Das Sabbatjahr
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Das Sabbatjahr
Das Sabbatjahr, auch Schmittah ( שמיטה ) genannt, ist in der Tora (Bibel) ein Ruhejahr für das Ackerland. Nach 6 Jahren Bebauung wird das Land – in Analogie zum Sabbat als Ruhetag – ein Jahr brach liegen gelassen (Ex 23,10-11 EU; Lev 25,1-7 EU):
„10 Sechs Jahre kannst du in deinem Land säen und die Ernte einbringen; 11 im siebten sollst du es brach liegen lassen und nicht bestellen. Die Armen in deinem Volk sollen davon essen, den Rest mögen die Tiere des Feldes fressen. Das Gleiche sollst du mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen tun.“
– Exodus 23, 10-11[1]
Weitergehend gibt es im Deuteronomium die Bestimmung, im Sabbatjahr die Schulden zu streichen und die Sklaven freizulassen:
„1 In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten. 2 Und so lautet eine Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den Herrn verkündet.“
– Deuteronomium 15, 1-2[2]
Das Sabbatjahr wird als "eine Weiterung des Grundgedankens des Sabbatgebots" angesehen,[3] dessen Sinn sei, "nicht das Letzte herauszuholen - aus den Ressourcen der Erde nicht, aus dem Kapital nicht, aus der Arbeitskraft der Anderen nicht und aus der eigenen auch nicht."[4]
Europäische Exegeten nahmen lange Zeit an, dass das Sabbatjahr nicht praktiziert wurde.[5] Heute geht man vom Gegenteil aus. Durch Flavius Josephus sind die folgenden Jahre als tatsächlich gehaltene Sabbatjahre bezeugt: 164/163 v. Chr., 38/37 v. Chr., 68/69 n. Chr. Das Gebot wird heute noch von orthodoxen Juden beachtet.
Diese Regelung führte dazu, dass vor dem Erlassjahr kaum Kredite gewährt wurden. Um die Zeitenwende erlaubte deshalb der berühmte Schriftgelehrte Hillel bei Schuldverträgen eine Klausel anzuhängen, die das Eintreiben der Schuld zu jeder Zeit gestattete, also auch nach Ablauf der sieben Jahre ("Hillels Prosbul"). Dies sollte zur Herstellung einer sozial gerechteren Ordnung dienen.
Das Jahr 5768 (= 2007/08) war ein Schmitta- bzw. Sabbatjahr, das nächste wird 5775 (25. September 2014 bis 13. September 15) sein. Auch wenn die Teilbarkeit der jüdischen Jahreszahl durch 7 ohne Rest einen Beginn im Ursprungsjahr des jüdischen Kalenders nahelegt, so geht die heutige Zählung doch auf das Jahr 3829 (68-69 n.Chr.) zurück.[6]
Nach Lev 25,8-34 EU folgt auf sieben Sabbatjahre ein „Jubeljahr“ (Erlassjahr, Halljahr).
Unverständnis bei Tacitus
Tacitus hatte nicht viel für die Institution des Schmittajahres übrig: „septimum quoque annum ignaviae datum“. In seinen Augen war das siebte Jahr der Faulheit gewidmet, wie er auch der Institution des Schabbats ablehnend gegenüberstand und ihn als Zeichen der Faulheit und Trägheit der Juden deutete (Historien 5,4,2).
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
„10 Sechs Jahre kannst du in deinem Land säen und die Ernte einbringen; 11 im siebten sollst du es brach liegen lassen und nicht bestellen. Die Armen in deinem Volk sollen davon essen, den Rest mögen die Tiere des Feldes fressen. Das Gleiche sollst du mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen tun.“
– Exodus 23, 10-11[1]
Weitergehend gibt es im Deuteronomium die Bestimmung, im Sabbatjahr die Schulden zu streichen und die Sklaven freizulassen:
„1 In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten. 2 Und so lautet eine Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den Herrn verkündet.“
– Deuteronomium 15, 1-2[2]
Das Sabbatjahr wird als "eine Weiterung des Grundgedankens des Sabbatgebots" angesehen,[3] dessen Sinn sei, "nicht das Letzte herauszuholen - aus den Ressourcen der Erde nicht, aus dem Kapital nicht, aus der Arbeitskraft der Anderen nicht und aus der eigenen auch nicht."[4]
Europäische Exegeten nahmen lange Zeit an, dass das Sabbatjahr nicht praktiziert wurde.[5] Heute geht man vom Gegenteil aus. Durch Flavius Josephus sind die folgenden Jahre als tatsächlich gehaltene Sabbatjahre bezeugt: 164/163 v. Chr., 38/37 v. Chr., 68/69 n. Chr. Das Gebot wird heute noch von orthodoxen Juden beachtet.
Diese Regelung führte dazu, dass vor dem Erlassjahr kaum Kredite gewährt wurden. Um die Zeitenwende erlaubte deshalb der berühmte Schriftgelehrte Hillel bei Schuldverträgen eine Klausel anzuhängen, die das Eintreiben der Schuld zu jeder Zeit gestattete, also auch nach Ablauf der sieben Jahre ("Hillels Prosbul"). Dies sollte zur Herstellung einer sozial gerechteren Ordnung dienen.
Das Jahr 5768 (= 2007/08) war ein Schmitta- bzw. Sabbatjahr, das nächste wird 5775 (25. September 2014 bis 13. September 15) sein. Auch wenn die Teilbarkeit der jüdischen Jahreszahl durch 7 ohne Rest einen Beginn im Ursprungsjahr des jüdischen Kalenders nahelegt, so geht die heutige Zählung doch auf das Jahr 3829 (68-69 n.Chr.) zurück.[6]
Nach Lev 25,8-34 EU folgt auf sieben Sabbatjahre ein „Jubeljahr“ (Erlassjahr, Halljahr).
Unverständnis bei Tacitus
Tacitus hatte nicht viel für die Institution des Schmittajahres übrig: „septimum quoque annum ignaviae datum“. In seinen Augen war das siebte Jahr der Faulheit gewidmet, wie er auch der Institution des Schabbats ablehnend gegenüberstand und ihn als Zeichen der Faulheit und Trägheit der Juden deutete (Historien 5,4,2).
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