Brüssel: Radfahrer dürfen bald bei Rot weiterfahren
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Brüssel: Radfahrer dürfen bald bei Rot weiterfahren
In den 19 Brüsseler Gemeinden werden bald Verkehrsschilder montiert, die darauf hinweisen, dass Radfahrer an Kreuzungen mit Ampeln bei Rot durchfahren dürfen, wenn sie entweder nach rechts abbiegen oder geradeaus fahren. Der Bund der Radfahrer (Fietsersbond) zeigte sich zufrieden damit, dass die Region Brüssel-Hauptstadt die einzelnen Gemeinden dazu anregt, den Radfahrern mehr Raum zu bieten.
Den Beschluss zu dieser verkehrstechnischen Maßnahme zugunsten der Radfahrer trafen Brüssels Staatssekretärin für Verkehrssicherheit, Bianca Debats (CD&V) und der regionale Mobilitätsminister Pascal Smet (PS).
Doch ist diese Maßnahme kein Freibrief für die Radfahrer in Brüssel, jetzt einfach rote Ampeln ignorieren zu dürfen. Das Recht, bei Rot rechts abzubiegen oder geradeaus weiterzufahren, gilt nur da, wo Verkehrsschilder des Typs B22 oder B23 (kl. Foto) angebracht wurden.
Radfahrer dürfen hier bei Rot rechts abbiegen
Diese Schilder weisen Autofahrer auf das Recht der Radfahrer hin und sie werden nur an solchen Kreuzungen abgebracht, die für diese Möglichkeit auch geeignet sind. Die Bürgermeister der 19 Brüsseler Gemeinden können das Anbringen der entsprechenden Verkehrsschilder auch ablehnen, wenn sie begründen können, dass diese Maßnahme für Unsicherheiten oder für Unfallgefahr sorgen kann.
Diese Verkehrsregel führt Brüssel auf Anregung des regionalen „Radfahrer-Observatoriums“ ein. Auf einigen regionalen Brüsseler Landstraßen wurden die Schilder B22 und B23 bereits erfolgreich einige Jahre lang getestet. Die Maßnahme soll unter anderen dafür sorgen, dass die Radfahrer in Brüsseler zügiger fahren können. Messungen haben ergeben, dass ein Radfahrer in der Hauptstadt-Region ungefähr ein Fünftel seiner Reisezeit an Kreuzungen und roten Ampeln warten muss und stillstehen.
Quelle
Den Beschluss zu dieser verkehrstechnischen Maßnahme zugunsten der Radfahrer trafen Brüssels Staatssekretärin für Verkehrssicherheit, Bianca Debats (CD&V) und der regionale Mobilitätsminister Pascal Smet (PS).
Doch ist diese Maßnahme kein Freibrief für die Radfahrer in Brüssel, jetzt einfach rote Ampeln ignorieren zu dürfen. Das Recht, bei Rot rechts abzubiegen oder geradeaus weiterzufahren, gilt nur da, wo Verkehrsschilder des Typs B22 oder B23 (kl. Foto) angebracht wurden.
Radfahrer dürfen hier bei Rot rechts abbiegen
Diese Schilder weisen Autofahrer auf das Recht der Radfahrer hin und sie werden nur an solchen Kreuzungen abgebracht, die für diese Möglichkeit auch geeignet sind. Die Bürgermeister der 19 Brüsseler Gemeinden können das Anbringen der entsprechenden Verkehrsschilder auch ablehnen, wenn sie begründen können, dass diese Maßnahme für Unsicherheiten oder für Unfallgefahr sorgen kann.
Diese Verkehrsregel führt Brüssel auf Anregung des regionalen „Radfahrer-Observatoriums“ ein. Auf einigen regionalen Brüsseler Landstraßen wurden die Schilder B22 und B23 bereits erfolgreich einige Jahre lang getestet. Die Maßnahme soll unter anderen dafür sorgen, dass die Radfahrer in Brüsseler zügiger fahren können. Messungen haben ergeben, dass ein Radfahrer in der Hauptstadt-Region ungefähr ein Fünftel seiner Reisezeit an Kreuzungen und roten Ampeln warten muss und stillstehen.
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