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Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF)

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Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) Empty Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF)

Beitrag  checker Do März 09, 2017 9:09 am

Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) war der erste Frauenverein in Deutschland, er wurde am 18. Oktober 1865 durch Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt in Leipzig gegründet. Seine zentrale Forderung war das Recht der Frauen auf gleiche Bildung sowie auf Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Noch im Jahr der Gründung entstanden zahlreiche Lokalvereine. Eine der ersten Aktivitäten war die Herausgabe einer Verbandszeitschrift. 1920 ist der ADF in Deutscher Staatsbürgerinnenverband umbenannt worden.[1] Im Oktober 2015 feierte er in Leipzig seinen 150. Gründungstag im Rahmen einer internationalen wissenschaftlichen Tagung.[2]

Geschichte

Am 7. März 1865 hielt die Lehrerin Auguste Schmidt ihren ersten öffentlichen Vortrag „Leben ist Streben“.[3] Damit machte sie auf ihr Anliegen der Gründung eines Bildungsvereins für Frauen nach dem Vorbild der Arbeiterbildungsvereine aufmerksam. Wenige Tage später rief sie gemeinsam mit der Schulleiterin Ottilie von Steyber, der Schriftstellerin Louise Otto-Peters, der Erzieherin Henriette Goldschmidt und anderen den Frauenbildungsverein Leipzig (FBV) ins Leben.[4]

Anlässlich einer Frauenkonferenz vom 16.-18. Oktober 1865 in Leipzig wurde neben diesem lokalen Verein der überregionale ADF gegründet.[5] Dieses Datum markiert den Beginn der organisierten deutschen Frauenbewegung. Es galt der Grundsatz „alles für die Frauen durch die Frauen“. In einer Zeit, in der die Vorstände der Frauenvereine aus Männern bestanden, war das ein revolutionärer Leitsatz. Der Ausschluss von Männern aus dem ADF blieb nicht ohne Kritik. Aber Louise Otto bestand auf diesem emanzipatorischen Grundsatz weiblicher Selbsthilfe.[6]

Weil die Konferenz während der Jahrestage der Völkerschlacht stattfand, wurde sie von der zeitgenössischen Presse als „Leipziger Frauenschlacht“ verspottet.[7] Die etwa 300 Teilnehmerinnen stammten vornehmlich aus Sachsen, aber auch Frauen aus anderen Teilen des deutschen Bundes waren vertreten. Zu den vereinzelt als Berater oder Ehrenmitglieder anwesenden Männern gehörte August Bebel.

1890 setzte ein starker Mitgliederzuwachs ein. Im März 1894 wurde ein neuer Dachverband, der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) gegründet. Um 1913 gehörten der Bewegung etwa 500 000 Frauen an. Heute steht der Deutsche Frauenrat in der Tradition des BDF.[8]

Nach 1918 erweiterte der ADF seine Aufgaben auf allgemeinpolitische Frauenarbeit und nannte sich ab 1920 Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband. 1933 löste sich der Verein selbst auf, um nicht mit nationalsozialistischen Verbänden "gleichgeschaltet" zu werden, [9] und nahm unter dem Namen Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband 1947 bis heute seine Vereinstätigkeit wieder auf.
Ziele und Leistungen

Eines der Hauptziele des Vereines war es, Bildungschancen für Frauen zu verbessern und deren Berufstätigkeit zu fördern. Frauen aus dem Bürgertum standen damals nur die Berufe Gouvernante, Lehrerin, Gesellschafterin und allenfalls Heimarbeit offen. Sie waren zudem nicht zu höheren Bildungsinstitutionen zugelassen, Abitur und Universitätsstudium waren ihnen verwehrt. Der ADF forderte ein Recht auf Arbeit und die Einrichtung von Industrie- und Handelsschulen für Mädchen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit.[10][11]

§1 des ADF:

„Der Allgemeine deutsche Frauenverein hat die Aufgabe, für die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der weiblichen Arbeit von allen ihrer Entfaltung entgegenstehenden Hindernissen mit vereinten Kräften zu wirken.“[12]

Weitere Themen waren der Arbeiterinnen- und Mutterschutz und die Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen sowie rechtlicher Gleichstellung. Zu diesem Zweck richtete der ADF anlässlich der Revision des bürgerlichen Gesetzbuches eine Petition an den Reichstag. Diese Bemühungen blieben aber erfolglos. Zudem leistete der ADF wichtige Arbeit in der Organisation der deutschen Frauenbewegung.[13]
Vereinsstruktur und Mitglieder

Bei der Vereinsgründung übernahm Louise Otto-Peters den Vorsitz. Ihre Stellvertreterin war Auguste Schmidt.

Beitrittsberechtigt waren volljährige Frauen. Minderjährige konnten als Zuhörerinnen ohne Stimmrecht zugelassen werden. Männer konnten nicht Vollmitglieder werden, sie hatten nur beratendes Stimmrecht, was dem Verein den Vorwurf der Männerfeindlichkeit einbrachte. Der Philosoph Hermann von Leonhardi wurde zum Ehrenmitglied ernannt.

Der Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband ist Mitglied des Dachverband der deutschsprachigen Frauen/ Lesbenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen i.d.a.[14]
Neue Bahnen

Ab 1849 gab Louise Otto-Peters die feministische Frauen-Zeitung heraus, die 1859 verboten wurde. Die 1865/1866 gegründete Zeitschrift Neue Bahnen war als Sprachrohr des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins das wichtigste Publikationsorgan der deutschen Frauenbewegung. Daneben entwickelte sich in den 1890er Jahren ein breites Spektrum feministischer Zeitschriften, die den verschiedenen Flügeln der Frauenbewegung zugeordnet waren: proletarisch, sozialdemokratisch, radikal, bürgerlich, protestantisch, katholisch, jüdisch. Die Zeitschrift Neue Bahnen wurde von Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt redigiert. Sie erschienen zweiwöchentlich. Berichtet wurde über Frauenvereine, Petitionen, Bildungsfragen und neue Berufszweige. Die Neuen Bahnen grenzten sich klar gegen Familienzeitschriften und andere nicht-feministische Frauenzeitungen ab.[15][16]

1899 bespricht Auguste Schmidt die Broschüre Der Student und das Weib, die auf einem von Clara Zetkin gehaltenen Vortrag basierte. Auguste Schmidt setzt sich in ihrer Rezension für eine Ehe ohne Kirche und Standesamt ein und propagiert die Scheidung. Sie fordert das Selbstbestimmungsrecht der Frau, insbesondere das Recht, „in der Liebe die Freiheit der Wahl zu haben“.[17]

Quelle
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