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Tobias Huch

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Tobias Huch Empty Tobias Huch

Beitrag  checker Mi Nov 25, 2015 12:01 pm

Tobias Christoph Huch (* 10. August 1981 in Mainz) ist ein deutscher Unternehmer und Politiker (FDP und Junge Liberale).

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Tobias Huch

Politische Tätigkeit

Huch ist stellvertretender Vorsitzender der Jungen Liberalen Rheinhessen-Vorderpfalz und Beisitzer im Landesvorstand der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz.[1] Des Weiteren ist er Vorsitzender von FDP Liberté[2], einer Bewegung[3] mit gleichnamiger Facebook-Seite, über welche die Anhänger Ideen für den Wahlkampf entwickeln,[4] sich über die vermeintliche Entfernung der FDP von der Idee des Liberalen austauschen,[5] und auf der man, so Welt Online, ein fundiertes Bekenntnis zum Liberalismus fände.[6] Gemeinsam mit dem CDU-Politiker Felix Leidecker initiierte Huch eine Unterschriftensammlung für einen Bürgerentscheid über die Zukunft des Mainzer Rathauses und konnte knapp 2500 Unterschriften sammeln.[7]
Parteiordnungsverfahren

Nachdem Huch in der Bild-Zeitung im Februar 2014 zugegeben hatte, dass er für befreundete Studenten Hausarbeiten geschrieben und somit beim Betrügen geholfen habe,[8] wurde er von der FDP Mainz zum Rücktritt aufgefordert.[9] Da Huch dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde im April 2014 ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet.[10] Das Parteiverfahren wurde im Juli 2014 eingestellt. Das Parteigericht konnte weder einen Verstoß gegen die Satzung noch einen Schaden für die Partei erkennen.[11]
Gesellschaftliches Engagement

Tobias Huch hat gemeinsam mit Gunter Völker eine Initiative gegründet, die nach eigenen Angaben täglich zwischen 20.000 bis 30.000 Trinkwasserflaschen an die Flüchtlinge im Nordirak liefert.[12]
Netzaktivismus
Verfassungsbeschwerde gegen § 184d StGB

2005 reichte Tobias Huch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den § 184c StGB (heute: § 184d StGB) ein. Der Antrag lautete, § 184d StGB aufzuheben, soweit er sich auf das Verbreiten sogenannter weicher Pornografie in Tele- und Mediendiensten beziehe. In einem verbundenen Verfahren wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.[13]
Prozess gegen Arcor

Ende 2007 verklagte Huch mit seiner Firma Huch Medien GmbH als Betreiber der Seite Amateurstar.de und als Anbieter eines Altersnachweissystems den Internetzugangsanbieter Arcor. Huch forderte von Arcor, die Suchmaschine Google zu sperren, die über Suchanfragen pornographisches Material ohne Jugendschutzmaßnahmen zugänglich macht. Tobias Huch plante, mit der Klage die Tragweite der Haftungsfreistellungen für Anbieter zu testen.[14] Das Oberlandesgericht bestätigte in seinem Beschluss vom 22. Januar 2008, dass ein Internetzugangsanbieter, auch unter dem Gesichtspunkt der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht, für den Inhalt der Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt, grundsätzlich nicht verantwortlich sei (Az: 6 W 10/08).[15]

T-Mobile-Datenskandal

Der Spiegel berichtete in den Ausgaben 41[16] und 42[17] von 2008 über einen Datenskandal bei T-Mobile. Huch äußerte gegenüber dem Magazin, er sei im Jahr 2006 „zufällig und auf Umwegen“ in den Besitz großer Mengen an Kundendaten gelangt. Er meldete sich 2006 bei der Deutschen Telekom, die zu diesem Zeitpunkt bereits über die kursierenden Kopien ihrer Kundendaten informiert war.[18] Die Geschäftsräume von Tobias Huchs Firma Resisto IT GmbH wurden im Oktober 2008, kurz nach dem Bekanntwerden der Lücke in der Öffentlichkeit, von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Die Firma galt als so genannter „unverdächtigter Zeuge“.[19] Die Datenbank wurde von Huchs Geschäftsrechner gelöscht.


Einstweilige Verfügung wegen Jugendschutzsystem des Senders Sky Deutschland

Im Mai 2010 erwirkte Huchs Firma Resisto IT GmbH als Betreiber eines Altersverifikationssystems beim Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Betreiber Sky Deutschland.[20] Hintergrund hierfür war, dass sich bei einem Teil der von Sky genutzten Smartcards, denen des Schweizer Verschlüsselungsanbieters Nagravision, die werksseitig eingestellte Jugendschutz-PIN ausrechnen ließ. Huch vertrat den Standpunkt, dass das von Sky verwendete Altersverifikationssystem unzureichenden Jugendschutz bietet, obwohl sowohl die für Sky zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien als auch die Kommission für Jugendmedienschutz das von Sky und diversen Kabelnetzbetreibern verwendete System als ausreichend ansehen. Wegen dieser einstweiligen Verfügung war Sky zeitweise gezwungen, den Erotiksender Beate-Uhse.TV erst ab 23 Uhr auszustrahlen, sowie diverse weitere Inhalte erst zu späteren Zeitpunkten oder gekürzt auszustrahlen. Auch andere über Sky verbreitete Sender, wie etwa RTL Crime, waren hiervon betroffen.

Sky reagierte Anfang August 2010 auf diesen Vorgang und forderte einen Teil seiner Kunden schriftlich auf, ihre Jugendschutz-PIN zu ändern. Tobias Huch begrüßte diesen Schritt von Sky ausdrücklich, bezeichnete ihn aber auch als Blamage für die verantwortliche Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) und die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz).[21] Vor dem OLG Düsseldorf nahm Huch die Klage zurück und verzichtete auf eine Klage in der Hauptsache. Das Verfahren wurde damit beendet.
Plagiatsaffäre Karl-Theodor zu Guttenberg

Im Frühjahr 2011 organisierte Huch eine inoffizielle Kampagne auf Facebook[22] unter dem Titel „Gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg“ für den damaligen Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg. Diesem war wegen umfangreicher Plagiate in seiner Dissertation Verfassung und Verfassungsvertrag von der Universität Bayreuth der Doktorgrad entzogen worden.[23]
Sicherheitslücke Hetzner

Am 6. Oktober 2011 wurde eine Sicherheitslücke beim Webhoster Hetzner bekanntgegeben.[24][25] Tobias Huch behauptet, über den FTP-Zugriff eines Shared Hosting-Pakets auf höhere Ordnerebenen gelangt zu sein, wo Verwaltungsdateien von Hetzner frei zugänglich gewesen seien. Diese hätten unter anderem auch Kennwörter für Managed Server oder Hetzners Dokumentenmanagement-System im Klartext enthalten. Tobias Huch trat nach Entdeckung der Lücke zusammen mit einem Spiegel-Redakteur an Hetzner heran und gab dem Webhoster drei Tage Zeit, seine Kunden selbst über die Lücke zu informieren. Hetzner erklärte mehrfach, Huchs Informationen seien nicht schlüssig.
Unternehmerische Tätigkeit

2000 gründete Huch mit 18 Jahren die Firma Erodata. Diese betrieb das Altersverifikationssystem ueber18.de,[26] firmierte später unter dem Namen Resisto IT GmbH und wurde aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20. Juni 2013 aufgelöst.[27] Er ist Geschäftsführer der BAB MEDIA GmbH in Mainz.

Steuerhinterziehung

Am 7. Mai 2012 wurde Huch vom Landgericht Koblenz wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht stellte fest, dass er als faktischer Mitgeschäftsführer von Deutschland aus ein schweizerisches IT-Unternehmen leitete, jedoch die von 2004 bis 2007 in Deutschland anfallende Umsatzsteuer von insgesamt rund 800.000 € hinterzogen hatte. Zusätzlich muss Huch als Bewährungsauflage 75.000 € zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft und Huch auf Rechtsmittel verzichteten. Huch erklärte nach dem Urteil, dass er sich nicht persönlich bereichert habe und er die Verteidigung zum Schutz seiner Familie, seines Umfeldes und seines Unternehmens abgebrochen habe.[28]


Auszeichnungen

2006: Eroticline Award, Ehrenpreis Branche „für seinen Einsatz für die Branche“, 2005 war ueber18.de bereits als „bestes Jugendschutzsystem“ ausgezeichnet worden.[29]
2007: Eroticline Award, „Ehrenpreis für besondere Verdienste in der Zusammenführung Online / Offline“.[30][31][32]


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