Die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. - Deutschlands größtes und ältestes Begabtenförderwerk
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Die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. - Deutschlands größtes und ältestes Begabtenförderwerk
Die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. ist eine Institution zur Begabtenförderung in Deutschland, die an besonders begabte Studenten und Doktoranden Stipendien vergibt. Die Studienstiftung, Deutschlands größtes und ältestes Begabtenförderwerk, ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Bonn, darüber hinaus unterhält sie ein Büro in Berlin. Finanziell wird die Studienstiftung vom Bund, den Ländern und Kommunen, einer Vielzahl von Stiftungen und Unternehmen sowie zahlreichen privaten Spendern[2] getragen. Der Haushalt der Studienstiftung betrug im Jahr 2015 gut 103 Millionen Euro. Seit ihrem Bestehen hat sie rund 65.000 besonders begabte Studierende und Doktoranden unterstützt; aktuell zählt sie mehr als 60.000 Alumni weltweit.[3]
Zweck: Förderung der Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen.[1]
Vorsitz: Reinhard Zimmermann
Gründungsdatum: 1925
Mitarbeiterzahl: 120 fest angestellte Mitarbeiter
Sitz: Bonn
Website: http://www.studienstiftung.de
Geschichte
1925 in Dresden zunächst als Abteilung innerhalb der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e.V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 kam es zur Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) in Köln. Zusätzlich zu den Förderprogrammen auf Bundesebene führt die Studienstiftung seit 2005 das Max Weber-Programm zur Hochbegabtenförderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz.
Aufnahme in die Studienstiftung
Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studierende und Doktoranden. Die Auswahl orientiert sich an dem Leitbild der Studienstiftung, das die Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung ausführt. Eine Aufnahme kann über verschiedene Wege erfolgen:
Schulvorschlag: Die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer anderen Schulart mit gymnasialer Oberstufe kann pro 50 Abiturienten einen Schüler für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch gesellschaftliches Engagement hervorgetan hat. Die vorgeschlagenen Abiturienten besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen die Förderungswürdigkeit der angehenden Studierenden festgestellt wird. Von den Vorgeschlagenen wurden im Auswahljahr 2015 23,8 % in die Studienstiftung aufgenommen, wobei es für die Aufnahme der Studierenden keine festen Aufnahmequoten gibt.
Vorschlag durch Professoren: Studierende an Universitäten und Fachhochschulen können direkt von Hochschullehrern für die Förderung vorgeschlagen werden. Es folgt auch hier ein Auswahlseminar, wobei im Auswahljahr 2015 48,3 % der so vorgeschlagenen Studierenden in die Studienstiftung aufgenommen wurden.
Prüfungsamtvorschlag: Analog zum Schulvorschlag kann an Universitäten und Fachhochschulen ein Studierender pro 50 im zweiten Studienjahr vorgeschlagen werden. Ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, allerdings spielt die Prüfung der fachlichen Exzellenz eine größere Rolle. Im Jahr 2015 wurden 28,8 % der Vorgeschlagenen aufgenommen.
Preisträger eines Bundes- oder Landeswettbewerbes bzw. Vorschlag durch ausgewählte Kooperationspartner: Preisträger bzw. Teilnehmer unterschiedlicher Wettbewerbe auf Bundes-, Landes- sowie internationaler Ebene (z. B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht, Jugend debattiert, Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade, Altsprachenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg Humanismus heute) werden in die Studienstiftung aufgenommen. Darüber hinaus können Kooperationspartner (z. B. die START-Stiftung) Kandidaten für die Förderung vorschlagen.
Eine Selbstbewerbung für ein Stipendium ist seit Februar 2010[4] möglich. Studierende im ersten und zweiten Semester können sich jeweils im Januar/Februar eines Jahres zum Auswahltest der Studienstiftung anmelden; der Test wird bundesweit in verschiedenen Testzentren angeboten. Die Testbesten erhalten eine Einladung zum Auswahlseminar der Studienstiftung. Während durch den Auswahltest die kognitive Leistungsfähigkeit festgestellt wird, stehen beim Auswahlseminar neben der Leistungsbereitschaft auch außerfachliche Interessen, gesellschaftliches Engagement und soziale Kompetenz im Vordergrund, die durch persönliche Gespräche und Gruppendiskussionen ermittelt werden.
