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Die Matura oder Maturität

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Die Matura oder Maturität Empty Die Matura oder Maturität

Beitrag  Andy Fr Feb 03, 2017 10:16 pm

Die Matura oder Maturität (lat. maturitas ‚die Reife‘) ist die Reifeprüfung nach einer höheren Schulausbildung. Zugleich bezeichnet sie den damit erworbenen Schulabschluss.

Verwendet wird die Bezeichnung Matura/Maturität in Österreich, Liechtenstein, der Schweiz (dort auch Matur, Maturitätsprüfung, in den anderen Sprachen mit demselben Wortstamm analog) und Südtirol (dort auch Reifeprüfung, staatliche Abschlussprüfung). Entsprechungen in anderen Sprachen gibt es in Italien (maturità), Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Polen. In Deutschland spricht man vom Abitur (im Sinne von: die Schule mit dem Reifezeugnis verlassen).

Mit dem Maturazeugnis (oder Maturitätszeugnis) besitzt der Maturant (in Österreich) bzw. Maturand (so die in der Deutschschweiz übliche Bezeichnung) die Hochschulreife und damit die Berechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule.

Mit der Berufsmaturität in der Schweiz und Liechtenstein (auch: Berufsmatura, Berufsreifeprüfung) ist die Zugangsberechtigung eingeschränkt auf ein facheinschlägiges Studium an einer Fachhochschule, in Österreich hingegen ist das nur ein Name für einen Bildungsgang für Berufstätige zur Normalmatura.

Reife- und Diplomprüfung ist der österreichische Ausdruck der kombinierten Hochschulreife mit Berufsabschluss (Diplomprüfung, BHS), Zentralmatura für die Matura insgesamt, da die Abschlüsse aller Schulsparten vereinheitlicht werden.

Die Reifeprüfung (Matura) in Österreich

Die Matura wird im österreichischen Bildungssystem je nach Schultyp in der 12. oder 13. Schulstufe abgelegt. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) schließen im 12. Schuljahr ab; Berufsbildende höhere Schulen (BHS) im 13. Schuljahr.

„Matura“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung und „Reifeprüfung“ der offizielle Terminus.

Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die ein Maturant zuletzt besucht hat. Für Personen, die keine Mittelschule besucht haben, gibt es die Möglichkeit einer Externistenmatura oder Berufsreifeprüfung. Dabei wird die Prüfung nicht mit gleichen Aufgaben für alle Schüler einer Jahrgangsstufe durchgeführt. Die Aufgaben für die Klausuren sind lediglich für eine Schulklasse einheitlich, diejenigen für die mündlichen Prüfungen unterscheiden sich von Prüfling zu Prüfling. Jeder Lehrer kann die Fragen nach den Schwerpunkten seines Unterrichts stellen. Die Matura steht somit im Gegensatz zu einem Zentralabitur in manchen deutschen Ländern oder dem französischen Baccalauréat.

Zwar müssen die Prüfungsfragen beim Landesschulrat, in Wien beim Stadtschulrat, oder beim Fachinspektor eingereicht werden, trotzdem kann die Matura von Schule zu Schule und sogar innerhalb einer Schule von Klasse zu Klasse ein anderes Niveau haben. Allerdings muss die Benotung der schriftlichen Prüfung vom Landesschulrat bestätigt werden. Die mündliche Prüfung findet vor einer Kommission statt, in welcher auch Lehrer aus anderen Schulen beteiligt sind.

Seit dem Schuljahr 2014-15 wird die AHS-Matura als teilzentrale Reifeprüfung abgelegt.

Bei der mündlichen kommissionellen Prüfung bekommt jeder Kandidat pro Fach zwei Kernstofffragen aus dem Lehrstoff der Oberstufe, aus denen er eine auswählen darf, und eine Spezialfrage zu seinem im Voraus gewählten Spezialgebiet. Das Spezialgebiet kann von den Schülern in Absprache mit den Lehrern selbst gewählt werden und muss ein Thema behandeln, das im Kernstoff nicht enthalten ist.

