Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeGestern um 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeGestern um 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

» R.i.P. Manfred Wüstefeld
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeSo Dez 10, 2023 9:07 am von checker

» R.I.P. Holger
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeFr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy

» R.I.P Rudolf HAASE
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeDo Sep 21, 2023 5:55 am von Andy

» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:58 am von Andy

» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Icon_minitimeDo Aug 03, 2023 1:55 am von Andy

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender


1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten

Nach unten

1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten Empty 1-Euro-Jobs: neues Urteil ergangen – Jobcenter muß Lohn erstatten

Beitrag  Luziefer-bs1 Do Aug 11, 2011 10:54 pm

Veranlasst ein Jobcenter einen Langzeitarbeitslosen rechtswidrig zur Arbeit in einem Ein-Euro-Job, kann dieser Anspruch auf branchen- oder ortsübliche Entlohnung haben. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Mittwoch 13.4.2011

Im konkreten Fall verurteilte der 14. Senat das Jobcenter Mannheim, einem Hartz-IV-Empfänger 149,28 Euro nachzuzahlen. Diesen Betrag hatte das Kasseler Gericht zuvor als die Summe ausgerechnet, die dem Mann zustehe, wenn ihm sein vom Jobcenter veranlasster Einsatz als Umzugshelfer für die Stadt Mannheim nach den Tariflöhnen des Speditionsgewerbe bezahlt wird.

Für die rund dreiwöchige Arbeit im Frühjahr 2005 rechnete das Bundessozialgericht einen Anspruch auf 697,60 Euro aus. Auf diesen Betrag wendete es dann die Zuverdienst- und Freibetragsregeln für Hartz-IV-Empfänger an. So ergaben sich die 149,28 Euro, die das Jobcenter nun erstatten muss.

Bei den Arbeiten, zu denen das Jobcenter den Kläger veranlasst hatte, handelte es sich laut Gericht um den Umzug des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Mannheim. Der Mann habe dort Kellerräume ausgeräumt. Zugleich wehrte sich der Hartz-IV-Empfänger aber auf dem Rechtsweg gegen diesen Ein-Euro-Job.

Noch während ein gerichtliches Eilverfahren lief, nahm das Jobcenter seinen Bescheid zurück. Der Mann klagte daraufhin auf Erstattung von Tariflohn für die verrichtete Arbeit. Er argumentierte, mit der Rücknahme des Bescheids sei die Rechtsgrundlage für den Ein-Euro-Job entfallen.

Die Arbeitsverpflichtung sei zudem rechtswidrig gewesen, da die Umzugsarbeiten nicht “zusätzlich” gewesen seien. Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches dürfen nur im “öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten” als Ein-Euro-Job angeboten werden.

Quelle und ganzer Artikel bei RP online

Facto24 weist auf Artikel 12 des Deutschen Grundgesetz hin der da so schön heisst:

GG Artikel 12
”(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.’

Quelle

aufwachen 1 dafür 1
Luziefer-bs1
Luziefer-bs1
Admin

Anzahl der Beiträge : 6588
Anmeldedatum : 01.04.11
Alter : 59
Ort : Braunschweig

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten