Die Simultanschule
Seite 1 von 1
Die Simultanschule
Simultanschule (juristische Bezeichnung in Nordrhein-Westfalen ist Gemeinschaftsschule, in Niedersachsen Schule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse) werden Bildungseinrichtungen genannt, in denen Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden. Im Gegensatz dazu stehen konfessionell gebundene Schulen, die als Konfessions- oder Bekenntnisschulen (in Niedersachsen Schule für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses) bezeichnet werden.
Mit Gemeinschaftsschule ist die Christliche Gemeinschaftsschule gemeint, an der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach unterrichtet wird, im Gegensatz zur „bekenntnisfreien Schule“.
Geschichte
Im Zeitalter der Konfessionalisierung wurde in zahlreichen Schulprojekten die Trennung der Konfessionen nicht prinzipiell durchgesetzt. Nach Abschluss des Westfälischen Friedens führten das Prinzip Cuius regio, eius religio und die Grundsätze des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens dazu, dass im römisch-deutschen Reich Schulen in der Regel konfessionell getrennt wurden. Spätestens nach dem Trienter Konzil scheiterten die meisten Simultanschulen. Ein Beispiel einer damals funktionierenden Simultanschule ist hingegen das Gymnasium Carolinum in Osnabrück, für das im 16. Jahrhundert Schulverträge geschaffen wurden, in denen den Konfessionen nach möglichst paritätischen Grundsätzen Zugeständnisse gemacht wurden. Erst die Schaffung konfessionell gemischter Staaten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation 1806 führte zur Neugründung von Simultanschulen. So wurde beispielsweise 1817 im Herzogtum Nassau die Simultanschule eingeführt. Baden führte sie 1868 (fakultativ) bzw. 1876 (obligatorisch)[1] und Hessen-Darmstadt 1874 ein.
Der Begriff der Simultanschule war bis in die Zeit der Weimarer Republik gebräuchlich. Seitdem wird meist von der Gemeinschaftsschule beziehungsweise der bekenntnisfreien Schule im Gegensatz zur Konfessionsschule gesprochen. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu heftigen Auseinandersetzungen darüber, welche der beiden Schulformen „verfassungsrechtliche Regelschule“ werden würde. Diese Fragen wurde in verschiedenen Ländern unterschiedlich beantwortet. Als 1954 in Niedersachsen die Gemeinschaftsschule statt der Bekenntnisschulen als Regelschule eingeführt wurde, war der Widerstand vonseiten der Katholischen Kirche noch groß[2]; Mitte der 1960er Jahre wurde der politische Druck zu ihrer Abschaffung aber immer größer[3], sodass 1967 in Baden-Württemberg (nur auf einem Teil des Staatsgebietes gab es noch Konfessionsschulen) und Rheinland-Pfalz sowie 1968 in Bayern trotz Protesten beschlossen wurde, die Konfessionsschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Die Haltung der katholischen Kirche lockerte sich allmählich Ende der 1960er Jahre auch im Zuge der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils.[2][4]
Derzeit spielen Konfessionsschulen (abgesehen vom Religionsunterricht bzw. Schulen in kirchlicher Trägerschaft) nur noch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine wichtige Rolle.
In einigen niedersächsischen Gemeinden, genauer gesagt den katholischen Regionen des ehemaligen Landes Oldenburg, ergeben sich Problemstellungen, da Grundschulen überwiegend oder ausschließlich katholische Bekenntnisschulen sind, die nur einen gewissen Anteil nicht-katholischer Schüler aufnehmen. Grundschulen für Schüler aller Bekenntnisse können dann schlecht erreichbar sein. Für das Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg gibt es darüber hinaus spezielle gesetzliche Normen, welche die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen schwierig gestalten.[5] Inzwischen wurde das Schulgesetz mehrmals geändert; trotzdem kommt es nach Ansicht von Kritikern zu Diskriminierung nicht-katholischer Schüler.[6]
In Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinschaftsschule als Schulart für Grundschulen und Hauptschulen in der Landesverfassung (Art. 12 Abs. 3 und 4 LV NRW) verankert, allerdings neben Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen. Diese sogenannte weltanschauliche Gliederung des Schulwesens könnte nur durch eine Verfassungsänderung beseitigt werden.[7]
Quelle
Mit Gemeinschaftsschule ist die Christliche Gemeinschaftsschule gemeint, an der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach unterrichtet wird, im Gegensatz zur „bekenntnisfreien Schule“.
Geschichte
Im Zeitalter der Konfessionalisierung wurde in zahlreichen Schulprojekten die Trennung der Konfessionen nicht prinzipiell durchgesetzt. Nach Abschluss des Westfälischen Friedens führten das Prinzip Cuius regio, eius religio und die Grundsätze des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens dazu, dass im römisch-deutschen Reich Schulen in der Regel konfessionell getrennt wurden. Spätestens nach dem Trienter Konzil scheiterten die meisten Simultanschulen. Ein Beispiel einer damals funktionierenden Simultanschule ist hingegen das Gymnasium Carolinum in Osnabrück, für das im 16. Jahrhundert Schulverträge geschaffen wurden, in denen den Konfessionen nach möglichst paritätischen Grundsätzen Zugeständnisse gemacht wurden. Erst die Schaffung konfessionell gemischter Staaten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation 1806 führte zur Neugründung von Simultanschulen. So wurde beispielsweise 1817 im Herzogtum Nassau die Simultanschule eingeführt. Baden führte sie 1868 (fakultativ) bzw. 1876 (obligatorisch)[1] und Hessen-Darmstadt 1874 ein.
Der Begriff der Simultanschule war bis in die Zeit der Weimarer Republik gebräuchlich. Seitdem wird meist von der Gemeinschaftsschule beziehungsweise der bekenntnisfreien Schule im Gegensatz zur Konfessionsschule gesprochen. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu heftigen Auseinandersetzungen darüber, welche der beiden Schulformen „verfassungsrechtliche Regelschule“ werden würde. Diese Fragen wurde in verschiedenen Ländern unterschiedlich beantwortet. Als 1954 in Niedersachsen die Gemeinschaftsschule statt der Bekenntnisschulen als Regelschule eingeführt wurde, war der Widerstand vonseiten der Katholischen Kirche noch groß[2]; Mitte der 1960er Jahre wurde der politische Druck zu ihrer Abschaffung aber immer größer[3], sodass 1967 in Baden-Württemberg (nur auf einem Teil des Staatsgebietes gab es noch Konfessionsschulen) und Rheinland-Pfalz sowie 1968 in Bayern trotz Protesten beschlossen wurde, die Konfessionsschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Die Haltung der katholischen Kirche lockerte sich allmählich Ende der 1960er Jahre auch im Zuge der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils.[2][4]
Derzeit spielen Konfessionsschulen (abgesehen vom Religionsunterricht bzw. Schulen in kirchlicher Trägerschaft) nur noch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine wichtige Rolle.
In einigen niedersächsischen Gemeinden, genauer gesagt den katholischen Regionen des ehemaligen Landes Oldenburg, ergeben sich Problemstellungen, da Grundschulen überwiegend oder ausschließlich katholische Bekenntnisschulen sind, die nur einen gewissen Anteil nicht-katholischer Schüler aufnehmen. Grundschulen für Schüler aller Bekenntnisse können dann schlecht erreichbar sein. Für das Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg gibt es darüber hinaus spezielle gesetzliche Normen, welche die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen schwierig gestalten.[5] Inzwischen wurde das Schulgesetz mehrmals geändert; trotzdem kommt es nach Ansicht von Kritikern zu Diskriminierung nicht-katholischer Schüler.[6]
In Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinschaftsschule als Schulart für Grundschulen und Hauptschulen in der Landesverfassung (Art. 12 Abs. 3 und 4 LV NRW) verankert, allerdings neben Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen. Diese sogenannte weltanschauliche Gliederung des Schulwesens könnte nur durch eine Verfassungsänderung beseitigt werden.[7]
Quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy
» R.I.P Rudolf HAASE
Do Sep 21, 2023 5:55 am von Andy
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Do Aug 03, 2023 1:58 am von Andy
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Do Aug 03, 2023 1:55 am von Andy