Vorschlag durch Alumni: Alumni der Studienstiftung können geeignete Studierende, die sie aus dem Schul- oder Hochschulunterricht persönlich kennen, für ein Stipendium vorschlagen.
Musiker- oder Künstlerförderung: Studierende aus den Fächern Bildende Kunst, Musik und Darstellende Künste können von ihren Hochschulen nach einer hochschulinternen Vorauswahl für die Teilnahme an einem Auswahlseminar der Studienstiftung nominiert werden.
Promotionsförderung: Qualifizierte und gesellschaftlich engagierte Doktoranden können gemeinsam mit dem Betreuer einen Antrag auf die Förderung ihrer Promotion stellen.
Geschieht die Aufnahme vor Abschluss des vierten Semesters, so gilt die Förderzusage in der Regel bis zum Ende des sechsten Studiensemesters. Ob die Förderung über das sechste Semester hinaus verlängert wird, wird in der Regel auf der Grundlage der Studienleistungen der ersten vier Semester entschieden und dabei überprüft, ob die zu Beginn des Studiums aufgenommenen Stipendiaten in ihrem Fach und Jahrgang zu den besten 10 bis 15 % der Studierenden gehören. In Zweifels- und Grenzfällen können dabei neben den Studienleistungen weitere Aspekte – etwa ein außergewöhnliches außerfachliches Engagement oder besondere persönliche Lebensumstände – den positiven Ausschlag für eine Weiterförderung geben. Nach erfolgreichem Antrag auf Weiterförderung wird die Förderung über das 6. Semester hinaus bis zum Studienabschluss (etwa Master oder Staatsexamen in Regelstudienzeit) zugesagt. Im Jahr 2014 wurden 91 % der Anträge auf Weiterförderung positiv entschieden.
Förderung
Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung beläuft sich auf eine Studienkostenpauschale (im Jahr 2008 betrug dieses 80 Euro/Monat, von 2011 bis 2013 150 Euro; im September 2013 wurde die Studienkostenpauschale auf 300 Euro/Monat erhöht) sowie auf ein Grundstipendium, das sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, jedoch nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Seit Oktober 2006 wird außerdem das Vermögen des Stipendiaten auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Hinzu können weitere Komponenten kommen, etwa ein Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro im Monat für verheiratete Stipendiaten sowie eine Kinderbetreuungspauschale von 113 Euro monatlich für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind. Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1.150 Euro; dazu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Verheiratete Promotionsstipendiaten können einen Familienzuschlag von monatlich 155 Euro erhalten. Zusätzlich kann eine Kinderzulage in Höhe von monatlich 155 Euro für das erste und 50 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden. Damit orientiert sich die finanzielle Förderung an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).[5]
Auslandsaufenthalte werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszuschläge und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zahlungen aus dem Stipendium steuerfrei.
Ideelle Förderung
Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die diese Aufgabe ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Die Stipendiaten müssen in den frühen Fachsemester (i. d. R. bis zum Ende des vierten Fachsemesters) jedes Semester, danach jedes Jahr, einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement abgeben. Darüber hinaus haben die Geförderten die Möglichkeit, eigene Tagungen und weitere Veranstaltungen selbständig zu entwickeln und umzusetzen.
Offene Stipendienprogramme
Neben der regulären Förderung bietet die Studienstiftung offene Stipendienprogramme an, die sie in Kooperation mit Organisationen durchführt und finanziert. Die bekanntesten darunter sind das McCloy Academic Scholarship Program, das ERP-Stipendienprogramm, und das Carlo-Schmid-Programm.[6] Eine vorherige Förderung durch die Studienstiftung ist bei all diesen Stipendienprogrammen nicht erforderlich.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes in Zahlen
Im Auswahljahr 2015 hat die Studienstiftung 2.391 Förderzusagen an Studierende ausgesprochen und rund 350 Promotionsstipendien vergeben.
