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Das Ernährermodell

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Das Ernährermodell Empty Das Ernährermodell

Beitrag  checker Mo Aug 31, 2015 8:11 am

Das Ernährermodell ist ein Modell der familialen Arbeitsteilung, bei der der Lebensunterhalt für eine Kernfamilie ganz oder vorwiegend durch die Erwerbstätigkeit einer Person gesichert wird und im Gegenzug der Ehe- oder Lebenspartner die Haus- und Familienarbeit übernimmt. Es wird auch als Alleinverdienermodell, als Einverdienermodell oder im Fall einer Ehe als Einverdienerehe oder Versorgerehe bezeichnet. Durch den Einfluss der traditionellen Geschlechterrollen haben in aller Regel Männer die Ernährerrolle inne, Frauen fällt die Rolle der Hausfrau zu. Hausmänner treten bis heute gesellschaftlich kaum in Erscheinung.

Ist der Partner zwar erwerbstätig, aber nur geringfügig beschäftigt oder in deutlich verringertem Ausmaß erwerbstätig im Vergleich zum Hauptverdiener, spricht man von einem Zuverdienermodell.

Näheres

Der Begriff des Ernährermodells wurde durch Jane Lewis und Ilona Ostner als Element einer charakterisierenden Beschreibung von Konstellationen von Erwerbs- und Familienarbeit im Wohlfahrtsstaat verwendet. Ihrer Unterscheidung zufolge garantiere ein Staat mit „starkem Ernährermodell“ die soziale Absicherung von Frauen vorwiegend über ihre erwerbstätigen männlichen Partner und es seien wenige öffentliche Betreuungseinrichtungen vorhanden; ein Staat mit „schwachem Ernährermodell“ hingegen gewähre Frauen einen eigenständigen Anspruch auf soziale Absicherung, Mütter würden zu einem großen Teil in Vollzeit arbeiten, und es bestehe eine flächendeckende Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Ältere.[1]

Historisch basiert das männliche Ernährermodell (oder Ernährer-Hausfrauen-Modell) auf einem bestimmten Geschlechterrollenverständnis, wonach dem Mann als Familienernährer vollzeitlich die Erwerbsarbeit obliegt und die Frau die Rolle der Hausfrau und Mutter erfüllt. Das männliche Ernährermodell wird daher auch Hausfrauenmodell oder -ehe oder auch traditionelles bürgerliches Familienmodell genannt. Das zugrunde liegende Rollenverständnis war in der bürgerlichen Kultur des Biedermeier und im Bürgertum in der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert üblich.[2] Dieses Rollenverständnis setzte das 1896 verabschiedete und am 1. Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch in ein Regelwerk um, und der Gesetzesentwurf wurde folgendermaßen erläutert: „Der Hauptberuf der Ehefrau bezieht sich auf das Innere des Hauses und wird in den wohlhabenden Klassen der Bevölkerung sich regelmäßig darauf beschränken.“[3] In der Praxis beschränkten klassenspezifische Wertvorstellungen das Ernährermodell auf privilegierte Schichten: Vor allem in der Beamten- und Angestelltenschaft bestand eine vom Mann abhängige soziale Sicherung der Frau. So erhielten Angestelltenwitwen unabhängig von ihrer Arbeitsfähigkeit auf Basis des Angestelltenversicherungsgesetzes eine Witwenrente; Arbeiterwitwen hingegen wurden trotz des Familienideals auf Erbwerbsarbeit zurückverwiesen und erhielten nur im Falle ihrer Invalidität auf Basis der Reichsversicherungsordnung eine geringe Witwenrente.[4] (Siehe auch: Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)#Reichsversicherungsordnung (RVO)).

Später wurde dieses Modell insbesondere im westlichen Nachkriegsdeutschland als bürgerliche Kleinfamilie zur gesellschaftlichen Norm.[2][5] Das Normalarbeitsverhältnis ist in Bezug auf Arbeitszeit und -entgelt so gestaltet, dass das Arbeitsentgelt einer Person, zusammen mit öffentlichen Transferleistungen für die Kinder, für den Lebensunterhalt einer Familie reicht.
Sozialpolitische und rechtliche Hintergründe
Bildungssystem

Das Ernährermodell und seine Abwandlung als Zuverdienermodell bilden den Rahmen für das insbesondere im deutschsprachigen Raum verbreitete Konzept von Halbtags-Kindergarten und Halbtagsschule. Letztere ist in der Grundschulzeit oft auf dreieinhalb Stunden Unterricht am Tag beschränkt. Die halbtägige Schulpflicht wurde im 19. Jahrhundert in Deutschland zwar eingeführt, damit Kinder neben dem Schulbesuch bei der Haus- und Feldarbeit mithelfen konnten,[6] sie blieb aber bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts die Regel, als dieses Erfordernis nur noch eine geringere Rolle spielte.
Sozial-, Steuer- und Arbeitsrecht

Verschiedentlich wird festgestellt, dass das Ernährermodell vor allem auch in Deutschland durch das System der Sozialversicherung (mit der durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelten kostenfreien Familienmitversicherung und der Witwenrente), des Steuerrechts (insbesondere des Ehegattensplittings) und des Arbeitsrechts (etwa die Sozialauswahl) gestützt wird. So stellt beispielsweise das Rostocker Zentrum für demografischen Wandel (ZDWA) fest, dass in Deutschland „Elemente wie das Ehegattensplitting, die beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rente und, zumindest in Westdeutschland, die geringe Betreuungsquote für unter Dreijährige, die Betreuungsrolle der Mutter weiter stützen“.[7][8] Dies träfe auch für eine eventuelle Einführung eines Erziehungsgehalts zu. Im Bereich geringer Haushaltseinkommen setzt der Kinderzuschlag negative Anreize zur Erwerbsbeteiligung eines zuverdienenden Ehepartners. [9]

Kritisch wird angemerkt, eine Erwerbstätigkeit beider Partner werde im gegenwärtigen Gesellschaftsmodell durch die Maßnahmen der Sozialpolitik, insbesondere durch das Arbeitslosengeld II, nur dann gefördert und gefordert, wenn kein Mitglied der Ehe oder Bedarfsgemeinschaft für sich allein ein für den Unterhalt der Familie ausreichendes Einkommen erziele.[10] In diesem Zusammenhang wird auch die nachrangige Berücksichtigung nichtbedürftiger Arbeitsloser in der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsagentur kritisch gesehen, da sie sich vor allem auf Frauen nachteilig auswirke.[11]

Im Falle des Todes des Partners ist eine überlebende Person, die nicht oder nur in geringem Maße erwerbstätig war, im Alter in der Regel auf private finanzielle Absicherung und die Hinterbliebenenrente angewiesen. Dieser Anspruch erlischt allerdings bei einer erneuten Eheschließung.

Zur Zukunftsvorsorge eines in geringem Maße erwerbstätigen Partners siehe auch: Lückenhafter Versicherungsschutz bei Haus- und Familienarbeit sowie Kindererziehungszeit und Altersvorsorge bei Familienarbeit.
Familienrecht

Das neue Unterhaltsrecht in Deutschland soll hingegen die nacheheliche Eigenverantwortung fördern und orientiert sich an einer unabhängigen Existenzsicherung beider Elternteile: in der Regel muss der betreuende Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung früher wieder erwerbstätig werden als vor der Reform und hat keine Garantie für die Wahrung des Lebensstandards durch Unterhalt. Die Rechtsanwältin und Senatorin für Justiz a.D. Lore Maria Peschel-Gutzeit erklärte: „Lebensentwürfe von Frauen, die auf dem Einkommen und Status des Ehemannes aufbauen, werden in Zukunft keinen Bestand haben. Allerdings bedarf es wohl noch vieler Abänderungen und Gerichtsurteile zum Betreuungsunterhalt, bis sich durch eigene Erfahrungen oder im sozialen Umfeld das Verhalten der Betroffenen nachhaltig ändert. Wer sich absichern will, muss mehr als bisher Eheverträge in Betracht ziehen, in denen die Rollenverteilung in der Familie und die daraus erwachsende wirtschaftliche Verantwortung eindeutig geregelt sind.“[12]
Gesellschaftlicher Wandel

Das Modell wandelt sich in denjenigen westlichen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften, in denen bisher das Einverdienermodell überwog, zunehmend hin zu anderen Modellen.

Als Gründe werden mehrere Einflüsse angegeben, so etwa sich verändernde Rollenauffassungen oder der Umstand, dass ein Gehalt oft nicht mehr für die Sicherung des Lebensunterhalts einer ganzen Familie ausreicht. Durch die sinkende Höhe der Renten, geringere Witwenrenten und eine größere Scheidungsrate beinhaltet das Versorgermodell zunehmend ein finanzielles Risiko für die „versorgte“ Person. Basierend auf einer von der Deutschen Rentenversicherung geförderten Studie warnen Wissenschaftler, vom Versorger abgeleitete Ansprüche in der Rentenversicherung „suggerierten der Ehefrau eine finanzielle Sicherheit im Alter, die die Witwenrente jedoch bekanntlich nicht mehr leisten werde“.[13]

Die gesellschaftliche Entwicklung gehe in andere Richtungen, beispielsweise hin zu einem Zuverdienermodell, das auch als „modernisiertes Ernährermodell“ bezeichnet wird, bei dem ein Partner in Vollzeit und einer in Teilzeit erwerbstätig ist, oder zu partnerschaftlichen Modellen (Doppelversorgermodellen), bei denen beide Partner in vergleichbarem Ausmaß in Vollzeit oder in Teilzeit erwerbstätig sind, wie auch sich in der Versorgung und Erziehung der Kinder engagieren.
Scheidungsrisiko

Laut Gary Beckers Theorie ist Spezialisierung auf häusliche und erwerbsgerichtete Arbeit innerhalb der Ehe mit einem geringeren Trennungsrisiko verbunden. Anhand von Paneldaten (Sozioökonomisches Panel) westdeutscher Ehen von 1984 bis 2007 zeigte sich, dass die Theorie nur dann hält, wenn der Mann die Erwerbsarbeit übernimmt. Paare, bei denen lediglich die Frau erwerbstätig ist, haben ein substanziell höheres Scheidungsrisiko als Paare, bei denen lediglich der Mann erwerbstätig ist. Eine gleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit hat hingegen keinen Einfluss auf das Scheidungsrisiko.[14]

Siehe auch

Taschengeldanspruch
Zuverdienermodell, Doppelversorgermodell
Genderaspekte von Hyperinklusion

Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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