internationale Forschungserkenntnisse aus dem Säuglings- und Kleinkindbereich, wie die von Emmi Pikler aus Ungarn, fanden in der Heimbetreuung der DDR keinen Zuspruch. 1983 wurde vor dem „Rat für medizinische Wissenschaften“ beim Minister für Gesundheitswesen das neue Erziehungsprogramm für Krippen und Heime vorgestellt und abgesegnet. Margot Honecker, Ministerin für Volksbildung, stoppte das bereits genehmigte Erziehungsprogramm. Im Ergebnisprotokoll der Kommission zur Vorschulerziehung heißt es dazu:

    „Generell zeichnet sich ab, daß die Ansprüche an die Arbeit zur Herausbildung sozialistischer Verhaltensgewohnheiten und Eigenschaften nicht klar ausgewiesen sind. (…) Die ungenügende inhaltliche Konkretisierung dieser Aufgaben birgt die Gefahr einer subjektiven Auslegung und einer indifferenten Erziehungsarbeit in sich.“[29]

    Das neue „Programm für die Erziehungsarbeit in den Kinderkrippen“ wurde überarbeitet und 1987 verbindliche Arbeitsgrundlage auch für die Dauerheime.[30] Neben dem neuen Erziehungsprogramm sollten durch vereinzelte Veränderungen, wie z.B. persönliches Spielzeug oder Fotomappen, Nachteile in der Entwicklung für die Heimkinder ausgeglichen werden. Trotz der bekannten Risiken für die Kinder, hielt man an dieser Form der Säuglings- und Kleinstkindbetreuung fest. Ende der 80er Jahren war die Zahl der gemeldeten Heimkinder auf über 4.000 wieder angestiegen.[31] Ein eigenständiges pädagogisches Heimkonzept, dass die besondere Betreuungsform und die entwicklungspsychologischen Besonderheiten der Säuglinge und Kleinstkinder in den Heimen berücksichtigt, wurde nicht entwickelt.

    Mit der Wende stand das gesamte staatliche Erziehungswesen zur Disposition. Die Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder wurden im Zuge der deutschen Wiedervereinigung aufgelöst oder in Kinderheime sowie andere soziale Einrichtungen umgewandelt.
    Dauerheime
    Bezirk Ort Name, Adresse Zeitraum des Bestehens
    Bezirk Rostock Greifswald Säuglings B-Station Universitätskinderklinik, Fleischmannstr. 8 ...
    Bezirk Schwerin Pinnow
    Güstrow
    Neustrelitz
    Plau ...
    Professor Stolte Säuglingsheim, Goldberger Str. 8
    Professor Czerny Säuglingsheim
    Säuglingsheim, Ziegeleiweg 26 ...
    Bezirk Neubrandenburg Schönenwalde ... ...
    Bezirk Magdeburg Blankenburg
    Schönebeck
    Ballenstedt Eleonorenheim
    Marienheim, Leninstr. 88 a
    Säuglingsheim, Lange Str. 7 ...
    Bezirk Potsdam Brandenburg
    Falkensee
    Hennigsdorf
    Ketzin
    Teltow Säuglingsheim, Wilhelmsdorfer Straße
    Säuglingsheim, Donaustr. 15
    Säuglingsheim, -
    Säuglingsheim, Baustr. 3A
    Säuglingsheim im Diakonissenhaus, Philipp-Müller-Alle 45 ...
    Berlin Hauptstadt der DDR Pankow
    Treptow
    – Blankenburg
    Schönetaler Weg
    Tunnelstraße ...
    Bezirk Frankfurt (Oder) Bad Saarow
    Buckow
    Joachimsthal Säuglingsheim, Karl-Marx-Damm 15
    Clara Zetkin Säuglingsheim später Haus Sonnenschein, ...
    Waldhof / Anne Frank, Waldhof ...
    Bezirk Erfurt Gotha
    Nordhausen Dauerheim Gotha, Sonnebornerstr. 20
    Dauerheim Nordhausen, Alexander Puschkin Str. 2 ...
    Bezirk Halle Halle
    -
    -
    Landsberg
    Bernburg
    Bitterfeld
    Kropstädt
    Weißenfels Rosa Luxemburg, Klosterstr. 5
    Säuglingsheime, Murmansker Str. 16 und Fritz-Weineck-Ufer 8
    Vollheim, Dieselstr. 57
    Säuglingsheim, Friedensplatz 1
    Säuglingsheim, Friedensallee 35
    Säuglingsheim, Ignaz-Stoof-Str. 13
    Säuglingsheim, Weddiner Weg 8
    Säuglingsheim, Novalisstraße 23 ...
    Bezirk Leipzig Leipzig
    -
    Naunhof
    Zeitz Am Rosenthal, Tschaikowskistr. 28
    Säuglingsheim, Langestr. 14
    Dauerheim, Schloßstr. 20
    Säuglingsheim, Semmelweisstraße 10 ...
    Bezirk Cottbus Cottbus
    Hoyerswerda
    -
    Finsterwalde
    Guben Säuglingsheim, Thiemstr. 39
    Bethesda, Schulstr. 3-5
    Krippe 14
    Frankenauer Weg 42
    Städtisches Säuglingsheim, ... ...
    Bezirk Suhl ... ... ...
    Bezirk Gera Rudoldtadt Säuglingsheim, Richard-Wagner-Str. 2 ...
    Bezirk Karl-Marx-Stadt ... ... ...
    Bezirk Dresden Dresden
    Neukirch Maxim Gorki Säuglingsheim
    Kleinstkinderheim, Georgenbadstr. 25 ...
    Fond „Heimerziehung in der DDR“
    Entwicklung