Im Jahr 2015 haben 65,2 % der Stipendiaten ausschließlich eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro erhalten, 21,3 % haben ein Teilstipendium bekommen und 13,5 % ein Vollstipendium.[7]
Die Studienstiftung des deutschen Volkes wurde 2015 zu mehr als 90 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Die Studienstiftung hat in den vergangenen Jahren den Anteil von Studierenden aus nicht-akademischen Elternhäusern und von Studierenden mit Migrationshintergrund deutlich gesteigert: Aktuell stammen 30 % der Stipendiaten aus einem nicht-akademischen Elternhaus und 18 % haben einen Migrationshintergrund
Der Anteil an Frauen in der Grundförderung lag 2015 bei 47,8 %, der Anteil der Frauen in der Promotionsförderung bei 57,3 %.
Jahr Geförderte Stipendiaten[8] Anzahl
Studenten
Deutschland[9][10]
Studium Promotion Gesamt
2005 6.966 993 7.959 1.985.765
2006 7.352 946 8.298 1.979.043
2007 8.438 1.080 9.518 1.941.405
2008 10.030 1.194 11.224 2.025.307
2009 11.482 1.211 12.693 2.121.178
2010 11.336 1.303 12.639 2.217.294
2011 11.123 1.350 12.473 2.380.974
2012 11.373 1.274 12.647 2.499.409
2013 11.195 1.273 12.468 2.613.168
2014 11.858 1.184 13.042 2.694.579
2015 12.158 1.141 13.299 2.755.408
Studierenden- und Stipendiatenzahlen deutscher Universitäten und Hochschulen mit einem Stipendiatenanteil über 1 %[11] Universität Studierende im
WS 2014/2015 Anzahl der
Grundstipendiaten Anteil
in %
Bucerius Law School 874 65 7,44
Hertie School of Governance 433 23 5,31
Charité Berlin 6.714 213 3,17
WHU – Otto Beisheim School of Management 988 19 1,92
Zeppelin Universität Friedrichshafen 1.061 20 1,89
Universität Witten/Herdecke 2.021 44 2,18
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 29.761 633 2,13
Jacobs University Bremen 1.101 14 1,27
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 24.286 383 1,58
Universität Lübeck 3.711 54 1,46
Universität Mannheim 11.922 155 1,30
Medizinische Hochschule Hannover 3.295 49 1,49
Bekannte ehemalige Stipendiaten der Studienstiftung
Eine Übersicht bekannter ehemaliger Stipendiaten findet sich unter Liste ehemaliger Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes.
siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_Stipendiaten_der_Studienstiftung_des_deutschen_Volkes
Quelle
Wenn das alles der Bildungsbürger 2.0 wüßte, oder gar die Revolutionären Kräfte in Braunschweig.
Ohje,Ohle kann man da nur sagen.
Zweck: Förderung der Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen.[1]
Vorsitz: Reinhard Zimmermann
Gründungsdatum: 1925
Mitarbeiterzahl: 120 fest angestellte Mitarbeiter
Sitz: Bonn
Website: http://www.studienstiftung.de
Geschichte
1925 in Dresden zunächst als Abteilung innerhalb der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e.V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 kam es zur Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) in Köln. Zusätzlich zu den Förderprogrammen auf Bundesebene führt die Studienstiftung seit 2005 das Max Weber-Programm zur Hochbegabtenförderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz.
Aufnahme in die Studienstiftung
Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studierende und Doktoranden. Die Auswahl orientiert sich an dem Leitbild der Studienstiftung, das die Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung ausführt. Eine Aufnahme kann über verschiedene Wege erfolgen:
Schulvorschlag: Die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer anderen Schulart mit gymnasialer Oberstufe kann pro 50 Abiturienten einen Schüler für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch gesellschaftliches Engagement hervorgetan hat. Die vorgeschlagenen Abiturienten besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen die Förderungswürdigkeit der angehenden Studierenden festgestellt wird. Von den Vorgeschlagenen wurden im Auswahljahr 2015 23,8 % in die Studienstiftung aufgenommen, wobei es für die Aufnahme der Studierenden keine festen Aufnahmequoten gibt.
Vorschlag durch Professoren: Studierende an Universitäten und Fachhochschulen können direkt von Hochschullehrern für die Förderung vorgeschlagen werden. Es folgt auch hier ein Auswahlseminar, wobei im Auswahljahr 2015 48,3 % der so vorgeschlagenen Studierenden in die Studienstiftung aufgenommen wurden.
