Die Minderheitensprache
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Die Minderheitensprache
Minderheitensprachen bezeichnen die von ethnischen oder anderen Minderheiten verwendeten eigenständigen Sprachen.
Grundlagen
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992 definiert den Begriff als von einer Minderheit in einem Staatsgebiet gebrauchte Sprache, die sich von der Amtssprache unterscheidet und weder ein Dialekt noch die Sprache von Zuwanderern ist. Die Charta unterscheidet nicht zwischen Minderheiten- und Regionalsprachen, wissenschaftlich werden die ersteren oft jedoch ethnisch bestimmt, letztere über die regionale Verbreitung. Oftmals überschneiden sich beide Kriterien aber. Obwohl auch sie Minderheitensprachen darstellen, wurden die autochthonen Gebärdensprachen Europas nicht in die Liste der Europäischen Charta aufgenommen.
Definitionsprobleme
Die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vorgegebene Definition von Minderheitensprachen ist in vielen Bereichen jedoch lückenhaft. Besondere Situationen bestimmter Minderheitensprachen, wie beispielsweise die des Irischen, können nicht berücksichtigt werden. Auch die undifferenzierte Behandlung von autochthonen und allochthonen Minderheitensprachen in gängigen Definitionen ist kritikwürdig. Die Kriterien Ethnizität und regionale Verbreitung hingegen werden oftmals zu allgemein gebraucht, da beispielsweise Ethnizität ein Merkmal ist, das sowohl durch Eigen- wie auch durch Fremdwahrnehmung bestimmt wird. Der Begriff "Minderheitensprache" ruft gewisse Definitionsprobleme hervor [1]
Bedrohungen
Minderheitensprachen müssen sich gegen die Mehrheitssprache behaupten. Sie stehen oft unter dem Druck zur Übernahme der Mehrheitssprache, die oftmals über die Sprachdrift bis zum Sprachtod führen kann. Da Sprachen Teil kultureller Werte und Identitäten sowohl der einzelnen Sprecher als auch ganzer Sprechergemeinschaften sind, führt der Sprachtod zu großen Verlusten. Gerade die Sprachen von politisch weniger einflussreichen Gruppen, zum Beispiel von indigenen Völkern (siehe auch Liste bedrohter Sprachen) sind bedroht und bedürfen des Sprachschutzes.
Beispiele
In Deutschland fallen Nordfriesisch, Saterfriesisch, Dänisch, Sorbisch, Wendisch und Romani unter die Definition einer Minderheitensprache. Regionalsprache ist beispielsweise Plattdeutsch, das seit 1994 zusätzlich als Minderheitensprache anerkannt ist und nach einem Teil der juristischen Literatur und Rechtsprechung im gesamten Deutschland neben Standarddeutsch Amtssprache ist[2]. Ein Kuriosum stellt die Sprache Plautdietsch dar, da sie einerseits eine Varietät des Niederdeutschen ist, andererseits aber keine Regionalsprache (siehe auch Plautdietsch-Freunde).
Unter den Minderheitensprachen nehmen die Gebärdensprachen, die in der Schweiz und Österreich offiziellen Status genießen, eine Sonderstellung ein: Sie sind keiner ethnischen Minderheit zuzurechnen, sondern einer Gruppe, die unter den Status der Behinderung fällt. Dessen ungeachtet aber bilden Gehörlose jeweils eine eigenständige Bevölkerungsgruppe mit identitätsstiftender sprachlicher Tradition und Kultur.
Siehe auch
Regional- und Minderheitensprachen in Europa
Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein
Minderheitensprachen in Österreich
Nationalsprache
Quelle
Grundlagen
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992 definiert den Begriff als von einer Minderheit in einem Staatsgebiet gebrauchte Sprache, die sich von der Amtssprache unterscheidet und weder ein Dialekt noch die Sprache von Zuwanderern ist. Die Charta unterscheidet nicht zwischen Minderheiten- und Regionalsprachen, wissenschaftlich werden die ersteren oft jedoch ethnisch bestimmt, letztere über die regionale Verbreitung. Oftmals überschneiden sich beide Kriterien aber. Obwohl auch sie Minderheitensprachen darstellen, wurden die autochthonen Gebärdensprachen Europas nicht in die Liste der Europäischen Charta aufgenommen.
Definitionsprobleme
Die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vorgegebene Definition von Minderheitensprachen ist in vielen Bereichen jedoch lückenhaft. Besondere Situationen bestimmter Minderheitensprachen, wie beispielsweise die des Irischen, können nicht berücksichtigt werden. Auch die undifferenzierte Behandlung von autochthonen und allochthonen Minderheitensprachen in gängigen Definitionen ist kritikwürdig. Die Kriterien Ethnizität und regionale Verbreitung hingegen werden oftmals zu allgemein gebraucht, da beispielsweise Ethnizität ein Merkmal ist, das sowohl durch Eigen- wie auch durch Fremdwahrnehmung bestimmt wird. Der Begriff "Minderheitensprache" ruft gewisse Definitionsprobleme hervor [1]
Bedrohungen
Minderheitensprachen müssen sich gegen die Mehrheitssprache behaupten. Sie stehen oft unter dem Druck zur Übernahme der Mehrheitssprache, die oftmals über die Sprachdrift bis zum Sprachtod führen kann. Da Sprachen Teil kultureller Werte und Identitäten sowohl der einzelnen Sprecher als auch ganzer Sprechergemeinschaften sind, führt der Sprachtod zu großen Verlusten. Gerade die Sprachen von politisch weniger einflussreichen Gruppen, zum Beispiel von indigenen Völkern (siehe auch Liste bedrohter Sprachen) sind bedroht und bedürfen des Sprachschutzes.
Beispiele
In Deutschland fallen Nordfriesisch, Saterfriesisch, Dänisch, Sorbisch, Wendisch und Romani unter die Definition einer Minderheitensprache. Regionalsprache ist beispielsweise Plattdeutsch, das seit 1994 zusätzlich als Minderheitensprache anerkannt ist und nach einem Teil der juristischen Literatur und Rechtsprechung im gesamten Deutschland neben Standarddeutsch Amtssprache ist[2]. Ein Kuriosum stellt die Sprache Plautdietsch dar, da sie einerseits eine Varietät des Niederdeutschen ist, andererseits aber keine Regionalsprache (siehe auch Plautdietsch-Freunde).
Unter den Minderheitensprachen nehmen die Gebärdensprachen, die in der Schweiz und Österreich offiziellen Status genießen, eine Sonderstellung ein: Sie sind keiner ethnischen Minderheit zuzurechnen, sondern einer Gruppe, die unter den Status der Behinderung fällt. Dessen ungeachtet aber bilden Gehörlose jeweils eine eigenständige Bevölkerungsgruppe mit identitätsstiftender sprachlicher Tradition und Kultur.
Siehe auch
Regional- und Minderheitensprachen in Europa
Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein
Minderheitensprachen in Österreich
Nationalsprache
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