Das Görlitzer Abkommen
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Das Görlitzer Abkommen
Das Görlitzer Abkommen (auch als Görlitzer Grenzvertrag bezeichnet) über den Grenzverlauf zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Polen wurde am 6. Juli 1950[1] von Vertretern beider Staaten in Zgorzelec, dem nun polnischen Teil von Görlitz, unterschrieben.
Józef Cyrankiewicz und Otto Grotewohl begeben sich zum Kulturhaus zur Unterzeichnung des Grenzabkommens, 6. Juli 1950
Am 5. und 6. Juni 1950 entsandte die Regierung der DDR eine Delegation unter Führung Walter Ulbrichts in die Volksrepublik Polen, die mit der polnischen Regierung unter Józef Cyrankiewicz in Warschau eine entsprechende Deklaration über den Grenzverlauf zwischen beiden Staaten unterzeichnete, die sogenannte Warschauer Deklaration vom 6. Juni 1950.[2] Die Unterschrift unter diese Deklaration erfolgte nach internen Diskussionen unter dem Druck der Sowjetunion. Jener Grenzverlauf folgte weitgehend der Oder-Neiße-Linie, daher später auch „Oder-Neiße-Grenze“ respektive „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ im offiziellen DDR-Sprachgebrauch. Diese wurde in der Bundesrepublik Deutschland zunächst als Demarkationslinie bezeichnet, da sie keine völkerrechtlich anerkannte Grenze darstellte. Einen Monat später wurde dieser Grenzverlauf im Görlitzer Abkommen festgehalten, allerdings verzichtete die Regierung der DDR trotz des zunächst ungelösten Problems auf der Insel Usedom auf die Geltendmachung von Grenzkorrekturen. Auch wurde die Teilung verschiedener Städte und Dörfer entlang der Oder und Neiße, wie Küstrin, Frankfurt (Oder), Guben und Görlitz, sowie der Verlust von Stettin und Swinemünde ohne Widerspruch akzeptiert.
Briefmarkenausgabe zum 20. Jahrestag des Görlitzer Abkommens (DDR 1970)
Görlitzer Abkommen: Wilhelm Pieck und Bolesław Bierut reichen sich symbolisch über der Oder-Neiße-Grenze die Hände
Briefmarke der DDR 1951
Die Vereinbarung war die Folge des 1945 auf der Potsdamer Konferenz unterzeichneten „Abkommens bezüglich der Westgrenze Polens“, welches auf Betreiben Josef Stalins die Oder-Neiße-Grenze vorläufig festlegte.
Die Bundesregierung erhob zwar faktisch schon seit dem Warschauer Vertrag von 1970 keine Ansprüche mehr auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, erkannte die Grenze aber endgültig erst im Zuge der Zwei-plus-Vier-Gespräche an, um den Wiedervereinigungsprozess zwischen den beiden deutschen Staaten nicht zu gefährden. Mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag wurde sie am 14. November 1990 völkerrechtlich bestätigt. Auch sollten hierbei die Sorgen der europäischen Nachbarstaaten vor einem wiedererstarkenden Deutschland, besonders in Polen, entkräftet werden.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Józef Cyrankiewicz und Otto Grotewohl begeben sich zum Kulturhaus zur Unterzeichnung des Grenzabkommens, 6. Juli 1950
Am 5. und 6. Juni 1950 entsandte die Regierung der DDR eine Delegation unter Führung Walter Ulbrichts in die Volksrepublik Polen, die mit der polnischen Regierung unter Józef Cyrankiewicz in Warschau eine entsprechende Deklaration über den Grenzverlauf zwischen beiden Staaten unterzeichnete, die sogenannte Warschauer Deklaration vom 6. Juni 1950.[2] Die Unterschrift unter diese Deklaration erfolgte nach internen Diskussionen unter dem Druck der Sowjetunion. Jener Grenzverlauf folgte weitgehend der Oder-Neiße-Linie, daher später auch „Oder-Neiße-Grenze“ respektive „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ im offiziellen DDR-Sprachgebrauch. Diese wurde in der Bundesrepublik Deutschland zunächst als Demarkationslinie bezeichnet, da sie keine völkerrechtlich anerkannte Grenze darstellte. Einen Monat später wurde dieser Grenzverlauf im Görlitzer Abkommen festgehalten, allerdings verzichtete die Regierung der DDR trotz des zunächst ungelösten Problems auf der Insel Usedom auf die Geltendmachung von Grenzkorrekturen. Auch wurde die Teilung verschiedener Städte und Dörfer entlang der Oder und Neiße, wie Küstrin, Frankfurt (Oder), Guben und Görlitz, sowie der Verlust von Stettin und Swinemünde ohne Widerspruch akzeptiert.
Briefmarkenausgabe zum 20. Jahrestag des Görlitzer Abkommens (DDR 1970)
Görlitzer Abkommen: Wilhelm Pieck und Bolesław Bierut reichen sich symbolisch über der Oder-Neiße-Grenze die Hände
Briefmarke der DDR 1951
Die Vereinbarung war die Folge des 1945 auf der Potsdamer Konferenz unterzeichneten „Abkommens bezüglich der Westgrenze Polens“, welches auf Betreiben Josef Stalins die Oder-Neiße-Grenze vorläufig festlegte.
Die Bundesregierung erhob zwar faktisch schon seit dem Warschauer Vertrag von 1970 keine Ansprüche mehr auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, erkannte die Grenze aber endgültig erst im Zuge der Zwei-plus-Vier-Gespräche an, um den Wiedervereinigungsprozess zwischen den beiden deutschen Staaten nicht zu gefährden. Mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag wurde sie am 14. November 1990 völkerrechtlich bestätigt. Auch sollten hierbei die Sorgen der europäischen Nachbarstaaten vor einem wiedererstarkenden Deutschland, besonders in Polen, entkräftet werden.
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