Prüfungsamtvorschlag: Analog zum Schulvorschlag kann an Universitäten und Fachhochschulen ein Studierender pro 50 im zweiten Studienjahr vorgeschlagen werden. Ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, allerdings spielt die Prüfung der fachlichen Exzellenz eine größere Rolle. Im Jahr 2015 wurden 28,8 % der Vorgeschlagenen aufgenommen.
Preisträger eines Bundes- oder Landeswettbewerbes bzw. Vorschlag durch ausgewählte Kooperationspartner: Preisträger bzw. Teilnehmer unterschiedlicher Wettbewerbe auf Bundes-, Landes- sowie internationaler Ebene (z. B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht, Jugend debattiert, Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade, Altsprachenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg Humanismus heute) werden in die Studienstiftung aufgenommen. Darüber hinaus können Kooperationspartner (z. B. die START-Stiftung) Kandidaten für die Förderung vorschlagen.
Eine Selbstbewerbung für ein Stipendium ist seit Februar 2010[4] möglich. Studierende im ersten und zweiten Semester können sich jeweils im Januar/Februar eines Jahres zum Auswahltest der Studienstiftung anmelden; der Test wird bundesweit in verschiedenen Testzentren angeboten. Die Testbesten erhalten eine Einladung zum Auswahlseminar der Studienstiftung. Während durch den Auswahltest die kognitive Leistungsfähigkeit festgestellt wird, stehen beim Auswahlseminar neben der Leistungsbereitschaft auch außerfachliche Interessen, gesellschaftliches Engagement und soziale Kompetenz im Vordergrund, die durch persönliche Gespräche und Gruppendiskussionen ermittelt werden.
Vorschlag durch Alumni: Alumni der Studienstiftung können geeignete Studierende, die sie aus dem Schul- oder Hochschulunterricht persönlich kennen, für ein Stipendium vorschlagen.
Musiker- oder Künstlerförderung: Studierende aus den Fächern Bildende Kunst, Musik und Darstellende Künste können von ihren Hochschulen nach einer hochschulinternen Vorauswahl für die Teilnahme an einem Auswahlseminar der Studienstiftung nominiert werden.
Promotionsförderung: Qualifizierte und gesellschaftlich engagierte Doktoranden können gemeinsam mit dem Betreuer einen Antrag auf die Förderung ihrer Promotion stellen.
Geschieht die Aufnahme vor Abschluss des vierten Semesters, so gilt die Förderzusage in der Regel bis zum Ende des sechsten Studiensemesters. Ob die Förderung über das sechste Semester hinaus verlängert wird, wird in der Regel auf der Grundlage der Studienleistungen der ersten vier Semester entschieden und dabei überprüft, ob die zu Beginn des Studiums aufgenommenen Stipendiaten in ihrem Fach und Jahrgang zu den besten 10 bis 15 % der Studierenden gehören. In Zweifels- und Grenzfällen können dabei neben den Studienleistungen weitere Aspekte – etwa ein außergewöhnliches außerfachliches Engagement oder besondere persönliche Lebensumstände – den positiven Ausschlag für eine Weiterförderung geben. Nach erfolgreichem Antrag auf Weiterförderung wird die Förderung über das 6. Semester hinaus bis zum Studienabschluss (etwa Master oder Staatsexamen in Regelstudienzeit) zugesagt. Im Jahr 2014 wurden 91 % der Anträge auf Weiterförderung positiv entschieden.
Förderung
Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung beläuft sich auf eine Studienkostenpauschale (im Jahr 2008 betrug dieses 80 Euro/Monat, von 2011 bis 2013 150 Euro; im September 2013 wurde die Studienkostenpauschale auf 300 Euro/Monat erhöht) sowie auf ein Grundstipendium, das sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, jedoch nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Seit Oktober 2006 wird außerdem das Vermögen des Stipendiaten auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Hinzu können weitere Komponenten kommen, etwa ein Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro im Monat für verheiratete Stipendiaten sowie eine Kinderbetreuungspauschale von 113 Euro monatlich für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind. Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1.150 Euro; dazu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Verheiratete Promotionsstipendiaten können einen Familienzuschlag von monatlich 155 Euro erhalten. Zusätzlich kann eine Kinderzulage in Höhe von monatlich 155 Euro für das erste und 50 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden. Damit orientiert sich die finanzielle Förderung an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).[5]
Auslandsaufenthalte werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszuschläge und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zahlungen aus dem Stipendium steuerfrei.