    Angesichts des erlittenen Unrechts in den Dauerheimen für Säuglinge und Kleinstkinder in der DDR und in den Einrichtungen der Jugendhilfe beschlossen der Deutsche Bundestag und die Jugendministerinnen und -minister der Länder gleichwertige Hilfsangebote auch für Betroffene der DDR-Heimerziehung, die heute noch an Folgeschäden leiden, vorzusehen. Der am 26. März 2012 vorgelegte Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ bildete eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung konkreter Hilfsangebote. In diesem Bericht kommen Bundesregierung und die ostdeutschen Länder zu der Einschätzung, dass Zwang und Gewalt für viele Säuglinge, Kinder und Jugendliche in den DDR-Heimen eine alltägliche Erfahrung waren und Menschenrechte verletzt wurden. Die Erlebnisse in den Heimen führten zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen, die bis heute teilweise traumatisch nachwirken.

    Der Bund, die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen Anhalt sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen haben den Fonds gemeinsam errichtet. Seit dem 1. Juli 2012 ist der Fonds mit einem Volumen von insgesamt 40 Millionen Euro eingerichtet.
    Gewährung von Hilfen und Unterstützungsleistungen

    Die Angebote des Fonds richten sich unabhängig von der Trägerschaft der Heimeinrichtung an ehemalige DDR-Heimkinder, die in den Jahren 1949 bis 1990 in einem Dauerheim für Säuglinge und Kleinstkinder oder in einem Heim der Jugendhilfe untergebracht waren und denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, an dessen Folgeschäden sie heute noch leiden. Das Hilfesystem des Fonds soll bestehende sozialrechtliche Versorgungssysteme ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen.

    Ausgleichszahlungen werden gewährt, soweit erbrachte Arbeitsleistungen während des Heimaufenthalts keine Beiträge in die Sozialversicherung der DDR gezahlt wurden oder geleistete Beiträge durch die Rentenversicherung nicht anerkannt wurden und es deshalb zu einer Minderung von Rentenansprüchen kommt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.

    Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen für den Fonds geben Auskunft, beraten und nehmen Anträge über Hilfen und Unterstützungsleistungen entgegen. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Betroffenen und Berater/in werden Vereinbarungen über Hilfen und Unterstützungsleistungen aus dem Fonds getroffen. Die Vereinbarungen können bis zum 30. Juni 2016 erzielt werden. Zuständig ist grundsätzlich die regionale Anlauf- und Beratungsstelle in den jeweiligen Bundesländern, in deren Einzugsgebiet eine Betroffene oder ein Betroffener seinen aktuellen Wohnort hat. Einzelne Ausnahmen vom Wohnortprinzip kann es geben.

    Die gestellten Anträge und eingereichten Unterlagen werden an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFza) weitergeleitet und von ihr auf Vollständigkeit sowie Schlüssigkeit geprüft. Im Weiteren stellt dann dieses Amt die finanziellen Mittel bereit und zahlt diese aus.[32]
    Neuregelungen

    Aufgrund der hohen Anzahl ehemaliger Heimkinder war der Fond Anfang 2014 ausgeschöpft. Der Fond wurde mit Mitteln des Bundes und der Länder aufgestockt. Die Laufzeit des Fond ist bis Ende Juni 2017 geplant. Neu ist eine Stichtagsregelung. Berücksichtigt werden nur die Anträge, die bis zum 30. September 2014 gestellt wurden. Die Antragsannahme wird über die Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder in der DDR sichergestellt.[33]
    Siehe auch

    Bindungstheorie
    Bindungstheorie in der DDR
    Bindungsfähigkeit
    Findelhaus
    Heimerziehung
    Heimkampagne
    Hospitalismus
    Pädiatrie
    Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
    Säuglingsheim
    Urvertrauen
    Waise

    Quelle - Literatur & Einzelnachweise



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