Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine Bundesbehörde, die im Jahr 2006 nach den Anforderungen des neu eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet wurde. Die ADS unterstützt auf unabhängige Weise und nur dem Gesetz verpflichtet Menschen, die der Ansicht sind, aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt worden zu sein, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Diskriminierung.
Organisation
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist verwaltungsorganisatorisch und personalrechtlich dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) angegliedert, in der Beratung und ihrer fachlichen Arbeit allerdings weisungsunabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Haushalt der ADS wird in einem eigenen Kapitel ausgewiesen.
Der Leiter der Antidiskriminierungsstelle wird vom Bundesfamilienminister ernannt; seit 2010 hat die Pädagogin und frühere Mitarbeiterin mehrerer Landesministerien Christine Lüders die Leitung inne. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der ADS ein Mitarbeiterstab von ca. 20 Personen zur Verfügung, die in vier Referaten organisiert sind: Presse und Politische Planung, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Forschung und Grundsatzangelegenheiten sowie Beratung.[1] Seit 2007 ist die CDU-Politikerin Barbara John Vorsitzende des Beirats der Antidiskriminierungsstelle.[2]
Aufgaben
Neben der Beratung und Unterstützung von Menschen, die Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, betreibt die ADS Öffentlichkeitsarbeit zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierungen. Weiterhin forscht sie in Zusammenarbeit mit Fachleuten zum Thema Diskriminierung und Gleichbehandlung. Alle vier Jahre legt die ADS dem Bundestag einen Bericht zu Benachteiligungen vor.
Beratung
Die ADS informiert über Ansprüche und die Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens, vermittelt Beratung durch andere Stellen und leitet, soweit Beauftragte der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages zuständig sind, mit Zustimmung der Petentinnen oder Petenten an diese Beauftragten weiter. Auf Wunsch der Petenten strebt die ADS auch eine Vermittlung zwischen den Beteiligten an. Nach eigener Auskunft hat die ADS seit ihrem Bestehen in über 5600 Fällen Menschen beraten.
Öffentlichkeitsarbeit
Die ADS hat eine Reihe von Publikationen herausgegeben, die die Menschen für das Thema Diskriminierung sensibilisieren, über Rechte aufklären und Arbeitgebern Hinweise zur Umsetzung des AGG geben sollen. Von November 2009 bis in den Januar 2010 hat die ADS eine erste deutschlandweite Kampagne unter dem Motto „Vielfalt statt Einfalt – Gemeinsam für Gleichbehandlung“ durchgeführt. Das Webangebot steht auf Deutsch und Englisch, grundlegende Informationen auch in weiteren Sprachen zur Verfügung. Über die Webseite können sich Betroffene aber auch Arbeitgeber über die Rechte und Pflichten des AGG informieren. Alle Publikationen der ADS sind über die offizielle Webseite herunterladbar bzw. bestellbar. Außerdem plant die ADS, eine Datenbank mit allen regional tätigen Antidiskriminierungsbüros und Nichtregierungsorganisationen zu erstellen.
Forschung
Im Jahr 2007 hat die ADS die Studie „Diskriminierung im Alltag - Wahrnehmung von Diskriminierung und Antidiskriminierungspolitik in unserer Gesellschaft“, die Sinus Sociovision im Auftrag der ADS erstellt hatte, veröffentlicht. Die Studie gibt das erste Mal einen milieuspezifischen Einblick in die Einstellungen der Bevölkerung zu Antidiskriminierungspolitik und von Diskriminierung betroffenen Menschen in der Gesellschaft. Im Rahmen einer Expertisenreihe zur Schließung von Forschungslücken werden zahlreiche Rechtsexpertisen und Forschungsaufträge zum Beispiel im Zusammenhang mit Altersdiskriminierung und Grundsatzthemen wie mittelbare Diskriminierung, positive Maßnahmen, Mehrfach- und intersektionelle Diskriminierung oder strukturelle Diskriminierung durchgeführt.
Leitung
Die Leitung der ADS wird auf Vorschlag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch das Bundeskabinett berufen. Die Leitung der ADS steht dabei in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, nicht jedoch in einem Beamtenverhältnis. Die Amtszeit der Leitung der ADS endet mit dem Zusammentreten eines neuen Bundestages.
2007 bis 2009
Von Februar 2007 bis zum Oktober 2009 wurde die Stelle durch Martina Köppen geleitet. An Köppens Amtsführung gab es Kritik u.a. wegen zu einseitiger Ausrichtung auf die Interessen der Wirtschaft.
Seit Februar 2010
Christine Lüders (2010)
Am 8. Februar 2010 übernahm Christine Lüders die Leitung der ADS. Sie leitete zuvor u.a. das Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war Lüders Referatsleiterin für Öffentlichkeitsarbeit und Beauftragte für Stiftungen im Kultusministerium in Hessen.