Ideelle Förderung
Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die diese Aufgabe ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Die Stipendiaten müssen in den frühen Fachsemester (i. d. R. bis zum Ende des vierten Fachsemesters) jedes Semester, danach jedes Jahr, einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement abgeben. Darüber hinaus haben die Geförderten die Möglichkeit, eigene Tagungen und weitere Veranstaltungen selbständig zu entwickeln und umzusetzen.
Offene Stipendienprogramme
Neben der regulären Förderung bietet die Studienstiftung offene Stipendienprogramme an, die sie in Kooperation mit Organisationen durchführt und finanziert. Die bekanntesten darunter sind das McCloy Academic Scholarship Program, das ERP-Stipendienprogramm, und das Carlo-Schmid-Programm.[6] Eine vorherige Förderung durch die Studienstiftung ist bei all diesen Stipendienprogrammen nicht erforderlich.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes in Zahlen
Im Auswahljahr 2015 hat die Studienstiftung 2.391 Förderzusagen an Studierende ausgesprochen und rund 350 Promotionsstipendien vergeben.
Im Jahr 2015 haben 65,2 % der Stipendiaten ausschließlich eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro erhalten, 21,3 % haben ein Teilstipendium bekommen und 13,5 % ein Vollstipendium.[7]
Die Studienstiftung des deutschen Volkes wurde 2015 zu mehr als 90 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Die Studienstiftung hat in den vergangenen Jahren den Anteil von Studierenden aus nicht-akademischen Elternhäusern und von Studierenden mit Migrationshintergrund deutlich gesteigert: Aktuell stammen 30 % der Stipendiaten aus einem nicht-akademischen Elternhaus und 18 % haben einen Migrationshintergrund
Der Anteil an Frauen in der Grundförderung lag 2015 bei 47,8 %, der Anteil der Frauen in der Promotionsförderung bei 57,3 %.
Jahr Geförderte Stipendiaten[8] Anzahl
Studenten
Deutschland[9][10]
Studium Promotion Gesamt
2005 6.966 993 7.959 1.985.765
2006 7.352 946 8.298 1.979.043
2007 8.438 1.080 9.518 1.941.405
2008 10.030 1.194 11.224 2.025.307
2009 11.482 1.211 12.693 2.121.178
2010 11.336 1.303 12.639 2.217.294
2011 11.123 1.350 12.473 2.380.974
2012 11.373 1.274 12.647 2.499.409
2013 11.195 1.273 12.468 2.613.168
2014 11.858 1.184 13.042 2.694.579
2015 12.158 1.141 13.299 2.755.408
Studierenden- und Stipendiatenzahlen deutscher Universitäten und Hochschulen mit einem Stipendiatenanteil über 1 %[11] Universität Studierende im
WS 2014/2015 Anzahl der
Grundstipendiaten Anteil
in %
Bucerius Law School 874 65 7,44
Hertie School of Governance 433 23 5,31
Charité Berlin 6.714 213 3,17
WHU – Otto Beisheim School of Management 988 19 1,92
Zeppelin Universität Friedrichshafen 1.061 20 1,89
Universität Witten/Herdecke 2.021 44 2,18
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 29.761 633 2,13
Jacobs University Bremen 1.101 14 1,27
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 24.286 383 1,58
Universität Lübeck 3.711 54 1,46
Universität Mannheim 11.922 155 1,30
Medizinische Hochschule Hannover 3.295 49 1,49
Bekannte ehemalige Stipendiaten der Studienstiftung
Eine Übersicht bekannter ehemaliger Stipendiaten findet sich unter Liste ehemaliger Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes.
siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_Stipendiaten_der_Studienstiftung_des_deutschen_Volkes
Quelle
Wenn das alles der Bildungsbürger 2.0 wüßte, oder gar die Revolutionären Kräfte in Braunschweig.
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