AHS-Matura = Zentralmatura

Seit Einführung der Standardisierten Kompetenzorienten Reifeprüfung („Zentralmatura“) besteht die Reifeprüfung in Allgemeinbildenden Höheren Schulen aus drei Teilen („Säulen“), die voneinander unabhängig sind. [1] Außerdem soll nicht mehr nur das Wissen abgefragt werden, sondern auch das Verständnis und Anwendung. Daher bestehen die Aufgabenstellungen in der Regel aus einem Reproduktions-, Transfer- und Reflexionsteil.
erste Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit
→ Hauptartikel: Vorwissenschaftliche Arbeit

Der erste Säule ist die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) zu einem Thema, das von den Schülern frei gewählt werden kann. Die Einreichung und Genehmigung des Themas erfolgt Anfang des zweiten Semesters des vorletzten Schuljahres; Ende dieses Semesters und Anfang des ersten Semesters des letzten Schuljahres wird die Arbeit verfasst. Dabei wird der Schüler von einem Lehrer der Schule betreut. Schon vor Beginn der anderen Teile der Matura wird diese Arbeit vor der Maturakommission präsentiert und in einem Prüfungsgespräch verteidigt.
zweite Säule: schriftliche Klausuren

Die zweite Säule der Matura besteht aus den großteils zentralen schriftlichen Prüfungen. Dabei müssen die Fächer Deutsch[2], Mathematik und eine lebende Fremdsprache von allen Schülern gewählt werden. Ein weiteres Fach kann dazu gewählt werden. Hierbei kommen jene Fächer in Frage, in denen die Schüler im Laufe der Oberstufe Schularbeiten verfasst haben. Die Fächer Latein, Italienisch, Spanisch, Französisch und Russisch werden bei der schriftlichen Prüfung (so wie die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch) in Form einer zentral erstellten schriftlichen Prüfung geprüft. Die Fächer Biologie und Umweltkunde, Physik, Darstellende Geometrie, Informatik, Sportkunde und Musikkunde werden in Form einer vom Lehrer oder der Lehrerin erstellten schriftlichen Prüfung geprüft. Die schriftlichen Prüfungen in Deutsch und den lebenden Fremdsprachen dauern 5 volle Stunden; die Mathematik-Klausur dauert 4,5 Stunden; Klausuren in allen anderen Fächern dauern 4 volle Stunden. Negative Noten in der schriftlichen Prüfung können im Rahmen einer mündlichen (zentral erstellten) Kompensationsprüfung, welche zwischen schriftlicher und mündlicher Matura stattfindet, ausgebessert werden, ohne dass dies später im Reifenprüfungszeugnis sichtbar ist. Zusätzlich kann man in bestimmten Kunstschulen auch in dem Fach 'Bildnerische Erziehung' schriftlich maturieren. Diese Matura dauert 7 Stunden lang und besteht aus einem praktischen sowie theoretischen Teil.
dritte Säule: mündliche Prüfungen

Die dritte Säule der Matura besteht aus den mündlichen Prüfungen. Dabei wählen die Schüler 2 mündliche (bei 4 Klausuren) oder 3 mündliche (bei 3 Klausuren) Fächer, aus allen in der Oberstufe besuchten Fächern, die auch in der 7. (11. Schulstufe) oder 8. (12. Schulstufe) Klasse stattgefunden haben und im Laufe der Oberstufe mindestens 4 Jahreswochenstunden umfasst haben. Das gesamte Stundenausmaß aller gewählter Fächer muss bei zwei mündlichen Prüfungen 10, bei drei mündlichen Prüfungen 15 Jahreswochenstunden betragen.

Bei der mündlichen Prüfung ziehen die Schüler aus einem Topf 2 Themenbereiche des jeweiligen Faches und wählen eines davon aus. Der Lehrer wählt dann eine der vom Fachkollegium im Vorhinein ausgearbeiteten Fragen aus. Die Beantwortung dieser Frage bereiten die Schüler anschließend etwa 30 Minuten lang vor. Die eigentliche Prüfung dauert 10 bis 15 Minuten. Die Anzahl der Themen, die sich in einem Fach im Lostopf befinden, richtet sich nach der Anzahl der Gesamtwochenstunden des Faches in der Oberstufe: Zur Berechnung wird die Anzahl der Wochenstunden mit 3 multipliziert; die maximale Anzahl an Themen ist auf 24 begrenzt und es gibt Ausnahmen z.B. für Fächer mit hohem Praxisanteil.
Maturakommision

Die Maturakommission bei der schriftlichen Matura besteht aus dem Maturavorsitzenden, dem Direktor, dem Klassenvorstand und dem Fachlehrer, wobei der Maturavorsitzende kein Stimmrecht hat. Die Maturakommission bei den mündlichen Prüfungen umfasst den Vorsitzenden, den Direktor, den Klassenvorstand, den Prüfer und einen fachkundigen Beisitz. Der Vorsitzende hat auch hier kein Stimmrecht. Der Prüfer und der Beisitzer haben gemeinsam eine Stimme. Bei der mündlichen Prüfung muss jede Position der Kommission besetzt sein. Das bedeutet: wenn der Klassenvorstand eine Prüfung abnimmt (also zum Prüfer wird), muss er von einem anderen Lehrer in seiner Rolle als Klassenvorstand ersetzt werden.
BHS-Matura

Über 60 % der österreichischen Maturanten legen ihre Abschlussprüfung (Reife- und Diplomprüfung) an einer der zahlreichen Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) ab, die in 5 Schuljahren nach der Pflichtschule neben der Matura auch noch eine Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss vermitteln. Je nach Schultyp (Fachrichtung) gelten dafür unterschiedliche Richtlinien. Nach einigen Jahren praktischer Berufsarbeit dürfen die Absolventen der technischen und landwirtschaftlichen BHS – auf Antrag beim zuständigen Ministerium – die Standesbezeichnung Ingenieur führen. Die BHS ist eine Sekundarschule und keine Hochschule. Ihr Abschlusszeugnis beziehungsweise das Diplom der BHS (vergleichbar „staatlich geprüfter Techniker“ in anderen Ländern) wird europaweit im Sinne der EU-Richtlinie 92/51 EWG, Anhang D, als Berufsausbildungsnachweis anerkannt. Absolventen können an einer Hochschule ein Studium aufnehmen; sie erhalten damit die allgemeine Hochschulreife.

Im Jahr 2016 wurde die standardisierte Reife- und Diplomprüfung auch an BHS eingeführt.
Berufsreifeprüfung in Österreich

Die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein berufsbegleitender Bildungsweg zu einer vollwertigen Studienberechtigung. Sie soll auch für Absolventen einer berufsbildenden mittleren Schule oder des Polytechnikums, die schon im Berufsleben stehen, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen gewähren.

Ab 2016 wird auch bei der BRP die Zentralmatura in den Fächern Deutsch und Mathematik verwendet.[3]
Das Maturazeugnis

Das Maturazeugnis enthält die Noten der Klausurarbeiten, der mündlichen Prüfungen sowie der Diplomarbeit (BHS) bzw. der vorwissenschaftlichen Arbeit (AHS). Die Benotung erfolgt durch Noten von 1 (Sehr gut) bis 5 (Nicht genügend). Zusätzlich enthält es eine Zusammenfassung der Leistungen:

Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 1,5 und nur „Sehr gut“ bis „Befriedigend“ (3) als Teilnoten.
Mit gutem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 2,0 und nur „Sehr gut“ bis „Befriedigend“ (3) als Teilnoten
Bestanden
Nicht bestanden: Bei einer oder mehreren mit „Nicht genügend“ beurteilten Teilprüfungen.

Schüler, die die Matura beim ersten Mal nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, zu den Nebenterminen im September / Oktober und Jänner / Februar beziehungsweise im kommenden Schuljahr die Reifeprüfung zu wiederholen.

Es hat sich eingebürgert, dass bei erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung aller Kandidaten einer Schule (manchmal auch Klasse) symbolisch von den Maturanten die weiße Fahne gehisst wird.
B-Matura

Keine Reifeprüfung im eigentlichen Sinne ist die sogenannte B-Matura oder Beamtenmatura. Als solche wird die bestandene Beamtenaufstiegsprüfung im Öffentlichen Dienst bezeichnet. Sie erlaubt öffentlich Bediensteten Positionen im gehobenen Dienst, mit höherem Gehalts- und Hierarchieniveau, auch ohne die sonst übliche Matura zu erreichen. Sie entspricht etwa einer fachgebundenen Fachhochschulreife und berechtigt zum facheinschlägigen Fachhochschulstudium, wie z. B. die Bachelor-Studien „Public Management“ an der Fachhochschule FH Campus Wien, „Militärische Führung“ an der Theresianischen Militärakademie (TherMilAk) und „Polizeiliche Führung“ an der Fachhochschule in Wiener Neustadt. Pflichtfächer sind (im vollen Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums) Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Wahlfächer zwei der folgenden Fächer im Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums bis einschließlich zur 6. Klasse (10. Schulstufe): Fremdsprache, eine weitere Fremdsprache, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Umweltkunde; eine Fremdsprache oder Mathematik muss jedenfalls gewählt werden.

Aufgrund der mittlerweile eingeführten Berufsreifeprüfung kann die B-Matura seit 2009 nicht mehr abgelegt werden, ausgenommen bis 2013 für Personen, die bis 2008 zumindest ein Pflichtfach der B-Matura abgeschlossen haben, B-Maturanten können als Aufstiegsbedienstete im öffentlichen Dienst aber weiterhin Maturantenposten erreichen.
Geschichte

Als Matura (Reifeprüfung) wurde im ehemaligen Habsburger Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn und in anderen deutschen Staaten der Schulabschluss an allen höheren Schulen (Gymnasien) bezeichnet. Den Ruf, die schwersten Gymnasien in der gesamten Donaumonarchie zu sein, hatten um die vorletzte Jahrhundertwende jene in Bosnien und Herzegowina.[4] Bereits 1866 verlangte das k. k. Polytechnikum, die heutige TU in Wien, die Matura als Zugangsvoraussetzung für ein Studium.[5] Bis dahin war die Matura allein Sache der Buben.

Mädchen durften die Matura erst ab 1872 als Externisten an einem Knabengymnasium ablegen. Studieren durften sie allerdings erst seit 1897 an der philosophischen und ab 1901 auch an der medizinischen Fakultät. Das erste Lyzeum (Mädchengymnasium) wurde 1892 in Wien gegründet. Die Reifeprüfungen (Matura) durften aber noch lange nicht selbst durchgeführt werden.[6]
Maturaball

Im Zusammenhang mit, aber meist bereits Monate vor der Prüfung in der traditionellen Ballsaison von November bis Faschingsdienstag, veranstaltet fast jeder Maturajahrgang einen Maturaball. Diese außerschulische Ballveranstaltung, die meist außerhalb in gemieteten Sälen stattfindet, diente vor allem der Finanzierung der Maturareise im Sommer nach der Matura. Im Laufe der letzten Jahre entwickelten sich diese Veranstaltungen von durch Spenden finanzierten Maturakränzchen je Maturaklasse zu aufwendigen Ballveranstaltungen, für die Eintrittskarten verkauft werden. Statt der früher üblichen „Bettelbriefe“ an Verwandte und Politiker arbeitet man heute mit Sponsoring und Werbung am Ball und in Maturazeitungen. Dieser Aufwand ist nur zu bewältigen, wenn sich alle Maturaklassen einer Schule, manchmal auch mehrerer Schulen, zusammenschließen. Dafür wird ein Ballkomitee zur Planung und Vorbereitung gebildet. Saalmiete, Musik, AKM-Abgaben, Tanzschulhonorar für die Polonaise und Sicherheitsdienst kosten mittlerweile so viel, dass kaum mehr Gewinn erzielt werden kann und die Eltern der Maturanten sogar einen Zuschuss leisten müssen.[7] Gefragte Säle müssen bereits Jahre davor reserviert werden, und Eltern müssen während der Oberstufe oft mehrere Jahre lang Geld auf ein Ballkonto einzahlen. Aufgrund der immer schwierigeren Situation gibt es mittlerweile Anlaufstellen für die Maturanten wie z. B. den Verein zur Unterstützung österreichischer Maturanten & Maturantinnen. Die Maturanten werden von dem Verein bei der kompletten Organisation des Maturaballs unterstützt.
Die Maturität in der Schweiz

Auch beim Schweizer Bildungssystem wird die Reifeprüfung als Matura beziehungsweise Matur bezeichnet. Die gegenwärtige Struktur dieser Prüfung in der Schweiz wurde 1995 eingeführt. Die Matura zählt in der Schweiz nur als Berechtigung zum prüfungsfreien Übertritt – Studienfächer wie Medizin mit Numerus clausus ausgenommen – an eine kantonale oder eidgenössische Universität; sie berechtigt in der Regel nicht zu einem Fachhochschulstudium, zu letzterem muss oft ein zusätzliches Berufspraktikum absolviert werden. Der übliche Weg an die Fachhochschule führt über eine Berufslehre und die Berufsmaturität.

Jede Matura einer schweizerischen Mittelschule erlaubt grundsätzlich den Übertritt in jedes Hochschulfach. Die Wahl des Maturatyps stellt also keine prinzipielle Einschränkung in Bezug auf die später möglichen Studiengänge dar. Je nach absolviertem Maturatyp und gewähltem Studiengang wird allerdings der Studieneinstieg erschwert oder es sind Zusatzlektionen an der Hochschule zu belegen, um den Vorlesungen folgen zu können.

Die öffentlich-rechtlichen Schulen in der Schweiz, die einen Maturalehrgang anbieten, werden von den Kantonen geführt und heißen daher Kantonsschulen. Der Ausdruck Gymnasium wird oft synonym verwendet, allerdings vorwiegend für Schulen, die Lehrgänge mit Lateinunterricht anbieten. Es gibt in den meisten Kantonen auch private Gymnasien, bei denen allerdings nicht alle die Berechtigung haben, die Maturaprüfung abzunehmen.[8]
Die Matura vor 1995

Die alte Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) aus den 1960er Jahren erteilte je nach Profil folgende fünf Typen von Maturitätszeugnissen:

Typus A: altsprachliches Gymnasium mit Griechisch und Latein
Typus B: Gymnasium mit Latein und Englisch beziehungsweise der dritten Schweizer Landessprache
Typus C: mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium
Typus D: neusprachliches Gymnasium
Typus E: Wirtschaftsgymnasium
Typus M: musisches Gymnasium

Neben diesem typenspezifischen Fächerkanon galten folgende Fächer für alle Maturitätszeugnisse als Grundlage: Deutsch, zweite Landessprache (in der Deutschschweiz: Französisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Musik oder Kunst. Zudem wurde Sport als nicht zählendes Fach in das Maturitätszeugnis eingetragen. Einige Kantone hatten zusätzlich spezielle weitere Fächer, wie etwa Philosophie. Je nach Typus wurden verschiedene Fächer (sog. „Kernfächer“) im Maturitätszeugnis doppelt gezählt.

Weiter vergaben Seminarien Lehramtszeugnisse, die ebenso zum prüfungsfreien Eintritt in die Universitätsstufe berechtigten. Die Lehrerseminarien wurden durch die pädagogische Hochschulen abgelöst.
Matura ab 1995

Wurde bis 1995 zwischen verschiedenen Maturitätsprofilen unterschieden, stellt sich der Schüler nun nach bestimmten Regeln durch die Wahl von Maturitätsfächern selbst ein Unterrichtsprogramm zusammen (neues Maturitätsanerkennungsreglement MAR vom 15. Februar 1995, Revision 27. Juni 2007).[9]

Die Prüfung findet in mindestens fünf Fächern statt, die schriftlich und mündlich geprüft werden (in einigen Kantonen entfällt bei nichtsprachlichen Fächern die mündliche Prüfung, in anderen Kantonen gilt das nur für Mathematik):

Erstsprache
zweite Landessprache
Mathematik
Schwerpunktfach
ein weiteres Fach; die Bedingungen für die Wahl dieses Faches legen die Kantone, teilweise sogar die einzelnen Schulen, fest.

Die Ergebnisse dieser Prüfungen fließen zu 50 % in die Endnote des Faches ein, die Note des letzten Jahres zählt ebenfalls 50 %. In den Fächern ohne Maturitätsprüfung zählt nur die Note des letzten Jahres. Gerundet wird grundsätzlich in Richtung der Prüfungsnote oder auch mathematisch. Es werden in manchen Kantonen nur halbe Noten erteilt (6, 5.5, 5, 4.5 etc.).

