Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

» R.i.P. Manfred Wüstefeld
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeSo Dez 10, 2023 9:07 am von checker

» R.I.P. Holger
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeFr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy

» R.I.P Rudolf HAASE
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeDo Sep 21, 2023 5:55 am von Andy

» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:58 am von Andy

» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Die Gebietskörperschaft  Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:55 am von Andy

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender


Die Gebietskörperschaft

Nach unten

Die Gebietskörperschaft  Empty Die Gebietskörperschaft

Beitrag  checker Mi Nov 30, 2016 10:51 am

Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt.
Kriterien einer Gebietskörperschaft

Gebietskörperschaften weisen folgende gemeinsame Kriterien auf:[1]

Pflichtmitgliedschaft: alle im abgegrenzten Gebiet einer Gebietskörperschaft wohnenden Bürger und ansässigen Unternehmen sind Pflichtmitglieder der Gebietskörperschaft, sobald sie ihren Wohnsitz bzw. Rechtssitz hierher verlegen.
Gebietshoheit: Die Gebietskörperschaft ist berechtigt, in ihrem Hoheitsgebiet aufgrund ihrer Hoheitsgewalt eine Rechtsordnung zu erlassen, die die ansässigen Bürger und Unternehmen berechtigt und verpflichtet. Gebietshoheit ist das Recht, auf dem betreffenden Gebiet gegenüber denjenigen, die sich hier aufhalten, Akte der Staatsgewalt zu setzen.
Mitbestimmung: In jeder Gebietskörperschaft sind Organe der Willensbildung und Mitbestimmung durch die gebietsangehörigen Personen zu bilden. Die Organe der Gebietskörperschaft werden von den Bürgern durch Wahlen bestimmt. Die Gebietskörperschaft organisiert selbstständig.
Öffentliches Recht: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die Gebietskörperschaft jener Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Unternehmen) und Privatrechtssubjekten (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts) regelt.

Wesentlich ist das unmittelbare Verhältnis, das zwischen Personen, Flächen und hoheitlicher Gewalt besteht.[2]
Überblick

Bei einer Gebietskörperschaft handelt es sich um eine Organisationseinheit, der einzelne Aufgaben für einen bestimmten Teil des Staatsgebiets zugewiesen sind. Die Aufgaben und Grenzen der Gebietskörperschaften sind staatsrechtlich geregelt (siehe Verfassung). Ihre Arbeitsweise unterhalb der Landesebene zeichnet sich durch Selbstorganisation und kommunale Selbstverwaltung aus, die eigene Organe (z. B. Bürgermeister, Gemeinderat) im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben ausführen. Im Gegensatz zu anderen kommunalen Körperschaften wie dem Amt hat die Gebietskörperschaft eine direkt gewählte Volksvertretung.

Teile des Staatsgebiets können gleichzeitig verschiedenen Gebietskörperschaften auf unterschiedlicher Ebene zugewiesen sein. Bestes Beispiel hierfür sind die kommunalen Gebietskörperschaften Gemeinde und Landkreis.

In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) werden die Finanzen der Gebietskörperschaften, hier verstanden als „Bund“, „Länder“ und „Kommunen“ zusammengefasst (aggregiert). Zusammen mit der Sozialversicherung bilden die Gebietskörperschaften den Sektor „Staat“.

Gebietskörperschaften sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.

Gebietskörperschaften sind in Deutschland[3]

der Gesamtstaat (Bund),
die Gliedstaaten (Länder),
zusätzlich die Bezirke in Bayern und der Bezirksverband Pfalz in Rheinland-Pfalz,
in den Flächenländern: die Landkreise bzw. Kreise (einschließlich kreisfreier Städte bzw. der Stadtkreise),
den Kreisen gleichgestellte Kommunalverbände besonderer Art (Regionalkreise),
die Gemeinden einschließlich der Städte,
die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Keine Gebietskörperschaften sind:

die Regierungsbezirke, Regierungen bzw. Bezirksregierungen, die Landesdirektion Sachsen oder sonstige Einrichtungen einer dreistufigen Landesverwaltung,
die Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg,
die Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen und Schleswig-Holstein
die Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen in Nordrhein-Westfalen,
die Stadtbezirke, Gemeindebezirke, Ortsbezirke oder sämtliche Arten von Ortsteilen;
keine Gebietskörperschaften, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts sind alle nicht als Gebietskörperschaften aufgeführten Höheren Kommunalverbände (HKV):
in Baden-Württemberg der Kommunale Verband für Jugend und Soziales
der Verband der bayerischen Bezirke,
der Landeswohlfahrtsverband Hessen in Hessen,
der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern,
die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen,
die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) und der Landesverband Lippe),
der Regionalverband Ruhr in Nordrhein-Westfalen,
der Kommunale Sozialverband Sachsen in Sachsen;
keine Gebietskörperschaften, aber ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts sind zudem alle weiteren, nicht oben gelisteten Gemeindeverbände:
die Verwaltungsgemeinschaften in Bayern und Thüringen,
die Ämter,
die Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg,
die Verwaltungsverbände in Sachsen
die Regionalverbände,
sonstige Zweckverbände;
sonstige statistische Gebietseinheiten wie z. B. alle anderen NUTS und Local Administrative Units (LAU) der EU.


Quelle
checker
checker
Moderator
Moderator

Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten