Die Körung
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Die Körung
Eine Körung dient zur Auswahl von für die Zucht bestimmter Rassen geeigneten Haustieren verschiedener Arten (Pferde, Rinder, Schweine,[1] Ziegen[2] etc.). Den Vorgang regeln Vorschriften von Zuchtverbänden und Gesetze.
Allgemeines
Voraussetzung zur Teilnahme an einer Körung ist, dass die Vorfahren über mehrere Generationen bekannt sind und keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die die Tauglichkeit als Zuchttier einschränken. Das Mindestalter beträgt bei den meisten Zuchtverbänden zwei Jahre.
Bienen
In der Bienenzucht können Bienenvölker gekört werden, entweder zur Zucht von Königinnen (Zuchtvolk) oder zur Zucht von Drohnen (Drohnenvolk).[3]
Hunde
Auch in der Hundezucht werden Deckrüden gekört.[4]
Pferde
Soll ein Hengst zur Zucht eingesetzt werden, so ist der erste Schritt die Körung, die eine Auswahl zur Hengstleistungsprüfung darstellt. Erst mit erfolgreicher Absolvierung letzterer wird ein Hengst als Zuchthengst oder Beschäler in das Hengstbuch I der jeweiligen Rasse eingetragen. Diese Eintragung behält der Hengst dann lebenslang.
Die Hengste werden bei der Körung auf festem Boden in einer Dreiecksbahn im Stand, Schritt und Trab an der Hand gemustert, wobei die Korrektheit des Körperbaus und Raumgriff und Schwung der Gangarten beurteilt werden. Meistens findet auch noch ein Freilaufen und Freispringen statt, wobei vor allem die Sprungtechnik und nicht die überwundene Höhe beurteilt wird.
Hengstleistungsprüfung
Eine Hengstleistungsprüfung (HLP) für Warmbluthengste gilt als bestanden, wenn der Hengst entweder eine so genannte Stationsprüfung erfolgreich absolviert hat oder eine gewisse Anzahl an Turniererfolgen in der schweren Klasse nachweisen kann.
Bis zum Jahr 2000 bestand die Stationsprüfung aus einem 100-Tage-Test, danach wurde sie aufgeteilt in einen 30-tägigen Veranlagungstest und einem 70-tägigen Leistungstest, die im Abstand von mehreren Monaten durchgeführt werden. Der Veranlagungstest ist in letzter Zeit vermehrt in die Kritik geraten, da er relativ früh im Jahr stattfindet und die zu diesem Zeitpunkt meist dreijährigen Hengste deshalb schon sehr jung angeritten werden. Bei den Tests werden neben Springveranlagung, Rittigkeit und Bewegungsablauf auch das Interieur, also die „inneren“ Eigenschaften eines Hengstes wie Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft und die Konstitution, beurteilt. Auf diesen Grundlagen werden ein Gesamtindex sowie ein Dressur- und Springindex erstellt. Diese Indices sind nicht zu verwechseln mit den Werten einer Zuchtwertschätzung. Hengste, die beim Ablegen der Prüfung eine gewisse Altersgrenze, meist 5 Jahre, überschritten haben, erhalten einen pauschalen Punktabzug.
Die Stationsprüfung für Reitponyhengste verläuft prinzipiell ähnlich der für Warmbluthengste, allerdings beträgt die Gesamtprüfungsdauer hier nur 30 Tage. Quarter Horses müssen einen 50-tägigen Test absolvieren, dieser besteht aus Reining, Trail, Pleasure und Westernriding. Vollbluthengste müssen keine HLP ablegen. Hier erfolgt die Selektion für die Vollblutzucht über das Generalausgleichsgewicht (GAG). Soll der Hengst zur Veredelung in der Reitpferdezucht eingesetzt werden, kann er allerdings auch eine HLP absolvieren, falls er keine Rennen gegangen ist. Auch Erfolge bei Dressur- oder Springturnieren können dem Vollbluthengst die Deckerlaubnis als Veredler einbringen. Bei Kaltbluthengsten entfallen die Reitprüfungen und es wird stattdessen die für ihre Verwendung wichtigere Zugleistung geprüft.