Botschafter
2014 Mo Asumang
Quelle
Organisation
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist verwaltungsorganisatorisch und personalrechtlich dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) angegliedert, in der Beratung und ihrer fachlichen Arbeit allerdings weisungsunabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Haushalt der ADS wird in einem eigenen Kapitel ausgewiesen.
Der Leiter der Antidiskriminierungsstelle wird vom Bundesfamilienminister ernannt; seit 2010 hat die Pädagogin und frühere Mitarbeiterin mehrerer Landesministerien Christine Lüders die Leitung inne. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der ADS ein Mitarbeiterstab von ca. 20 Personen zur Verfügung, die in vier Referaten organisiert sind: Presse und Politische Planung, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Forschung und Grundsatzangelegenheiten sowie Beratung.[1] Seit 2007 ist die CDU-Politikerin Barbara John Vorsitzende des Beirats der Antidiskriminierungsstelle.[2]
Aufgaben
Neben der Beratung und Unterstützung von Menschen, die Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, betreibt die ADS Öffentlichkeitsarbeit zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierungen. Weiterhin forscht sie in Zusammenarbeit mit Fachleuten zum Thema Diskriminierung und Gleichbehandlung. Alle vier Jahre legt die ADS dem Bundestag einen Bericht zu Benachteiligungen vor.
Beratung
Die ADS informiert über Ansprüche und die Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens, vermittelt Beratung durch andere Stellen und leitet, soweit Beauftragte der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages zuständig sind, mit Zustimmung der Petentinnen oder Petenten an diese Beauftragten weiter. Auf Wunsch der Petenten strebt die ADS auch eine Vermittlung zwischen den Beteiligten an. Nach eigener Auskunft hat die ADS seit ihrem Bestehen in über 5600 Fällen Menschen beraten.
Öffentlichkeitsarbeit
Die ADS hat eine Reihe von Publikationen herausgegeben, die die Menschen für das Thema Diskriminierung sensibilisieren, über Rechte aufklären und Arbeitgebern Hinweise zur Umsetzung des AGG geben sollen. Von November 2009 bis in den Januar 2010 hat die ADS eine erste deutschlandweite Kampagne unter dem Motto „Vielfalt statt Einfalt – Gemeinsam für Gleichbehandlung“ durchgeführt. Das Webangebot steht auf Deutsch und Englisch, grundlegende Informationen auch in weiteren Sprachen zur Verfügung. Über die Webseite können sich Betroffene aber auch Arbeitgeber über die Rechte und Pflichten des AGG informieren. Alle Publikationen der ADS sind über die offizielle Webseite herunterladbar bzw. bestellbar. Außerdem plant die ADS, eine Datenbank mit allen regional tätigen Antidiskriminierungsbüros und Nichtregierungsorganisationen zu erstellen.
Forschung
Im Jahr 2007 hat die ADS die Studie „Diskriminierung im Alltag - Wahrnehmung von Diskriminierung und Antidiskriminierungspolitik in unserer Gesellschaft“, die Sinus Sociovision im Auftrag der ADS erstellt hatte, veröffentlicht. Die Studie gibt das erste Mal einen milieuspezifischen Einblick in die Einstellungen der Bevölkerung zu Antidiskriminierungspolitik und von Diskriminierung betroffenen Menschen in der Gesellschaft. Im Rahmen einer Expertisenreihe zur Schließung von Forschungslücken werden zahlreiche Rechtsexpertisen und Forschungsaufträge zum Beispiel im Zusammenhang mit Altersdiskriminierung und Grundsatzthemen wie mittelbare Diskriminierung, positive Maßnahmen, Mehrfach- und intersektionelle Diskriminierung oder strukturelle Diskriminierung durchgeführt.
Leitung
Die Leitung der ADS wird auf Vorschlag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch das Bundeskabinett berufen. Die Leitung der ADS steht dabei in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, nicht jedoch in einem Beamtenverhältnis. Die Amtszeit der Leitung der ADS endet mit dem Zusammentreten eines neuen Bundestages.
2007 bis 2009
Von Februar 2007 bis zum Oktober 2009 wurde die Stelle durch Martina Köppen geleitet. An Köppens Amtsführung gab es Kritik u.a. wegen zu einseitiger Ausrichtung auf die Interessen der Wirtschaft.
Seit Februar 2010
Christine Lüders (2010)
Am 8. Februar 2010 übernahm Christine Lüders die Leitung der ADS. Sie leitete zuvor u.a. das Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war Lüders Referatsleiterin für Öffentlichkeitsarbeit und Beauftragte für Stiftungen im Kultusministerium in Hessen.
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