Johann Mohr von Leun
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Johann Mohr von Leun
Johann Mohr, meist als Johann Mohr von Leun bezeichnet (* um 1445 in Leun; † 22. September 1519 in Mainz), war ein hessischer Ministeriale, Politiker und Hofrichter.
Familie
Johann Mohr stammte aus Leun und wurde daher meist Johann Mohr von Leun genannt. Seine Eltern waren Philipp Mohr von Leun, der 1473/74 als solmsscher Amtmann in Greifenstein beurkundet ist und 1479 durch Wied-Runkel mit dem Kirchensatz zu Rodheim belehnt wurde.[1][2] und dessen Ehefrau Guda († 1524), Tochter des Johann von Mudersbach, 1457-89 nassauischer Amtmann in Beilstein, und der Margarete von Reifenberg.
Mohr hatte eine Tochter namens Margarethe. Sie heiratete Jost von Drachsdorf, hessischer Oberamtmann und Hofmeister.
Leben
Mohr erhielt seine juristische Ausbildung vermutlich in Mainz. Er erscheint zuerst 1471 als „vester“ (d.h. Zent- oder Landrichter) in Siegen, wo er Graf Johann IV. von Nassau-Dillenburg bei der Unterwerfung der Herren von Bicken unterstützte. 1475 bestellte ihn Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg zum Präsiden eines neu errichteten Oberhofs. Im Jahre 1492 gab ihm Johann V. als erbliches Mannlehen ein Burglehn in Diez und einen Burgsitz in Herborn, aber Burgmannsdienste leistete Mohr nie. Vielmehr wirkte er bei der Auflösung der Burgmannschaften mit und wurde deshalb vor das wichtige Hofgericht in Rottweil gezogen und 1494 geächtet. Daraufhin erwirkte Graf Johann V. die Aufhebung jeglicher Zuständigkeit der Rottweiler Richter für Nassau.
Ab 1493 war Mohr auch Amtmann von Siegen. 1497 wurde er als Amtmann nach Herborn versetzt. Mit der in dieser Zeit vollzogenen Verlegung des Residenz- und Regierungssitzes von Siegen nach Dillenburg gelangte das Grafenhaus aus dem Westfälischen Landfrieden und kurkölnischer Kontrolle in den Bereich des Wetterauer Landfriedens, und Mohr war nun aktiv an der auf Erneuerung der Wetterauer Landvogtei zielenden Politik des Wetterauer Grafenvereins beteiligt. 1498 war er dessen erster Gesandter auf dem Reichstag in Freiburg. Mohr gehörte zu denen, die schon vor der Verkündigung des Ewigen Landfriedens durch König Maximilian I. im Jahre 1495 auf mittlerer Ebene wesentliche Beiträge zur Verrechtlichung des politischen Lebens erbrachten. Der Vordenker des hessischen Hofgerichts, Hans von Dörnberg, unternahm daher 1499 einen Versuch, ihn in hessische Dienste zu ziehen, aber Mohr lehnte ab.
1508 wechselte er von der Amtmannstelle in Herborn auf die des Haushofmeisters in Dillenburg. 1509 war er Reichstagsgesandter in Worms, und ab 1511 diente er als Amtmann von Dillenburg. Zusammen mit dem Kanzler Johann Wisze bereitete er die Klageschrift zum Katzenelnbogischen Erbfolgestreit vor und präsentierte sie dem Reichshofrat.[3]
Im Jahre 1515 trat Mohr in kurmainzischen Dienst: er wurde Vizedom, Amtmann des Stifts St. Victor vor Mainz und Hofrichter des Kurfürsten Albrecht.
Quelle
Familie
Johann Mohr stammte aus Leun und wurde daher meist Johann Mohr von Leun genannt. Seine Eltern waren Philipp Mohr von Leun, der 1473/74 als solmsscher Amtmann in Greifenstein beurkundet ist und 1479 durch Wied-Runkel mit dem Kirchensatz zu Rodheim belehnt wurde.[1][2] und dessen Ehefrau Guda († 1524), Tochter des Johann von Mudersbach, 1457-89 nassauischer Amtmann in Beilstein, und der Margarete von Reifenberg.
Mohr hatte eine Tochter namens Margarethe. Sie heiratete Jost von Drachsdorf, hessischer Oberamtmann und Hofmeister.
Leben
Mohr erhielt seine juristische Ausbildung vermutlich in Mainz. Er erscheint zuerst 1471 als „vester“ (d.h. Zent- oder Landrichter) in Siegen, wo er Graf Johann IV. von Nassau-Dillenburg bei der Unterwerfung der Herren von Bicken unterstützte. 1475 bestellte ihn Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg zum Präsiden eines neu errichteten Oberhofs. Im Jahre 1492 gab ihm Johann V. als erbliches Mannlehen ein Burglehn in Diez und einen Burgsitz in Herborn, aber Burgmannsdienste leistete Mohr nie. Vielmehr wirkte er bei der Auflösung der Burgmannschaften mit und wurde deshalb vor das wichtige Hofgericht in Rottweil gezogen und 1494 geächtet. Daraufhin erwirkte Graf Johann V. die Aufhebung jeglicher Zuständigkeit der Rottweiler Richter für Nassau.
Ab 1493 war Mohr auch Amtmann von Siegen. 1497 wurde er als Amtmann nach Herborn versetzt. Mit der in dieser Zeit vollzogenen Verlegung des Residenz- und Regierungssitzes von Siegen nach Dillenburg gelangte das Grafenhaus aus dem Westfälischen Landfrieden und kurkölnischer Kontrolle in den Bereich des Wetterauer Landfriedens, und Mohr war nun aktiv an der auf Erneuerung der Wetterauer Landvogtei zielenden Politik des Wetterauer Grafenvereins beteiligt. 1498 war er dessen erster Gesandter auf dem Reichstag in Freiburg. Mohr gehörte zu denen, die schon vor der Verkündigung des Ewigen Landfriedens durch König Maximilian I. im Jahre 1495 auf mittlerer Ebene wesentliche Beiträge zur Verrechtlichung des politischen Lebens erbrachten. Der Vordenker des hessischen Hofgerichts, Hans von Dörnberg, unternahm daher 1499 einen Versuch, ihn in hessische Dienste zu ziehen, aber Mohr lehnte ab.
1508 wechselte er von der Amtmannstelle in Herborn auf die des Haushofmeisters in Dillenburg. 1509 war er Reichstagsgesandter in Worms, und ab 1511 diente er als Amtmann von Dillenburg. Zusammen mit dem Kanzler Johann Wisze bereitete er die Klageschrift zum Katzenelnbogischen Erbfolgestreit vor und präsentierte sie dem Reichshofrat.[3]
Im Jahre 1515 trat Mohr in kurmainzischen Dienst: er wurde Vizedom, Amtmann des Stifts St. Victor vor Mainz und Hofrichter des Kurfürsten Albrecht.
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