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Heiko Josef Maas

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Heiko Josef  Maas Empty Heiko Josef Maas

Beitrag  checker Mo Mai 08, 2017 7:02 am

Heiko Josef[1] Maas (* 19. September 1966 in Saarlouis) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit dem 17. Dezember 2013 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Kabinett Merkel III. Zuvor war er ab dem 9. Mai 2012 saarländischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Energie sowie stellvertretender Ministerpräsident.[2] Maas war von 1999 bis 2012 Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion und Oppositionsführer im Landtag des Saarlandes. 2000 wurde Maas Landesvorsitzender der SPD Saarland; seit 2001 ist er Mitglied im SPD-Bundesvorstand.

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Biographie

Maas wurde als ältester von drei Söhnen eines Berufssoldaten und einer Schneiderin in Saarlouis geboren. 1987 legte er sein Abitur am Staatlichen Realgymnasium in Völklingen ab. Nach dem Wehrdienst arbeitete Maas ein Jahr lang als Arbeiter bei den Ford-Werken in Saarlouis.[3] 1989 begann er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, das er 1993 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. Maas leistete anschließend sein Referendariat am Landgericht Saarbrücken ab und bestand 1996 das Zweite Staatsexamen.

Maas wuchs katholisch auf und engagierte sich einige Jahre als Messdiener und in der katholischen Jugend. Nach eigener Aussage spiegeln sich viele der Werte, die er dort kennengelernt hat, in seinem politischen Leben wider.[4]

Er lebt von seiner Ehefrau getrennt[5] und hat zwei Kinder.[3] Er nimmt an Triathlonwettkämpfen teil und ist seit 2016 mit der Schauspielerin Natalia Wörner liiert.[6]
Politische Ämter

1992 wurde Maas Vorsitzender der saarländischen Jusos. Vom Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine gefördert, zog er 1994 in den saarländischen Landtag ein. 1996 ernannte ihn der Umweltminister Willy Leonhardt zum Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, dessen Nachfolge er im Jahr 1998 antrat.

Im September 1999 erhielt die SPD Saarland – Spitzenkandidat war Amtsinhaber Reinhard Klimmt – nach 14 Jahren Alleinregierung (Kabinett Lafontaine I, II und III) 44,4 Prozent der Stimmen und 25 der 51 Landtagsmandate. Die CDU Saarland mit Spitzenkandidat Peter Müller erhielt 45,5 % und 26 der Mandate. Da alle anderen Parteien den Einzug in den Landtag verfehlten, erhielt die CDU die absolute Mehrheit der Mandate. Maas wurde mit Übernahme des Fraktionsvorsitzes Oppositionsführer im Landtag des Saarlandes; er verzichtete dabei auf das beim Ausscheiden aus der Regierung übliche Übergangsgeld und bezeichnete die geltende Rechtslage, die ihm das zugestanden hätte, als dringend veränderungsbedürftig.[7]

Im November 2003 wurde er zum Spitzenkandidaten der Saar-SPD für die Landtagswahl im Jahr 2004 gewählt. Bei dieser Landtagswahl erhielt die SPD 30,8 % der Stimmen.

Seit November 2007 gehört Maas beratend dem SPD-Parteipräsidium an. Auf Vorschlag des damaligen SPD-Vorsitzenden Kurt Beck übernahm er die Rolle als Koordinator zwischen der SPD und den Gewerkschaften.

Bei der Landtagswahl am 30. August 2009 trat Maas erneut als Spitzenkandidat der SPD an. Die SPD erhielt 24,5 % der Stimmen (ihr schlechtestes Ergebnis seit Bestehen des Saarlandes). Die CDU verlor sogar 13 Prozentpunkte; die Linke mit dem ehemaligen SPD-Ministerpräsidenten Lafontaine erhielt 21,3 % (nach 2,3 % bei der Wahl zuvor). Maas führte nach der Wahl mit der Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen Sondierungsgespräche mit dem Ziel der Bildung einer rot-rot-grünen Landesregierung unter seiner Führung. Die Grünen entschieden sich später dafür, einer Jamaika-Koalition mit CDU und FDP den Vorzug zu geben.

Nach dem Rücktritt von Müller vom Amt des Ministerpräsidenten kandidierten Sozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Maas für das Amt.

Obwohl am 10. August 2011 alle 27 Abgeordneten der Regierungskoalition anwesend waren und SPD und Linke nur über 24 Abgeordnete verfügten, erhielt Maas im ersten Wahlgang 25 Stimmen. Da Kramp-Karrenbauer ebenfalls auf 25 Stimmen kam, wurde ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem Maas wiederum 25 Stimmen erhielt. Kramp-Karrenbauer erhielt 26 Stimmen und wurde damit zur Ministerpräsidentin gewählt.

Am 6. Januar 2012 erklärte Kramp-Karrenbauer die Koalition der CDU mit FDP und Bündnis 90/Die Grünen für beendet. Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD zur Bildung einer neuen Landesregierung scheiterten am 18. Januar 2012. Für die Neuwahl am 25. März 2012 wurde Maas am 19. Januar 2012 zum Spitzenkandidaten und damit zum Herausforderer von Kramp-Karrenbauer gewählt. Ein Landesparteitag bestätigte die Nominierung am 18. Februar. Bei der vorgezogenen Neuwahl wurde die SPD zweitstärkste Kraft hinter der CDU. Maas empfahl entsprechend seiner Aussage vor der Wahl Koalitionsverhandlungen mit der CDU.[8]

Nachdem die Landesparteitage der CDU und SPD dem Koalitionsvertrag am 3. Mai 2012 zugestimmt hatten, wurde dieser am 8. Mai 2012 von Maas und Kramp-Karrenbauer unterzeichnet. Am 9. Mai 2012 wählte der saarländische Landtag die Ministerpräsidentin. In derselben Sitzung wurde auch die neue Landesregierung ernannt und vereidigt, darunter Maas als Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Energie. Er war zudem der stellvertretende Ministerpräsident.

Nach Auswertung der SPD-Mitgliederbefragung zur Zustimmung zur Großen Koalition am 14. Dezember 2013 wurde Maas am Nachmittag des 15. Dezember 2013 als künftiger Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vom SPD-Vorstand bestätigt und durch Sigmar Gabriel vorgestellt.[9] Am 17. Dezember 2013 wurde Maas von Bundespräsident Joachim Gauck zum Bundesminister ernannt und anschließend im Bundestag vereidigt. Nachrücker im saarländischen Landtag wurde am 15. Januar 2014 Stefan Krutten.
Positionen
Strafrecht

Im Februar 2014 kündigte Maas an, u. a. die im Gesetz normierten Mordmerkmale einer genauen Prüfung zu unterziehen. Diese würden nach seiner Ansicht nicht der Systematik des Strafgesetzbuches entsprechen. Hierzu soll eine Expertengruppe eingesetzt werden.[10]

Nach dem Tod von Tuğçe Albayrak entstand in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion über Jugendkriminalität. Die 22-jährige Studentin war von einem Wiederholungstäter niedergeschlagen worden und später an den Folgen ihrer Verletzungen gestorben. Maas sprach sich gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus und forderte mehr Zivilcourage von den Bürgern.[11]

Im Januar 2015 kündigte Maas nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo einen Maßnahmenkatalog gegen Terrorismus an, welcher u. a. einen neuen Straftatbestand gegen die finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen etwa durch Spenden vorsieht. Maas reagierte damit auf eine Resolution des UN-Sicherheitsrates vom September 2014. Gleichzeitig lehnte er weiterhin die Vorratsdatenspeicherung ab, da diese gegen die Grundrechte verstoßen würde.[12]

Im März 2016 wurde ein erster Entwurf für die von Maas geplante Reform des Mordparagrafen veröffentlicht. Demnach soll eine Absenkung des Strafmaßes auf bis zu 5 Jahre möglich sein, wenn der Täter „aus Verzweiflung“ handelte, um „sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage“ zu befreien, durch eine „schwere Beleidigung“ (§ 213) oder „Misshandlung (…) zum Zorn gereizt“ wurde oder von einer „vergleichbar heftigen Gemütsbewegung“ betroffen war. Weiterhin sieht der Entwurf vor, das Mordmerkmal der Heimtücke neu zu definieren und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in „besonders verwerfliche Beweggründe“ umzubenennen und zu präzisieren.[13][14]
Streaming

