Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

» R.i.P. Manfred Wüstefeld
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeSo Dez 10, 2023 9:07 am von checker

» R.I.P. Holger
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeFr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy

» R.I.P Rudolf HAASE
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeDo Sep 21, 2023 5:55 am von Andy

» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:58 am von Andy

» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Der Glöckel-Erlass Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:55 am von Andy

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender


Der Glöckel-Erlass

Nach unten

Der Glöckel-Erlass Empty Der Glöckel-Erlass

Beitrag  checker Sa Nov 18, 2017 8:48 am

Der Glöckel-Erlass vom 10. April 1919 bezeichnet einen nach dem österreichischen sozialdemokratischen Politiker Otto Glöckel benannten Erlass, der in der Zeit der Ersten österreichischen Republik bis 1933 in Kraft war. Der Erlass schaffte die Verpflichtung zu religiösen Übungen (Schulgebet) und der Teilnahme am Religionsunterricht für Schüler und Lehrer ab.

Wortlaut und Aufhebung

Der Wortlaut des Erlasses:

„Im Grunde des Art. 14, Abs. 3, des St.G.G. vom 21. Dezember 1867, R.G.Bl. Nr. 142,[1] über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, finde ich anzuordnen, daß an allen dem Staatsamte für Inneres und Unterricht unterstehenden mittleren Lehranstalten jeder Zwang zur Teilnahme an religiösen Übungen untersagt ist. Die Nichtteilnahme an einer religiösen Übung darf auf die Klassifikation des Schülers keinen Einfluß ausüben.

Ebenso hat an den allgemeinen Volksschulen und an den Bürgerschulen jedweder Zwang in der angedeuteten Richtung zu entfallen, insoferne landesgesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Bestimmungen der §§ 10, 63, 74 und 191 der Schul- und Unterrichtsordnung,[2] soweit sie sich auf die religiösen Übungen beziehen, treten außer Kraft.[3]“

Unter der Regierung von Engelbert Dollfuß wurde der Erlass am 10. April 1933 von Unterrichtsminister Anton Rintelen aufgehoben.
Siehe auch

Religionsfreiheit in Österreich

Quelle
checker
checker
Moderator
Moderator

Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten