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Beitrag  checker Mi Sep 09, 2015 7:37 am

LL.M. (lat. Legum Magister/Magistra, wobei LL. die lateinische Abkürzung für den Plural „Rechte“ – nämlich weltliches/staatliches Recht und Kirchenrecht – ist) ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung des akademischen Grades „Master of Laws” (Magister der Rechte). Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen, aber auch von anderen Hochschulabsolventen an vielen Hochschulen erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Hochschulen in englischsprachigen Ländern erworben.

Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Hochschulangebot und den Neigungen des Studenten. An Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachraums liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An Hochschulen im deutschen Sprachraum wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet angeboten.

Der Grad wird hinter dem Nachnamen geführt und nachfolgend kann in Klammern die Universität (meist im angloamerikanischen Sprachraum) oder aber der spezifische Inhalt wie etwa „(EuR)“ oder „(Tax)“ angegeben werden. Bei ausländischen akademischen Graden, die nicht in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum verliehen wurden, ist in Deutschland die Angabe der verleihenden Universität vorgeschrieben.[1]

LL.M. in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland geht üblicherweise mit dem Erreichen der ersten juristischen Prüfung (ehemals erstes juristisches Staatsexamen) das Ende des Studiums einher. Eine Spezialisierung erfolgt hier lediglich im universitären Teil der Prüfung oder in Aufbaustudiengängen (zum Beispiel Lizenziat des kanonischen Rechts, lic. iur.). Nach dem Abschluss des 1. und/oder 2. juristischen Staatsexamens besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines postgradualen Aufbaustudiengangs eine tiefergehende fachliche Spezialisierung vorzunehmen und den akademischen Grad eines "Legum Magister" bzw. "Master of Laws" (LL.M.) zu erwerben. Einige Postgraduiertenstudiengänge gibt es auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und des Europarechts (LL.M.Eur.) und deren jeweiligen entsprechenden Spezialisierungsmöglichkeiten. Auch werden seit mehreren Jahren verschiedene spezifische Master-Programme, teilweise mit starken betriebswirtschaftlichen Zusätzen, angeboten.

Bei den meisten LL.M.-Studiengängen reicht das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung als Zulassungsvoraussetzung aus. An einigen Universitäten müssen für die Zulassung zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. eine mit mindestens der Note "befriedigend"[2] oder "vollbefriedigend"[3] bestandene erste juristische Staatsprüfung.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses sollen die Staatsexamina und Diplom-Abschlüsse durch die in angelsächsischen Staaten üblichen Bachelor- und Master-Abschlüsse ersetzt werden. 2002 wurde den Hochschulen durch eine Änderung des HRG die Möglichkeit gegeben, auf Bachelor-/Masterstudiengänge umzustellen. Die Kultus- und die Innenministerkonferenz haben beschlossen, die an Universitäten und Fachhochschulen erreichten Masterabschlüsse als Zugangsberechtigung für den höheren Dienst anzuerkennen.[4]

Der Nutzen einer Umstellung auf die konsekutiven Abschlüsse Bachelor und Master in der juristischen Ausbildung ist allerdings umstritten. So wurde im Koalitionsvertrag 2005 zwischen den Parteien CDU, CSU und SPD auf Bundesebene der Bedarf neuer Abschlüsse in der Juristenausbildung und eine Übertragung des Bologna-Prozesses auf diese abgelehnt.[5] Deshalb haben erst wenige Hochschulen ihre Studiengänge auf konsekutive Bachelor-/Masterstudiengänge umgestellt. Zumeist handelt es sich dabei inhaltlich um den Studiengang Wirtschaftsrecht, der über ein anderes Ausbildungsprofil verfügt und auch früher nicht zum Volljuristen ausbildete.

Der Masterabschluss an einer Fachhochschule gilt als Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst, wenn dies vorher in der Akkreditierungsurkunde für den jeweiligen Masterstudiengang von der zuständigen obersten Kultusbehörde im Benehmen mit der jeweiligen obersten Innenbehörde und gegebenenfalls erforderlichen Dienstbehörde festgestellt wurde.
LL.M. in der Schweiz

In der Schweiz heißt gemäß dem neuen Bologna-Studienmodell der auf den Bachelor of Law aufbauende Master-Abschluss „MLaw“ (Master of Law). Der frühere Grad lic.iur. gilt als gleichwertig zu einem MLaw, in Anwendung eines Beschlusses der Schweizerischen Universitätskonferenz vom 1. Dezember 2005. Für die Eintragung ins Anwaltsregister braucht es ein Anwaltspatent, welches den MLaw voraussetzt.[6] Den Grad LL.M. hingegen vergeben die schweizerischen Universitäten bisher nur für eine spezielle Ausbildung, die der vertieften wissenschaftlichen Arbeit in einem Schwerpunktgebiet dient. Worin der Unterschied zwischen einem MLaw und einem LL.M. besteht, ist nicht ganz klar, insbesondere da der MLaw aufgrund des Bolognamodells von der Stufe her eigentlich dem angelsächsischen LL.M. entspricht.

Vermutlich stammt diese Unterscheidung noch aus der Zeit, als in der Schweiz der erstmögliche juristische Abschluss das lic.iur. und nicht wie heute bereits der Bachelor of Law war und somit in allen Fällen ein LL.M., meistens an einer ausländischen Universität absolviert, erst nach der Erlangung des Grades lic.iur. möglich war.

In der Praxis können sich aufgrund einer Unterscheidung zwischen LL.M. und MLaw Probleme ergeben, wenn es etwa um die Zulassung ausländischer Studenten mit einem Bachelor of Law zu einem LL.M. Programm in der Schweiz geht, was im Falle einer Nichtzulassung zu einem Attraktivitätsverlust der schweizerischen LL.M. Programme führt oder im Falle einer Zulassung zu einer Ungleichbehandlung der schweizerischen Studierenden, falls diese erst nach der Erlangung eines MLaw zu einem schweizerischen LL.M. Programm zugelassen werden. Umgekehrt könnten Absolventen Schweizerischer Hochschulen auf dem internationalen Arbeitsmarkt benachteiligt werden, wenn sie nach fünfjährigem Studium den Grad MLaw bekommen, während im Ausland auf dieser Stufe der Grad LL.M. vergeben wird. Es ist deshalb denkbar, dass mit zunehmender Erfahrung mit dem Bologna-Modell diese Unterscheidung zwischen MLaw und LL.M. aufgegeben wird. Dies würde auch dem eigentlichen Bolognasystem entsprechen: Der allgemeine Abschluss erfolgt mit dem Bachelor of Law (BLaw) und die Vertiefung für ausgewählte und hochqualifizierte Studenten erfolgt in einem Masterprogramm. Ein an einer ausländischen Universität erlangter LL.M. Grad wird aber voraussichtlich auch dann seinen Wert als Ausweis über Auslandserfahrung und Kenntnis eines ausländischen Rechtssystems behalten.
Maîtrise en droit (Frankreich)

Der Studienabschluss „Maîtrise en droit” in Frankreich ist mit dem 1. Staatsexamen in Deutschland und dem englischen LL.M. vergleichbar. Er berechtigt in Frankreich zur Teilnahme am Concours für den Besuch der École nationale de la magistrature (Nationale Richterschule in Frankreich) mit Sitz in Bordeaux bzw. zum Besuch einer Anwaltsschule.

Siehe auch

Magister iuris

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