Bezüglich Streaming Media teilte Maas im Januar 2014 mit, das bloße Ansehen von Videos, die jemand illegal ins Internet gestellt hat, sei nicht strafbar.[15]
Datenschutzpolitik

Im Januar 2014 teilte Maas mit, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung liege für ihn auf Eis; das EuGH-Urteil sei abzuwarten. Nach der Bundestagswahl 2013 entwickelte Maas sich im Laufe der Jahre 2014 und 2015 jedoch zu einem der stärksten Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in der SPD.[16]

In seiner Funktion als Bundesjustizminister legte Maas im Mai 2015 einen Gesetzesentwurf vor, der trotz Bedenken zahlreicher Verfassungsrechtler die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorsieht, nachdem eine frühere Regelung dazu vom deutschen Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.[16]

Anfang Oktober 2015 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA gegen EU-Recht verstößt. Maas begrüßte das Urteil, da es die Grundrechte der europäischen Bürger schütze. Gleichzeitig forderte er aber die EU-Kommission dazu auf, ein neues Datenschutzabkommen zu verhandeln und europäische Standards durchzusetzen. Dies lässt darauf schließen, dass Maas in diesem Bereich keinerlei politische Aktivität plant, obwohl dies einer der wichtigsten Bereiche seines Ministeriums ist.[17]
Frauenquote

In einem Spiegel-Interview erklärte Maas 2015, er halte eine gesetzlich festgelegte Frauenquote in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen sowie Vorständen für nötig. Die 30-%-Quote in Aufsichtsräten wolle er so schnell wie möglich durchsetzen.[16]
Freihandelsabkommen

Maas forderte im Juni 2015 in einem Interview, die nationalen Parlamente sollten über das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit Amerika abstimmen.[18]
Mietpolitik

Mit der sogenannten Mietpreisbremse sollen „überzogene Preissteigerungen in Ballungsgebieten“[19] unterbunden werden. Ursprünglich war dies auch für Neubauten gedacht. Lediglich die erstmalige Vermietung von neu gebauten Wohnungen war bisher von der Mietpreisbremse ausgenommen. Maas deutete im Juli 2014 an, diese geplante Regelung kippen zu wollen. Stattdessen sollen Neubauten generell vom Gesetz ausgeklammert werden, damit die Investitionsbereitschaft in den Wohnungsbau erhalten bleibt. Diese Position kommt Kritikern wie Bündnis 90/Die Grünen zufolge einer Beerdigung der Mietpreisbremse gleich.[20]

Dasselbe Gesetz sieht vor, dass die Maklergebühren bei einer Neuvermietung in Zukunft von dem getragen werden müssen, der den Makler bestellt (Bestellerprinzip). Kurz nach der Vorstellung des Gesetzes ließ Maas die Courtage für die Vermietung eines von ihm vermieteten Hauses vom Mieter bezahlen, obwohl er den Makler bestellt hatte, und verwies darauf, dass das neue Gesetz noch nicht in Kraft ist. Nachdem Medien darüber berichteten, erstattete Maas die Gebühren zurück.[21]
Kritik und Kontroversen
Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellte Anfang 2015 wegen Geheimnisverrates von Journalisten des Blogs Netzpolitik.org Anzeige gegen unbekannt. Die Journalisten hatten in Beiträgen aus internen Unterlagen der Behörde zitiert, in denen es um Pläne des BfV ging, massenhaft Internet-Inhalte auszuwerten. BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen wertete dies als Verrat von Staatsgeheimnissen. Nach einer ersten Prüfung leitete Generalbundesanwalt Harald Range dann im Mai 2015 ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und André Meister ein. Das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium sollen im April und Mai 2015 über das Vorgehen informiert worden sein. Das Innenministerium billigte die Strafanzeigen.

Öffentlich wurde die Sache erst, als Ende Juli 2015 die Beschuldigten über das Verfahren gegen sie informiert wurden. Kritiker warfen der Generalbundesanwaltschaft Missachtung der Pressefreiheit vor. Daraufhin ging Bundesjustizminister Maas auf Distanz zu Range und äußerte Zweifel daran, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten „um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt“.[22] Am 4. August 2015 beklagte Range öffentlich einen „unerträglichen Eingriff“ der Politik in die Unabhängigkeit der Justiz. „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint“, sei nicht hinzunehmen. Die Presse- und Meinungsfreiheit gelte auch im Internet nicht schrankenlos. Es entbinde „Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze.“ Darüber zu wachen, sei Aufgabe einer freien Justiz, nicht der Politik.[23] Kurz darauf versetzte der Bundesjustizminister Range in den vorzeitigen Ruhestand. Maas sagte, er habe Range mitgeteilt, dass sein (Maas’) „Vertrauen in seine Amtsführung nachhaltig gestört“ sei.[24]

Nach dieser Entlassung wurden mehrere Strafanzeigen gegen Maas gestellt, so dass die Berliner Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt prüfte.[25] Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof teilte durch die Bundesrichter Harald Reiter und Christian Tombrink in der ersten Pressemitteilung seit Gründung des Vereins mit, es bestünden „Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts“.[26] Es sei der Eindruck entstanden, „dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme“.[27] Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, war der Ansicht, Maas habe „die Arbeit der Staatsanwaltschaft öffentlich diskreditiert und das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung beschädigt.“[28]

Maas hat stets die Behauptung von Generalbundesanwalt Harald Range bestritten, seine Staatssekretärin Stefanie Hubig habe Range die Weisung erteilt, die Erstellung eines Gutachtens zu stoppen, mit dem geklärt werden sollte, ob Netzpolitik.org Staatsgeheimnisse verraten hätte oder nicht. Am 2. September 2016, zwei Tage vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, zitierte Der Spiegel aus einem Vermerk, der die Version Ranges bestätigen soll.[29] Auch die Staatsanwaltschaft Berlin war im März 2016 zu der Auffassung gekommen, Hubig habe Range eine entsprechende Weisung erteilt.[30][31]
Internetzensur und Abschaffung der Anonymität im Internet

Im Frühjahr 2017 stellte Maas einen Entwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ vor, welcher bundesweit in die Kritik durch Branchenverbände, Datenschützer und Bürgerrechtler kam. Sie sehen darin „übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges Zensurinstrument“, das zu einer „regelrechten Löschorgie“ bei Anbietern führen werde. So soll es etwa möglich sein, sämtliche "absoluten Rechte" wie Persönlichkeitsrechte und Eigentumsrechte auf Online-Plattformen durchsetzen zu können. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Bestandsdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“, so die Zeitung Die Zeit. So könne „offenbar jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe der Bestandsdaten verlangen.“ Dies würde nach Ansicht der Kritiker neben sozialen Netzwerken wie Facebook auch Plattformen wie etwa Amazon und Ebay betreffen. Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, müsse laut dem IT-Anwalt Joerg Heidrich mit "teuren Anwaltsbriefen rechnen". De facto würde der Entwurf "zum Ende der Anonymität im Internet" führen. [32][33][34]

Selbst IT-Experten der SPD selbst bezeichneten dies als "Zensurinfrastruktur". Laut Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen sei der Entwurf "beschämend".[35][36] Nach Harald Martenstein von der Zeitung Der Tagesspiegel würde sich der Gesetzesentwurf lesen, als „stamme er aus dem Roman 1984“ und sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“ sowie „Erdoganismus in Reinkultur“.[37]

Im April 2017 schloss sich ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, welches gegen das Gesetz protestiert. In einer gemeinsamen Deklaration warnten diese vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.[38][39][40]
Kabinette

Kabinett Klimmt
Kabinett Kramp-Karrenbauer II
Kabinett Merkel III

Auszeichnungen

Israel-Jacobson-Preis der Union Progressiver Juden (2014)[41]
Gabe der Erinnerung des Internationalen Auschwitz Komitee (2015)[42]
GQ Best Dressed – Der bestangezogene Mann (2016)[43]


Quelle
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