Quelle
Allgemeines
Voraussetzung zur Teilnahme an einer Körung ist, dass die Vorfahren über mehrere Generationen bekannt sind und keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die die Tauglichkeit als Zuchttier einschränken. Das Mindestalter beträgt bei den meisten Zuchtverbänden zwei Jahre.
Bienen
In der Bienenzucht können Bienenvölker gekört werden, entweder zur Zucht von Königinnen (Zuchtvolk) oder zur Zucht von Drohnen (Drohnenvolk).[3]
Hunde
Auch in der Hundezucht werden Deckrüden gekört.[4]
Pferde
Soll ein Hengst zur Zucht eingesetzt werden, so ist der erste Schritt die Körung, die eine Auswahl zur Hengstleistungsprüfung darstellt. Erst mit erfolgreicher Absolvierung letzterer wird ein Hengst als Zuchthengst oder Beschäler in das Hengstbuch I der jeweiligen Rasse eingetragen. Diese Eintragung behält der Hengst dann lebenslang.
Die Hengste werden bei der Körung auf festem Boden in einer Dreiecksbahn im Stand, Schritt und Trab an der Hand gemustert, wobei die Korrektheit des Körperbaus und Raumgriff und Schwung der Gangarten beurteilt werden. Meistens findet auch noch ein Freilaufen und Freispringen statt, wobei vor allem die Sprungtechnik und nicht die überwundene Höhe beurteilt wird.
Hengstleistungsprüfung
Eine Hengstleistungsprüfung (HLP) für Warmbluthengste gilt als bestanden, wenn der Hengst entweder eine so genannte Stationsprüfung erfolgreich absolviert hat oder eine gewisse Anzahl an Turniererfolgen in der schweren Klasse nachweisen kann.
Bis zum Jahr 2000 bestand die Stationsprüfung aus einem 100-Tage-Test, danach wurde sie aufgeteilt in einen 30-tägigen Veranlagungstest und einem 70-tägigen Leistungstest, die im Abstand von mehreren Monaten durchgeführt werden. Der Veranlagungstest ist in letzter Zeit vermehrt in die Kritik geraten, da er relativ früh im Jahr stattfindet und die zu diesem Zeitpunkt meist dreijährigen Hengste deshalb schon sehr jung angeritten werden. Bei den Tests werden neben Springveranlagung, Rittigkeit und Bewegungsablauf auch das Interieur, also die „inneren“ Eigenschaften eines Hengstes wie Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft und die Konstitution, beurteilt. Auf diesen Grundlagen werden ein Gesamtindex sowie ein Dressur- und Springindex erstellt. Diese Indices sind nicht zu verwechseln mit den Werten einer Zuchtwertschätzung. Hengste, die beim Ablegen der Prüfung eine gewisse Altersgrenze, meist 5 Jahre, überschritten haben, erhalten einen pauschalen Punktabzug.
Die Stationsprüfung für Reitponyhengste verläuft prinzipiell ähnlich der für Warmbluthengste, allerdings beträgt die Gesamtprüfungsdauer hier nur 30 Tage. Quarter Horses müssen einen 50-tägigen Test absolvieren, dieser besteht aus Reining, Trail, Pleasure und Westernriding. Vollbluthengste müssen keine HLP ablegen. Hier erfolgt die Selektion für die Vollblutzucht über das Generalausgleichsgewicht (GAG). Soll der Hengst zur Veredelung in der Reitpferdezucht eingesetzt werden, kann er allerdings auch eine HLP absolvieren, falls er keine Rennen gegangen ist. Auch Erfolge bei Dressur- oder Springturnieren können dem Vollbluthengst die Deckerlaubnis als Veredler einbringen. Bei Kaltbluthengsten entfallen die Reitprüfungen und es wird stattdessen die für ihre Verwendung wichtigere Zugleistung geprüft.
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