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Hans Böhmcker

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Hans Böhmcker Empty Hans Böhmcker

Beitrag  Andy Fr Jul 10, 2015 10:23 pm

Hans Böhmcker (* 6. November 1899 in Schwartau; † 18. Oktober 1942) war nationalsozialistischer Senator der Hansestadt Lübeck und nebenher zeitweilig unter dem Reichskommissar für die besetzten Niederlande, Arthur Seyß-Inquart, Beauftragter des Deutschen Reiches für die Stadt Amsterdam.

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V.l.nr.r.: Böhmcker, Jan van Dam, Gen. Hans Siburg (Amsterdam, 1942)

Leben

Böhmcker war Sohn eines Rechtsanwalts in Schwartau bei Lübeck. Der spätere nationalsozialistische Bremer Bürgermeister Johann Heinrich Böhmcker war sein Vetter. Nach Fronteinsatz im Ersten Weltkrieg und anschließenden Einsätzen als Freikorpskämpfer studierte Böhmcker Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität und war Mitglied des Corps Brunsviga Göttingen.[1]

Er schloss das Studium auch mit der Promotion zum Dr. jur. ab und wurde anschließend Richter in Lübeck. Zu Beginn des Jahres 1933 wurde er Mitglied der NSDAP. Am 8. Juni 1933 wurde er von dem für Lübeck mit zuständigen Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt zum Senator für Justiz unter dem Bürgermeister Otto-Heinrich Drechsler ernannt. Als Senator entwickelte er im Verhältnis zu seinen ebenfalls sehr jungen Senatskollegen herausragendes Engagement in der Umsetzung der Gleichschaltung in Lübeck. Seit 1. Juni 1933 Senatskommissar für die Angelegenheiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche, ließ er die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck einem von ihm gesteuerten Kirchenausschuss unterstellen, der 1934 mit Erwin Balzer einen überzeugten Nationalsozialisten zum Bischof ernannte und eine neue Kirchenverfassung im Sinne der Deutschen Christen ausarbeitete[2]. Die ihm im Lübecker Kirchenkampf widerstehenden Lübecker Pastoren der Bekennenden Kirche, darunter Johannes Pautke und Axel Werner Kühl, ließ er im Dezember 1936 durch Balzer entlassen und unter Hausarrest stellen.[3] Als daraufhin der Vorsitzende des Reichskirchenausschusses Wilhelm Zoellner in Lübeck vermittelnd tätig werden wollte, sorgte Böhmcker dafür, dass ihm auf Betreiben des Reichskirchenministeriums die Anreise staatspolizeilich verboten wurde, was dann zum Rücktritt Zoellners und des Reichskirchenausschusses führte. Die Maßnahmen gegen die Geistlichen mussten nach einem Vergleich im April 1937 rückgängig gemacht werden, was einem kirchenpolitischen Waffenstillstand[4] gleichkam. Am 31. Oktober 1937 schied Hans Böhmcker aus der Lübecker Kirchenleitung aus.[5]

Bei der Umsetzung des Groß-Hamburg-Gesetzes 1937 wurde Böhmcker zum „Überleitungskommissar“ ernannt, der für die Umsetzung der Einzelheiten verantwortlich war. Von 1935 bis 1942 war er Mitglied des Aufsichtsrates der Handelsbank in Lübeck.[6]

Von 1940 bis 1942 war Böhmcker nebenher auch Beauftragter des Deutschen Reiches für die Stadt Amsterdam. In dieser Eigenschaft oblag ihm die Umsetzung der „Judenfrage“ in den Niederlanden. In seiner ehemaligen Dienststelle in Amsterdam befindet sich heute das Generalkonsulat der USA. Er leitete die Erfassung der Juden in den Niederlanden ein und schuf einen Judenrat (siehe Judenrat Amsterdam), der zunächst das Gefühl autonomer Selbstverwaltung vermitteln sollte. Das Verzetsmuseum für den niederländischen Widerstand verwahrt eine für ihn gefertigte Karte, auf der jeder schwarze Punkt für zehn erfasste Juden steht. Am 2. Oktober 1941 schrieb Böhmcker an Arthur Seyß-Inquart, Reichskommissar für die besetzten Niederlande: „Dank der Verordnung 6/41 haben wir jetzt alle niederländischen Juden in der Tasche.“[7][8]

Nach dem Luftangriff auf Lübeck am Palmsonntag 1942 wurde Böhmker in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des in Riga tätigen Oberbürgermeisters Drechsler aus Amsterdam zurückbeordert. Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Behebung der Not von Bombengeschädigten kam es zu einer Bestechungsaffäre in Lübeck. Funktionäre der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt hatten sich an den Hilfsgütern bedient und Geschenke davon gemacht. Während solche Korruptionsfälle sonst unter den Teppich gekehrt wurden, beschlossen hohe NS-Funktionäre der NSV-Reichsleitung, des Reichssicherheitshauptamtes, des NSDAP-Schatzmeisters und der NSDAP-Parteikanzlei in diesem Fall ein Exempel zu statuieren. Es gab Gerichtsverhandlungen vor dem Sondergericht in Kiel gegen hohe lokale NSV-Funktionäre, die mit harten Strafen endeten. Der Leiter der Lübecker NSV, Wilhelm Janowsky, wurde zum Tode verurteilt, andere zu langen Zuchthausstrafen. Auch Böhmcker hatte sich von Janowsky Waren schenken lassen und befürchtete ein Verfahren gegen sich. Im Oktober jenes Jahres beging er Selbstmord. [9]im Anschluss daran wurde der Senatsrat Gerhard Schneider zum Senator und Vertreter Drechslers ernannt. Heinrich Böhmcker war sein Vetter.
Schriften

Die Haftung des Staates und der Kommunalverbände für Diebstähle fremder Sachen in Diensträumen. 1923 (Göttingen, Universität, Rechts- und staatswissenschaftliche Dissertation, ungedruckt).
Arbeitsrecht im Lübecker Hafen. In: Ehrengabe dem Deutschen Juristentage überreicht vom Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. Verlag des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Lübeck 1931, S. 221–260.
Der Neubau der lübeckischen Verwaltung. In: Lübeckische Blätter. Jg. 76, 1934, S. 713–714, 737–739.
Die kirchenpolitische Entwicklung in Lübeck 1933–34. In: Lübeckische Blätter. Jg. 76, 1934, S. 467–471.
Politik, Rechte und Wirtschaft der Gemeinden unter Berücksichtigung der lübeckischen Verhältnisse. In: Lübeckische Blätter. Jg. 78, 1936, S. 403–407, 428–431, 450–453, 472–475.
Lübeck im Reich. In: Der Wagen. 1938, S. 10–13.

Quelle - literatur & Einzelnachweise
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