Die Maturitätsprüfung gilt als bestanden, wenn die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht größer ist als die einfache Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt wurden.

Das Ergebnis der eidgenössischen Matura setzt sich aus den Leistungen der neun Maturitätsfächer zusammen. An kantonalen Gymnasien wird jeweils eine kantonale Matura verliehen, die eidgenössisch anerkannt ist; in dieser sind zusätzlich je nach Kanton unterschiedliche weitere Noten (Maturaarbeit, Philosophie etc.) enthalten.

Die Maturitätsprüfung kann zweimal versucht, also einmal wiederholt werden.
Schweizerische Maturitätsprüfung

Während die herkömmlichen Prüfungen von Schule zu Schule und meist sogar von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich sind, bietet sich die Möglichkeit, die Maturaprüfung auf nationaler Ebene zu absolvieren (Schweizerische Maturitätsprüfung).[10]

Wer keinen gymnasialen Lehrgang besucht hat (Erwachsene), kann die Matur außerhalb einer Maturitätsschule bei der Schweizerischen Maturitätskommission absolvieren. Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt im Selbststudium oder in einem einjährigen Kurs an staatlichen oder privaten Schulen. Die Maturitätsprüfung wird dann extern vor fremden Experten abgelegt. In der Schweiz absolvieren pro Jahr ungefähr 400 Personen das Schweizerische Maturitätsexamen mit Erfolg.
Benotung

In der Schweiz ist Note 6 die beste, 1 die schlechteste Note, genügend sind alle Noten von 4 an aufwärts. Zur Ermittlung der Noten gilt häufig die Formel (lineare Funktion):

Erreicht Maximal ⋅ 5 + 1 = Note {\displaystyle {\frac {\text{Erreicht}}{\text{Maximal}}}\cdot 5+1={\text{Note}}} \frac{\text{Erreicht}}{\text{Maximal}}\cdot 5+1= \text{Note}

Von Kanton zu Kanton sind die Verordnungen über die Benotung leicht anders. Jedoch zählt in jedem Fach, in dem Maturitätsprüfungen durchgeführt werden, jeweils der Schnitt von Vorschlagsnote/Erfahrungsnote und Prüfungsnote, auf die nächste halbe Note gerundet. Wie in jedem einzelnen Fach geprüft wird, sieht man auf der folgenden Tabelle (in anderssprachigen Teilen der Schweiz ist die erste/zweite Landessprache logischerweise anders):
Fach Mündlich Schriftlich
Erste Landessprache Ja Ja
Zweite Landessprache (fra/ita) Ja Ja
Zweite Fremdsprache (eng/gri/lat/esp) Ja/Nein Ja/Nein
Mathematik Ja Ja
Schwerpunktfach Ja Ja
Ergänzungsfach Ja/Nein Ja/Nein

Neben diesen Prüfungsfächern zählen auch bereits in der 1., 2. oder 3. Klasse abgeschlossene Fächer wie Bildnerisches Gestalten oder Musik mit Instrument.
Italien

In Italien wird umgangssprachlich und historisch von „esame di maturità“ (wörtlich: Reifeprüfung) gesprochen. Amtlich heißt die Matura heute esame di stato (staatliche Abschlussprüfung).
Mazedonien

Schüler, die in Mazedonien nach der Oberschule studieren wollen, müssen die Matura ablegen.

Der Abschluss heißt Staatsgarde матура ("staatliche Matura") oder einfach матура ("Matura").

Die Schüler müssen bei der Matura vier Prüfungen ablegen:

Muttersprache (Mazedonisch, Albanisch oder Türkisch):

Kenntnis der Literatur und Grammatik über alle 4 Jahre Gymnasium sowie Essayistik.

Mathematik/Fremdsprache:

Die Schüler wählen, ob sie die Prüfung in Mathematik (Basic oder Advanced Level) oder einer Fremdsprache (in der Regel Englisch, Deutsch, Französisch oder Russisch) ablegen werden.

zwei Themen nach Wahl des Schülers
eine Projektaufgabe

[11][12]
Siehe auch

Berufsmatura

Quelle
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