Forensische Linguistik
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Forensische Linguistik
Forensische Linguistik umfasst eine Vielzahl von Unterdisziplinen der angewandten Linguistik, die sich mit Themen wie der Identifikation von Sprechern durch Stimmanalysen (forensische Phonetik) und der Autorzuordnung von juristisch relevanten Texten, seien es Erpresserbriefe, Bekennerschreiben, Geständnisse, Testamente oder Plagiate befassen. Im weiteren Sinne untersucht die forensische Linguistik auch andere Schnittstellen zwischen Sprache, Gesetz und Verbrechen.
Die forensische Linguistik deckt ein breites Themengebiet ab. Geforscht wird vor allem auf folgenden Gebieten:
Autorschaftsbestimmung von Texten
Besonderes Gewicht kommt den quantitativen Methoden zu, die am häufigsten zu Autorschaftsbestimmung von Texten verwendet werden, aber auch andere Verfahren wie die Analyse von Handschriften, graphischen Merkmalen und Untersuchung des Schreibmaterials werden hierzu gezählt.
Durch Untersuchung sprachlicher Besonderheiten von Texten kann der Kreis der Täter (z. B. der Schreiber von Drohbriefen) erheblich eingegrenzt werden.[1] Den Text eines Individuums macht dessen spezifischer Idiolekt unverwechselbar, der unter anderem von „Bildungsgrad, Sprachkompetenz, Geschlecht, Alter, geografischer Herkunft, Berufsausbildung, soziologischem Umfeld“ abhängt. Der Zuordnung helfen individuelle Abweichungen bei sprachlichen Regeln in Orthografie, Interpunktion, Morphologie, Semantik und Syntax.[1] Es gibt aber keinen „sprachlichen Fingerabdruck“ des Täters, weil Sprache – im Gegensatz zu einem Fingerabdruck – im Lauf des Lebens veränderlich ist.[1] Einige forensische Linguisten warnen deshalb vor der Erwartung, anhand eines „sprachlichen Fingerabdrucks“ Verdächtigen eine Täterschaft eindeutig nachweisen zu können.[2] Laut dem „Pionier“ dieses Fachgebietes, Raimund Drommel, reichen jedoch in vielen Fällen die sprachlichen Indizien aus, um gegen Verdächtige ein Strafverfahren in Gang zu setzen.[3]
Die Sprache von Gesetzestexten
Dieses Teilgebiet beinhaltet historische Interessen, wie etwa die Auswirkungen des normannischen Französisch und des kirchlichen Latein auf die zeitgenössische Juristensprache.
Die Sprache der Juristerei
Hierunter fallen linguistische Betrachtungen der Vorgänge in Gerichtssälen, etwa die Sprache in Kreuzverhören sowie die Auswirkungen von Interpretation und linguistischer Verletzbarkeit vor Gericht. Weitere Themengebiete sind etwa investigative Interviews und die sprachlichen Rechte ethnischer Minderheiten.
Sprachliche Auffälligkeiten bei unlauteren / kriminellen Absichten
Menschen mit wenig oder nicht vorhandener Empathie (Psychopathie) können unbelasteter anderen einen Schaden zufügen. Der Psychiater Hervey Cleckley hat in seinem erstmals 1941 erschienen Buch «The Mask of Sanity» in diesem Zusammenhang auf sprachliche Besonderheiten aufmerksam gemacht. Diese sprachlichen Auffälligkeiten wurden in den 1980er Jahren von Robert D. Hare aufgenommen und seither laufend genauer analysiert und dokumentiert.
Ergebnisse
Die Linguistik konnte bisher vor allem auf folgenden Gebieten Ergebnisse vorstellen:
Verhandlungen zum Markenrecht
Identifikation der Autoren anonymer Texte (Drohbriefe u.ä.)
Ethnische Herkunft von Asylbewerbern
Quelle
Die forensische Linguistik deckt ein breites Themengebiet ab. Geforscht wird vor allem auf folgenden Gebieten:
Autorschaftsbestimmung von Texten
Besonderes Gewicht kommt den quantitativen Methoden zu, die am häufigsten zu Autorschaftsbestimmung von Texten verwendet werden, aber auch andere Verfahren wie die Analyse von Handschriften, graphischen Merkmalen und Untersuchung des Schreibmaterials werden hierzu gezählt.
Durch Untersuchung sprachlicher Besonderheiten von Texten kann der Kreis der Täter (z. B. der Schreiber von Drohbriefen) erheblich eingegrenzt werden.[1] Den Text eines Individuums macht dessen spezifischer Idiolekt unverwechselbar, der unter anderem von „Bildungsgrad, Sprachkompetenz, Geschlecht, Alter, geografischer Herkunft, Berufsausbildung, soziologischem Umfeld“ abhängt. Der Zuordnung helfen individuelle Abweichungen bei sprachlichen Regeln in Orthografie, Interpunktion, Morphologie, Semantik und Syntax.[1] Es gibt aber keinen „sprachlichen Fingerabdruck“ des Täters, weil Sprache – im Gegensatz zu einem Fingerabdruck – im Lauf des Lebens veränderlich ist.[1] Einige forensische Linguisten warnen deshalb vor der Erwartung, anhand eines „sprachlichen Fingerabdrucks“ Verdächtigen eine Täterschaft eindeutig nachweisen zu können.[2] Laut dem „Pionier“ dieses Fachgebietes, Raimund Drommel, reichen jedoch in vielen Fällen die sprachlichen Indizien aus, um gegen Verdächtige ein Strafverfahren in Gang zu setzen.[3]
Die Sprache von Gesetzestexten
Dieses Teilgebiet beinhaltet historische Interessen, wie etwa die Auswirkungen des normannischen Französisch und des kirchlichen Latein auf die zeitgenössische Juristensprache.
Die Sprache der Juristerei
Hierunter fallen linguistische Betrachtungen der Vorgänge in Gerichtssälen, etwa die Sprache in Kreuzverhören sowie die Auswirkungen von Interpretation und linguistischer Verletzbarkeit vor Gericht. Weitere Themengebiete sind etwa investigative Interviews und die sprachlichen Rechte ethnischer Minderheiten.
Sprachliche Auffälligkeiten bei unlauteren / kriminellen Absichten
Menschen mit wenig oder nicht vorhandener Empathie (Psychopathie) können unbelasteter anderen einen Schaden zufügen. Der Psychiater Hervey Cleckley hat in seinem erstmals 1941 erschienen Buch «The Mask of Sanity» in diesem Zusammenhang auf sprachliche Besonderheiten aufmerksam gemacht. Diese sprachlichen Auffälligkeiten wurden in den 1980er Jahren von Robert D. Hare aufgenommen und seither laufend genauer analysiert und dokumentiert.
Ergebnisse
Die Linguistik konnte bisher vor allem auf folgenden Gebieten Ergebnisse vorstellen:
Verhandlungen zum Markenrecht
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