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Der Deutsch-Sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag

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Der Deutsch-Sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag Empty Der Deutsch-Sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag

Beitrag  checker Sa Jul 23, 2016 6:38 am

Der Deutsch-Sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag stellt eine Ergänzung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes vom 23. August 1939 dar und wurde am 28. September 1939 in Moskau zwischen dem deutschen Außenminister Joachim von Ribbentrop und dessen sowjetischem Amtskollegen Wjatscheslaw Molotow geschlossen.

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Unterzeichnung des Vertrags durch Ribbentrop. Im Hintergrund Stalin, Molotow und Schaposchnikow, vorn u.a. der Botschafter der Sowjetunion, Alexander Schkwarzew und Gustav Hilger.

Vorgeschichte

Der von Adolf Hitler forcierte hastige Abschluss des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes hatte zu Fehlern im Vertrag geführt, der Korrekturen erforderte. Eile war geboten, da die Sowjetunion am 17. September 1939 mit der Besetzung Ostpolens begonnen hatte und rasch auf die teilweise nicht exakt definierten Demarkationslinien vorrückte. Außerdem sollten einem Wunsch Josef Stalins entsprechend größere Grenzkorrekturen erfolgen.

Vertragsinhalt

Diese Vereinbarungen wurden in drei geheimen Zusatzprotokollen zu einem Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag festgelegt. Dabei wurde auch Litauen der sowjetischen Interessensphäre zugeteilt. Im Gegenzug erhielt Deutschland die Woiwodschaft Lublin und Teile der Woiwodschaft Warschau. Dies korrigierte die Tatsache, dass aufgrund der Hast bei den Verhandlungen zum Hitler-Stalin-Pakt der Fluss Pisa bei der Definition der Teilungslinie vergessen worden war („Geheimes Zusatzprotokoll I“ vom 28. September 1939). Die Vertragsparteien verpflichteten sich des Weiteren darauf, in den beiden Teilen des besetzten Polen „keine polnische Agitation [zu] dulden, die auf die Gebiete des anderen Teiles hinüberwirkt“ („Geheimes Zusatzprotokoll II“ vom 28. September 1939). Außerdem wurde vereinbart, dass die deutschen Bevölkerungsgruppen aus der sowjetischen Interessensphäre, „sofern sie den Wunsch haben“, nach Deutschland umgesiedelt werden durften und dass die dafür Beauftragten der Reichsregierung diese Umsiedlung unter Billigung der Sowjetunion mit den „zuständigen örtlichen Behörden“ arrangieren würden. Ohne dass die Bevölkerungsgruppen spezifiziert wurden, bezog sich dies vor allem auf Bessarabiendeutsche, Deutsch-Balten und Bukowinadeutsche. Eine sinngemäße Verpflichtung übernahm die Reichsregierung für die in „ihren Interessengebieten ansässigen Personen ukrainischer oder weißrussischer Abstammung“ („Vertrauliches Protokoll“ vom 28. September 1939).

In der Literatur werden Bestimmungen der Zusatzprotokolle dieses Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrags häufig fälschlich als Bestimmungen des ursprünglichen Hitler-Stalin-Paktes vom 23. August ausgewiesen. Dies gilt insbesondere für die Zuordnung Litauens zur sowjetischen Einflusssphäre und für die vereinbarten Umsiedlungen.
Deutsch-Sowjetischer Krieg

Nachdem Deutschland 1941 den Nichtangriffspakt mit dem Überfall auf die Sowjetunion gebrochen hatte, schloss die Sowjetunion mit der polnischen Exilregierung das Sikorski-Majski-Abkommen ab. Darin erklärte die Sowjetunion anzuerkennen, dass die deutsch-sowjetischen Verträge „betreffend die territorialen Änderungen in Polen außer Kraft getreten sind“.[1]

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